Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Sie hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet.
Hinweise dazu, wie Sie sich vor unseriösen Anlageempfehlungen schützen können, finden Sie in den Broschüren der BaFin.
vergleich versteh nicht warum ihr immer andere Aktien zum Vergleich nehmt wenn ich epoxy kaufe, kaufe ich epoxy und nicht Fun das ist Blödsinn andere Aktien zum vergleich heranzuziehen
schon eine Frechheit zu versuchen fun mit WhatsApp zu vergleichen.... whatsApp hatte schon mehre Millionen Nutzer bevor sie übernommen worden sind von Facebook