Private Netzbetreiber in ein staatliches Konstrukt hineinzuzwingen ist machbar, aber vertraglich kompliziert und vor allem langwierig.
Im Verhältnis zur EEG-Umlage von jetzt 5,3 ct je kWh sind die maximal 0,25 ct je kWh für die Offshore-Haftung ein kleiner Betrag. Ohne diesen Aufschlag dürfte der Bau von Offshore-Windparks und damit die einzige Quelle grundlastfähiger EE jedoch nicht in Gang kommen. Das niederländische Staatsunternehmen TenneT mit einem Jahresgewinn von ca. 100 Mio EUR würde bei einer nur einjährigen Netzanbindungsverzögerung von zwei Offshore-Windparks finanziell in die Knie gehen. Bei Borkum Riffgrund I mit 320 MW Nennleistung ginge es z. B. um potenzielle Verluste wegen entgangener Einspeisevergütungen von rund 164 Mio. EUR im Jahr.
Die neue Haftungsregelung tritt vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats am 14. Dezember zum 1.1.2013 in Kraft.
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