Leipzig / Teltow, 23.03.2021, 13:15 Uhr - Der Vorstand der co.don Aktiengesellschaft, Teltow (ISIN DE000A1K0227; WKN A1K022) (die ?Gesellschaft?) teilt mit, dass nach pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen ist, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten ist. Für die Veränderung des Grundkapitals sind im Wesentlichen operative Verluste verantwortlich.
Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung aus. Der Vorstand wird daher zeitnah eine Hauptversammlung einberufen und in dieser den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern.
Mitteilende Person: Tilmann Bur, Vorstandsmitglied
Kontakt
Matthias Meißner Director Corporate Communications
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