ich wollte mal eure Einschätzung mit meiner abgleichen und ich liege sicher daneben. ich kenne mich da auch wenig aus, wie das in Deutschland geregelt sein könnte.
- auf der Gläubigerseite sieht es nach einem Schaden von 3.2 Mrd Euro aus (quelle: diverse, u.a. Jaffe) - von Wirecard ist als Vermögen eher nichts da bzw übrig bzw wird kaum was übrig bleiben, insbesondere für Gläubiger, insbesondere Aktionäre als Eigentümer bzw ehemalige Eigentümer - die Banken bzw Investoren werden das abschreiben - da hat dann eine ING oder LBBW ein ggf zwei Quartale ganz schlechte Zahlen
das Verhätnis ist hier also eher mit Null anzunehmen. Trotzdem könnte ein Anmelden des Schadens Sinn machen - allein aus Dokumentationsgründen und wenn's nur für den Film ist.
dann könnte man auf die Idee kommen. dass EY Schadensersatz liefern könnte. lag hier nicht die Begrenzung bei 4 Mio (eigentlich alleine schon lachhaft)? Im Grunde ist diese Zahl Unfug. Da es keinen ähnlich gelagerten Fall gibt, kann man hier nur mutmassen. Bei Schmider in D war es immerhin dann doch ein zweistelliger Mio Betrag - was aber hier kaum relevant sein dürfte (EY hat vermutlich über Jahre falsch testiert). Aber selbst wenn es ganz hoch kommen würde, werden es bestenfalls ein dreistelliger Mio Betrag werden (u.a. begründbar mit Kundenverlust in D und EU) - also aufgerundet - damit es auch weh tut 1 Mrd. wie gesagt bestenfalls, aber gehen wir mal von 100 Mio aus.
Verlust der Eigentümer - vermutlich 10..15 Mrd. (da mag ich daneben liegen, 124 Mio AKtien, 90..110 Euro pro Aktie Verlust). selbst wenn man hier nach Kleinanlegern unterscheiden würde und hier ca 3 Mrd Schaden ansetzen würde, kommt es zu folgendem: 3000 Mio : 100 Mio = 30 - d.h. für 30 Euro Schaden gibt es 1 Euro Schadenersatz. abzüglich der Kosten z.b. Prozessfinanzierer, sagen wir mal 30% (wurde hier schon genannt). also bleibt 0,7 Euro übrig.
da wirkt der Dieselskandal wie laue luftbrise...
bei o.g. berechnung bei 3 Mrd und besagten 4 Mio ergibt sich abzüglich der Kosten ca 1:1000. vermutlich der Grund warum manche erst bei einem Schaden von mehr als 5000 Euro anfangen - man will ja mindestens "nen Euro" bekommen.
unberücksichtigt ist der schaden, der dem finanzplatz D / DAX entstanden ist, sowie ansprüche die ggf aus vielfältigen kontrollinstanzen bzw gremien entstanden sein könnte (Bafin, Dt Börse, Staatsanwaltschaft, ...).
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