von heute:
8 IN 177/12
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck zu HRA 3440 AH eingetragenen Projektgesellschaft market 3 GmbH & Co. KG, vertr. d.d. GWB Vermögens- und Grundbesitzverwaltungsgesellschaft mbH, vertr. d.d. GF. Dr. Norbert Herrmann, Wolfgang Mertens-Nordmann, Hauptstr. 1 a, 22962 Siek
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am Freitag, 2. August 2013, um 14.20 Uhr, das Partikular-Insolvenzverfahren in Rechtsträgerschaft der GWB Vermögens- und Grundbesitzverwaltungsgesellschaft mbH, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck zu HRB 3119 AH, gem. §§ 2, 3, 11, 16 ff., 27, 32 InsO eröffnet.
Gesellschafter der Schuldnerin waren die GWB Vermögens- und Grundbesitzverwaltungsgesellschaft mbH als Komplementärin und die GWB Immobilien AG als Kommanditistin. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Kommanditistin am 01.10.2012 ist diese mangels einer anderen gesellschaftsvertraglichen Regelung aus der Gesellschaft ausgeschieden und das Vermögen der Schuldnerin ist der verbleibenden alleinigen Komplementärin angewachsen. Das Insolvenzverfahren ist daher als Partikularinsolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin in Rechtsträgerschaft der verbleibenden Komplementärin zu eröffnen.
Den Geschäftsführern der Schuldnerin wird gem. § 80 InsO die Verfügung und Verwaltung über das Vermögen verboten.
Zum Insolvenzverwalter wird gem. § 27 InsO ernannt
Rechtsanwalt Dr. Gert Freydag, Gertrudenstraße 3, 20095 Hamburg
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.09.2013 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich schriftlich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
22.10.2013, 10.20 Uhr im Amtsgericht Reinbek, Parkallee 6, I. Obergeschoss Zimmer 107
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger, über
? die Person des Insolvenzverwalters ? den Gläubigerausschuss, ? gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 nsO), - Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§149 InsO), - Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert. - Verkauf der Immobilie Spaldinghof, Spaldingstraße 74, Hamburg
Gemäß § 160 Abs. 1 S. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu Rechtshandlungen, die der Insolvenzverwalter vornehmen will und die für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sind, als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist (z.B. bei Abwesenheit aller Gläubiger).
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt: Konto-Nr. 15570021 bei der UniCredit Bank AG Hamburg, BLZ 20030000.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, deren Forderungen nicht bestritten werden, hiervon keine Nachricht erhalten.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellungen an die Gläubiger und Schuldner der Schuldnerin (§ 30 Abs. 2 InsO) durchzuführen.
Es wird darauf hingewiesen, dass weitere das Verfahren betreffende Veröffentlichungen nur noch im Internet unter www.Insolvenzbekanntmachungen.de oder unter Insolvenzveröffentlichungen.de erfolgen.
Reinbek, den 07.08.2013
|