potzblitzzz
: Nein Kronios. Ich teile Deine Meinung überhaupt
nicht.
So wie Guttenberg darf man nicht zitieren. Er hätte die Sachverhalte in eigenen Worten wiedergeben können. Zusammenfassungen mit Verweis auf die Originalquellen wären nicht das Problem gewesen.
Hier wurde allerdings 1:1 kopiert. Auch als ausgewiesene Zitate wäre die Arbeit keiner Bestauszeichnung würdig, denn es ist ein mieser Stil, seitenweise Fremdtexte im Wortlaut einzubauen.
----------- [...] Unmöglichkeiten sind Ausflüchte für sterile Gehirne. [...] Hedwig Dohm 1831-1919
kiiwii: da hast Du recht... Juristen zitieren dann noch Standard-Kommentare.. oder suchen in den drei Arbeiten Stellen, die man aus anderen Arbeiten identisch zitieren kann.
potz: ich geb Dir da recht, wenns um längeren Fremdtext geht. Den darf man zwar zitieren, wenn Angabe der Quelle, aber es ist schlechter Stil .. und zeigt Faulheit. Üblicherweise sollte man sagen: Meine Meinung blabla.. wie auch ZITAT (Quelle) darstellt... Insofern jo
----------- Das grösste Ärgernis, das man haben kann... ...ist man selbst!