Das Finanzamt Reutlingen hat laut einer Ad-hoc-Mitteilung vom 15. Dezember 2004 beim Amtsgericht Tübingen den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Maier + Partner AG gestellt. Die Maier + Partner AG hat am gleichen Tag beim Amtsgericht Tübingen Widerspruch gegen diesen Antrag eingelegt. Bei den vom Finanzamt Reutlingen gestellten Forderungen an die Maier + Partner AG handele es sich um bestrittene Steuerforderungen, die Gegenstand eines finanzgerichtlichen Verfahrens beim Finanzgericht Baden-Württemberg (Az. 6 V 3/04) seien, wurde erklärt. Über die Begründetheit der Steuerforderungen des Finanzamtes Reutlingen sei somit nicht entschieden. Streitgegenstand sei die Nichtanerkennung der Anrechnung von Verlustvorträgen, so das Unternehmen.Ein Insolvenzverfahren ist keineswegs dazu da, um die Rechtsposition des Finanzamtes Reutlingen hinsichtlich der umstrittenen Steuerforderungen zu stärken. Die Maier + Partner AG hat mehrfach erklärt, dass für den Fall des Unterliegens im Instanzenweg unverzüglich Insolvenz anzumelden ist. Solange dazu jedoch kein höchstrichterliches Urteil vorliegt, wird die Gesellschaft sich im Interesse aller Aktionäre mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln wehren.
Dieses Verfahren scheint noch zu laufen, denn über einen Urteilsspruch habe ich nichts gefunden.
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