Auch Nominalwert oder Nennbetrag genannt. Auf jedem Wertpapier ist ein bestimmter Betrag in Geldeinheiten (bspw. Euro) abgedruckt, zumeist als runder Betrag, wie z.B. 5, 50, 100. Ist das Wertpapier eine Aktie, ist der Nennwert ein Teilbetrag des Grundkapitals der Aktiengesellschaft. Rechnerisch ergibt sich der Nennwert einer Aktie auch mittels Division des Grundkapitals der Aktiengesellschaft durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien. An der Börse weicht der Nennwert meist deutlich vom Kurswert der betreffenden Aktie ab. Zur Berechnung des Dividendenanspruchs wird der Nennwert (nicht der Kurswert der Aktie) herangezogen. Wenn bspw. eine Aktie einen Nennwert von 1 Euro hat und eine zehnprozentige Dividende gezahlt wird, bekommt der Aktionär pro Aktie 10 Cent, obwohl der Kurs der Aktie an der Börse zu diesem Zeitpunkt 32,80 betragen kann. Bei einer Anleihe wird die gesamte Anleihe in Teilbeträge (Nennwerte) zerlegt.
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