Wen es interessiert: Es gibt eine Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, gemäß der auch Verluste durch Insolvenz steuerlich berücksichtigt werden können. Ob sich die Finanzämter bereits daran halten, ist eine andere Frage. Ich würde auf jeden Fall nicht davon ausgehen, dass der Verlust automatisch über den Verrechungstopf bei der Bank abgerechnet wird, wie sonst bei Veräußerungsverlusten durch Aktien üblich.
Ansonsten mein Beileid für die, die noch drin waren oder sich haben hineinlocken lassen. Was nun passiert ist, war jedoch absehbar, und es hat nicht an Warnern gefehlt. Am besten sollte ein jeder versuchen, aus den Geschehnissen zu lernen, um es nächstes Mal besser zu machen.
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