Rambus: Berufungsklage von Infineon wird nicht zugelassen
06.10.2003 18:06:00
Wie der Speicherchip-Entwickler Rambus Inc. heute bekannt gab, hat der US Supreme Court die Berufungsklage des deutschen Chipherstellers Infineon AG endgültig nicht zugelassen.
Infineon klagte gegen Rambus, nachdem das amerikanische Unternehmen damit begonnen hatte, von Chipherstellern Lizenzgebühren auf Patente einzuklagen von denen lange Zeit nicht bekannt war, dass sie im Besitz von Rambus waren. Rambus hatte erst mit der Forderung nach Lizenzen begonnen, nachdem das Chiphersteller-Forum JEDEC Standards gesetzt hatte, die auch Patente von Rambus beinhalten. Hätte Rambus bereits zuvor über die Patente Auskunft gegeben, so hätte sich das JEDEC vielleicht auf einen anderen Standard geeinigt, so der Standpunkt von Infineon.
Experten schätzen nun, dass Rambus mit jährlichen Lizenzeinnahmen von Chipherstellern in Höhe von 420 Mio. Dollar rechnen kann.
Die Rambus-Aktie gewinnt aktuell 35,4 Prozent auf 21,80 Euro.
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