KINDERPORNO-ERMITTLUNGENVorgehen der Fahnder wird gerichtlich überprüftDer jüngste spektakuläre Schlag gegen die Kinderporno-Szene im Internet wird gerichtlich untersucht. Bei den Ermittlungen hatten Banken Millionen von Kreditkarten-Transaktionen überprüft und verdächtige Kunden der Staatsanwaltschaft gemeldet. Berlin - Beim Amtsgericht Halle sind vier so genannte Anträge auf Feststellung eingegangen. "Ziel der Anträge ist eine richterliche Entscheidung darüber, ob das Vorgehen der Ermittler rechtmäßig war", sagte ein Gerichtssprecher der dpa. Fahnder des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt und der Staatsanwaltschaft Halle hatten im Rahmen der Operation "Mikado" in den vergangenen Monaten bundesweit 322 Pädophile ermittelt, die von einem illegalen Internetportal gegen Bezahlung Kinderpornos herunterluden. Auf ihre Spur kamen sie bei der Überprüfung bestimmter Transaktionen von 20 Millionen Kreditkartenbesitzern. Auf Bitten der Ermittler überprüften 14 Kartenserviceunternehmen die Zahlungsvorgänge ihrer Mastercard-und Visa-Kunden und lieferten die Daten verdächtiger Personen der Polizei. Konkret wurden Menschen gesucht, die im Sommer vergangenen Jahres 79,99 Dollar an den noch unbekannten Anbieter der Bilder und Videosequenzen missbrauchter Kinder zahlten. "Mit diesem Vorgehen haben die Ermittler etwa ein Viertel der deutschen Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt", sagte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter - einer der Antragsteller - der dpa. "Das durch die Verfassung garantierte Recht eines jeden Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung wurde ebenso auf das Gröbste verletzt wie das Gebot der Verhältnismäßigkeit." Es habe kein konkreter Anfangsverdacht vorgelegen, es handele sich also um eine Rasterfahndung, für die ein richterlicher Beschluss hätten vorliegen müssen. "Im Grunde war es eine Art outgesourcte Rasterfahndung, die die Kreditkartenunternehmen für die Polizei übernommen haben." Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) und Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad hatten bei der Vorstellung der Operation "Mikado" erklärt, es handele sich nicht um eine Rasterfahndung, weil es nicht um die Erstellung eines bestimmten Täterprofils gegangen sei. Auch Datenschützer bewerteten das Vorgehen der Ermittler als rechtlich nicht zu beanstanden. jto/dpa gruß Maxp.
|