Und ob wir ruhig schlafen können, ebenso; die Frage wäre evtl. gewesen, ob du ruhig schlafen konntest, mit den von BeMi zusammengefassten "Ausdrücken". Geht mich jedoch nichts an, ich für meinen Teil habe hier auch nur von dem Recht der freien Meinungsäußerung Gebrauch gemacht.
Noch eine Info; Zitat: "Zudem wurden auch in Leipzig schon mehrere Plakate beanstandet, auf denen Bush als Mörder oder Arschloch bezeichnet wurde. Von den Trägern wurden die Personalien aufgenommen, doch zur Anzeige kam es bisher nicht. 'Weil die Voraussetzungen fehlen', sagt Helbig. Rechtsanwalt und Bundesvorsitzender der Humanistischen Union (HU), Till Müller-Heidelberg, erklärt die Rechtslage: 'In der Verfassung ist das Recht auf freie Meinungsäußerung verankert, und das wird auch nicht durch § 103 des Strafgesetzbuches (StGB) aufgehoben.' Nach besagtem, bisher kaum zur Anwendung gekommenen Paragrafen kann jemand, der ein ausländisches Staatsoberhaupt beleidigt, zu bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe verurteilt werden. Allerdings muss die betreffende ausländische Regierung Strafverlangen stellen und die Bundesregierung der Strafverfolgung zustimmen. 'Von Bush gab es bisher keinen Strafantrag', weiß Müller-Heidelberg."
Zu deinem Posting - die in roter Schrift geäußerte "Ehrenerklärung" - kann ich nur schreiben: Dazu gehört Mut und Charakter, egal ob im realen oder im virtuellen Leben!
MT
PS May God bless you all, and thank you for reading. ;-)
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