Bezugsrechthandel findet nicht statt; nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos. Darüber haben wir wohl Konsens. Für mich hat das BZR keinen Wert, auch keinen theoretischen. Macht ja keinen Sinn, die Bezugsrechtformel anzuwenden.
Da kein Wert vorhanden ist, besteht auch keinerlei notwendiger Ansatz, dass der Kurs nach Abschluss der KE tiefer sein muss als vorher. Kann sein, klar, muss aber nicht. Von daher finde ich deinen Rat in #461 ziemlich zweischneidig, da nicht schlüssig.
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