Guten Morgen allerseits!
Zunächst noch mal meine Frage vom Sonntag:
Mit dem Kauf von Aktien gehen diese in das Eigentum des Kaufers über. Die Eigentumsgarantie hat Verfassungscharakter!
Beim Short-Selling verleihen Dritte (Banken, Broker und Makler) ohne Einwilligung des Eigentümers dessen Eigentum an Vierte, den Leerverkäufer, und kassieren eine Prämie.
Ist doch eine Art von Diebstahl, oder?
Ergänzung zum Sonntag:
Juristisch wird der (unfreiwillige) Verleiher um die ihm zustehende Prämie betrogen?
Banken, Broker und Makler somit Diebe? Soweit sie nicht eigene Bestände einsetzen.
Der Leerverkäufer einem Hehler gleich?
Hinsichtlich der Leerverkäufer kämen ggf. auch strafrechtlichen Folgen aus §§ 20 a, 38 Abs. 4 WpHG zum Tragen bei einer Anzeige gegen Unbekannt (s. auch weiter unten).
Dies unabhängig von der Vernichtung fremden Kapitals durch die Leerverkäufe.
CM mag beim IPO getrickst haben. Das Kapital anderer vernichtet in riesigem Ausmaß haben aber Banken, Broker und Makler durch die Ausleihe fremden Eigentums!!!
Das müsste doch den Rechtsstaat interessieren, wenn aufgegriffen!
Beleg für Short-Selling bei Lycos Europe:
Krumme Stückzahlen über die Jahre. Über die Jahre die berühmten 65er- und 40er-Päckchen. So sollte doch nur vorgetäuscht werden, dass Kleinanleger aussteigen. Ein Kleinanleger hat keine Flatrate zum Handeln mit Aktien. In den meisten Fällen sind Mindestgebühren fällig. Da hätte er sein 65er-Paket besser gleich verschenkt!
Vielleicht greift mal ein gebeutelter Lycos-Aktionär über einen guten Anwalt diese Gedanken auf. Zahlungsströme und Buchungs- Vorgänge lassen sich ja feststellen..
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Vielleicht trage ich die Frage im Laufe dieses Jahres unter dem Gesichtspunkt von Vergehen gegen das Eigentum mal dem Justizministerium vor!
Qualifizierte Äußerungen sich betroffen Fühlender könnten da hilfreich sein. Es sollte schließlich unser gemeinsames Anliegen sein, für Ruhe im Board und bei der Aktie beizutragen.
Nach § 20a WpHG ist es verboten, ......... Geschäfte vorzunehmen oder Kauf- oder Verkaufaufträge zu erteilen, die geeignet sind, falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Preis von Finanzinstrumenten zu geben oder ein künstliches Preisniveau herbeizuführen
Sonstige Täuschungshandlungen vorzunehmen, die geeignet sind, auf den Preis eines Finanzinstruments einzuwirken
Anmerkung aus der Kommentierung hierzu:
Eine absichtliche, d.h. wissentlich und gewollte Täuschungshandlung ist nicht erforderlich; es reicht aus, wenn der Täter weiß, dass die Täuschungshandlung zur Marktpreisein-wirkung grundsätzlich geeignet sein kann. Exemplarisch für solche Handlungen sind insbesondere Geschäfte oder einzelne Kauf- oder Verkaufaufträge über den Kauf von Wertpapieren und/oder Vermögenswerten,
bei denen ein Kauf- und ein Verkaufauftrag zu im wesentlichen gleichen Stückzahlen und Preisen von verschiedenen Parteien, die sich abgesprochen haben, erteilt wird, es sei denn, diese Geschäfte wurden den anderen Marktteilnehmern im Einklang mit den gesetzlichen Regeln und den Marktbestimmungen angekündigt;
Weitere Möglichkeiten, verzerrend auf die Bildung des Kurses von Finanzinstrumenten einzuwirken, sind
Geschäftliche Handlungen, die den - falschen - Eindruck einer Aktivität erwecken sollen (insbesondere Leerverkäufe, nur um auf den Kurs einzuwirken).
Das Verbot der Kurs- oder Marktpreismanipulation richtet sich gegen Jedermann.
Verstöße gegen § 20a WpHG können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden (§ 38 Abs. 4 WpHG), und zwar unabhängig davon, ob der Taterfolg, also die Kurs- oder Marktpreismanipulation also solche, tatsächlich eintritt
Vorstehendes aus BörseGo GmbH, im August 2005 (über Google) ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
War wirklich schwer am Schnüffeln. Man muss mal googeln unter dem Stichwort "Leerverkäufer"!
Auch möchte ich Euch zwei Spruchweisheiten nicht vorenthalten:
?He who sells what isn?t his?n, must buy back or go to pris?n?
?Der Shortie ist bei Gott beliebt, weil er nichts hat und trotzdem gibt?.
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Aus ?Archiv Sarah Wagenknecht? DIE LINKE.PDS Spekulation in den Crash, JW 17. 08. 02
?......kehrt sich das Kalkül im Krisenprozeß um. Zumal man bei richtiger Voraussicht (oder verlässlichen Informanten) auch an fallenden Kursen glänzend verdienen kann. Nicht nur durch rechtzeitiges Abstoßen der eigenen Aktien, sondern auch, indem man den Kursverfall direkt in klingende Münze verwandelt. Leerverkäufer etwa, sogenannte Short Seller, leihen sich bei einem Händler, einer Bank oder einem Fond Aktien gegen Gebühr, die sie an der Börse verkaufen. Sinkt dann tatsächlich der Kurs, kaufen sie die Aktien zu dem niedrigeren Preis und geben sie dem Leihgeber zurück. Die Differenz ist ihr Gewinn. Leerverkäufe in großem Stil können den Kursverfall einer Aktie erheblich beschleunigen, da sie einerseits das Angebot zusätzlich erhöhen, andererseits vorhandene Leerpositionen in Aktien zumindest in den USA veröffentlicht werden. Ein hohes Potential gilt als Abwertungsindiz und kann die Verkäufe, auf die die Short Seller spekulieren, tatsächlich auslösen. Nachweislich hatten Leerverkäufer etwa beim Absturz der Telekomaktie oder auch der von SAP ihre Hände im Spiel. Dennoch: Spekulanten sind für das Auf und Ab der Börse in letzter Konsequenz ebenso wenig verantwortlich wie deregulierte Finanzmärkte für kapitalistische Krisen. Beide sind nichts als Katalysatoren und Verstärker. Sie haben den US-Boom durch Vorspiegelung gewaltiger Vermögenszuwächse des amerikanischen Mittelstands weit über die eigentliche Kaufkraftgrenze hinaus verlängert und rächen sich jetzt, indem sie die Abwärtsdynamik potenzieren.? Anmerkung: Man betrachte mal das IPO-Jahr bei Lycos: Absturz von24,-- auf 4,--
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Man bedenke:
Bei Lycos Europe waren und sind seit dem IPO bis jetzt Leerverkäufer am Werk
Zum Short-Squeeze (auch aus Google):
?Sie müssen dann praktisch jeden Preis bezahlen. Wenn es gleichzeitig zu wenig Verkäufer gibt, kann man die Leerverkäufer ?auspressen wie eine Zitrone? (to squeeze)?
Zur ?fairen? Bewertung (ebenfalls aus Google):
?Aus der Vorsicht resultiert die Ansicht: Ich steige erst ein, wenn ich deutlich sehe, dass der Markt nach oben gedreht hat. Aber wann hat er denn wirklich gedreht? Wenn die breite Masse schon eingestiegen ist und die Kurse nach oben getragen hat? Was heißt oben? Wie weit nach oben? Sicher ist, dass der Maßstab dafür noch nie das war, was ?faire Bewertung? der Aktien genannt wird. Denn auch über das ?fair? gibt es keinen Konsens, und wie weit die Bewertungen überschießen liegt allein am Liquiditätspool. ? ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Fazit:
Leerverkäufe in Aktien, soweit Banken, Broker und Makler aus der Verleihung fremden Eigentums beteiligt sind, sind ein Vergehen an fremden Eigentum, ohne wenn und aber!. Auch, wenn die jeweiligen Vermögensgegenstände (Aktien) in einem Sammeldepot aufbewahrt werden. In einem Rechtsstaat muss dies geahndet werden können.
Wir können dazu beitragen, dass den Leerverkäufern die Suppe versalzen wird, indem wir Material zusammentragen.
Ferner können wir dazu beitragen, indem wir uns nicht ver- unsichern lassen. Von wem auch immer!!!
Dann könnte es durch notwendige Deckungskäufe einschl. der Meinungskäufe (nach der HV) ganz schnell in andere Kursregionen führen. Da ist die ?Zwei? dann kein Thema mehr!
Daher weiterhin: Taschen zu und nochmals zu! Kein Stopp-Loss!
Die Shorties werden bluten. Lycos gleicht momentan einer gespannten Feder, die spätestens im Mai den Katapult freigeben kann. Ich nehme an, dass in Gütersloh das Wirken der Leer-verkäufer schon vor dem Auftauchen von de Mol und Lyxor gesehen wurde. CM dürfte die Chance, die sich ihm jetzt bietet, auch zur Rehabilitation nutzen. Uns kann?s nur Recht sein!
Über § 20a WpHG muss ich echt mal nachdenken!
Noch 51 Tage bis zur HV, etwa 47 Tage bis zur TO.
Frohes Schaffen allerseits!
FA (EH)
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