Das Strafgesetzbuch (ich hatte dir einen Link gepostet, den du offenbar nicht anklicken wolltest) sieht ein Strafmaß bei schwerer Körperverletzung bzw. wiederholter Körperverletzung von bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug vor. Bei Intenivstraftätern kann man diese natürlich zu einem guten Umfang ausschöpfen, wobei das Alter des Täters zu berücksichtigen ist. Jeder Deutsche sollte also nach dieser Gesetzgebung verurteilt werden. Bei Intensivstraftätern, besondern bei wiederholter Körperverletzung würde ich als Richter kein Pardon kennen. Allerdings bin ich kein Richter. Jeder Richter hat sich von Fall zu Fall an den entsprechenden Beweisen zu halten.
Aber es ging ja eigentlich darum, dass für mich jeder Deutsche, auch der mit Migrationshintergrund nach StGb zu verurteilen ist. Und nicht etwa die Wutbürger mit ihren Mistgabeln gleich bei jedem "Ausländer" die Ausweisung fordern, selbst wenn seine Familie hier seit 30 Jahren lebt und derjenige hier geboren ist.
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