DJ DGAP-HV: systaic AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.12.2010 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: systaic AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung systaic AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.12.2010 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 09.11.2010 / 15:26 =------------------------------------------------- systaic AG Düsseldorf ISIN DE000A0JKYP6 Wertpapier-Kenn-Nummer A0JKYP Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 17. Dezember 2010, um 10:00 Uhr im Congress Center Düsseldorf (CCD) Stockumer Kirchstraße 61 40474 Düsseldorf Raum 28 (Eingang neben der Stadthalle) Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2009 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Bericht des Vorstands mit den erläuternden Angaben gemäß §§ 315 Abs. 4, 289 Abs. 4 HGB. Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss gemäß § 172 AktG bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Die vorgelegten Unterlagen dienen der Unterrichtung der Hauptversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr und die Lage der Gesellschaft sowie des Konzerns. Sämtliche vorstehenden Unterlagen sind vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an unter http://www.systaic.de/investorrelations-de/hauptversammlung.html zugänglich und werden während der Hauptversammlung ausliegen. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 Vor dem Hintergrund der Beendigung der Amtszeit von drei Vorstandsmitgliedern seit der letzten Hauptversammlung der Gesellschaft soll getrennt über die Entlastung der einzelnen Mitglieder des Vorstands abgestimmt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Dem gegenwärtigen Mitglied des Vorstands Herrn Michael Pack wird für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2009, also für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2009, Entlastung erteilt. b) Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands Herrn Heiko Piossek wird für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2009, also für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2009, Entlastung erteilt. c) Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands Herrn Hans-Jörg Hölzenbein wird für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2009, also für die Zeit vom 1. Januar bis zum 30. September 2009, Entlastung erteilt. d) Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands Herrn Olaf Achilles wird für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2009, also für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2009, Entlastung erteilt. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2009 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte&Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, 1. zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu bestellen und 2. zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des Zwischenabschlusses und Zwischenlageberichtes sowie Konzernzwischenabschlusses und Konzernzwischenlageberichts des Halbjahresfinanzberichts 2010 zu bestellen, soweit eine freiwillige prüferische Durchsicht nach § 37w Abs. 5 und § 37y Nr. 2 WpHG von der Verwaltung beschlossen wird. 5. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss und Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre Durch Hauptversammlungsbeschluss vom 5. Juni 2009 wurde die Gesellschaft bis zum 5. Dezember 2010 zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss ermächtigt. Aufgrund der Änderungen der aktienrechtlichen Vorschriften für den Erwerb von eigenen Aktien durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG), die am 1. September 2009 in Kraft getreten sind, wurde die maximal mögliche Geltungsdauer einer Ermächtigung auf fünf Jahre angehoben. Vor diesem Hintergrund soll die am 5. Dezember 2010 abgelaufene Ermächtigung wie folgt erneuert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zu 1.446.074 Stück eigene Aktien zu erwerben. Der Erwerb darf auch unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten erfolgen, d.h. von Call- und/oder Put-Optionen. b) Die Ermächtigung wird am 18. Dezember 2010 wirksam und gilt bis zum 16. Dezember 2015. c) Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands und innerhalb der sich aus den aktienrechtlichen Grundsätzen ergebenden Grenzen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder außerhalb der Börse, letzteres insbesondere durch ein öffentliches Kaufangebot. Bei einem öffentlichen Angebot kann die Gesellschaft entweder einen Preis oder eine Preisspanne für den Erwerb festlegen. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands auch unter Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot erfolgen, und zwar - wenn der Erwerb der Aktien im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt oder - es sich um einen Paketerwerb von mindestens 1 % des derzeitigen Grundkapitals handelt und ein solcher Erwerb einem Zweck dient, der im vorrangigen Interesse der Gesellschaft liegt, und geeignet und erforderlich ist, diesen Zweck zu erreichen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Erwerb über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot zur Erreichung dieses Zwecks zu aufwändig, zu langwierig oder sonst - auch unter Berücksichtigung der Aktionärsinteressen - unverhältnismäßig wäre. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Eröffnungskurs für die Aktien der Gesellschaft im XETRA(R)-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem von der Deutschen Börse AG bestimmten Nachfolgesystem) am jeweiligen Handelstag vor dem Erwerb um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb der Aktien außerhalb der Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den maßgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Der maßgebliche Wert ist bei einem öffentlichen Kaufangebot der Eröffnungskurs für die Aktien der Gesellschaft im XETRA(R)-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem von der Deutschen Börse AG bestimmten Nachfolgesystem) am letzten Handelstag vor der öffentlichen Ankündigung des Kaufangebots. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines formellen Angebots nicht unerhebliche Abweichungen des Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft gegenüber dem maßgeblichen Wert, so kann das Angebot angepasst werden. Im Falle der Anpassung wird auf den aktuellsten festgestellten Eröffnungskurs für die Aktien der Gesellschaft im XETRA(R)-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem von der Deutschen Börse AG bestimmten Nachfolgesystem) vor der Veröffentlichung der Angebotsanpassung abgestellt. Bei einem Erwerb der Aktien außerhalb der Börse in sonstiger (MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
November 09, 2010 09:27 ET (14:27 GMT)
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