Telekomfirmen drohen durch Gesetzesänderungen Millionen-Kosten
Telekomfirmen drohen durch Gesetzesänderungen Millionen-Kosten
Von Stefan Paul Mechnig - Dow Jones Newswires
DÜSSELDORF (Dow Jones-VWD)--Zahlreichen deutschen Telekommunikations- und Internetunternehmen drohen durch geplante Gesetzesänderungen zusätzliche Aufwendungen in Millionenhöhe. Ausgangspunkt ist ein Dow Jones Newswires vorliegender Entwurf für Ergänzungen am Telekommunikationsgesetz, den der Bundestag am Freitag verabschieden soll. Die Unternehmen halten die neuen Regelungen zum Teil für unnötig und sehen darin eine Einengung und Bürokratisierung.
Der Hintergrund: In das vor einem Jahr in Kraft getretene neue Telekommunikationsgesetz soll eine Vielzahl bestehender und zusätzlicher Rechtsverordnungen insbesondere zum Kundenschutz integriert werden. Am (morgigen) Mittwoch soll das Paket noch zur Vorbereitung der entscheidenden Bundestagssitzung im Wirtschaftsausschuss behandelt werden, doch die Unternehmen sind mit einigen Vorhaben nicht einverstanden.
Das betrifft zum einen die Absicht, die so genannten Einzelverbindungsnachweise auf den Kundenrechnungen auf Prepaid-Produkte sowie über die Sprachtelefonie hinaus auch auf Verbindungen ins Internet auszuweiten. "Allein für die technische Umstellung kämen auf die Unternehmen Investitionen zu, die mindestens im hohen zweistelligen Millionenbereich liegen", kritisierte eine Sprecherin des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), der die meisten Konkurrenten der Deutschen Telekom AG vertritt. Diese Kosten müssten auf die Kunden umgelegt werden, was die Attraktivität der Produkte mindern würde.
Im Fall der Internetnutzung wären die Kosten für einen Einzelnachweis mit 1,2 Cent höher als die Online-Verbindung selbst, die derzeit im Internet-by-Call bei unter einem Cent pro Minute liege, rechnet der Verband vor. Die geplante Ausweitung auf das Web gehe zudem über die Vorgaben der Europäischen Union hinaus, die eine Beschränkung auf die Sprachtelefonie vorsehe. Bei Prepaid-Angeboten, also Telefonaten über Guthabenkarten, sei die Kostenkontrolle zudem durch das Produkt selbst gewährleistet. Außerdem hätten die Verbraucher bereits die rechtliche Möglichkeit, nicht nachvollziehbare Abrechnungen nachträglich zu überprüfen.
Unzufrieden ist der Verband auch mit dem Vorhaben, Call-by-Call zu Preisansagen zu verpflichten. Da dies für herkömmliche Telefonate nicht geplant sei, würden die Anbieter gegenüber der Telekom und anderen Netzbetreibern benachteiligt. Die bestehenden freiwilligen Angebote seien ausreichend; die Preisansage sollte als differenzierendes Wettbewerbsmerkmal erhalten bleiben. Auch hier geht der Gesetzgeber nach Ansicht des VATM weit über den EU-Rahmen hinaus. "Die technische Aufrüstung würde Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe notwendig machen", erläuterte die Sprecherin.
Betroffen wären zum einen die kleineren der insgesamt knapp 100 Call-by-Call-Anbieter, deren Überleben in diesem ohnehin durch geringe Margen geprägten Geschäft auf mittlere Sicht gefährdet wäre. Zum anderen müssten große Unternehmen wie Arcor oder Tele 2, die neben Call-by-Call auch Preselection-Gespräche mit fester Einstellung der Betreibervorwahl anbieten, für viel Geld ihre Technik umstellen.
Für problematisch hält der VATM ferner den Vorstoß, eine Pflicht zur Preisanzeige ab einem gewissen Volumen auch für SMS-Dienste einzuführen, die nicht im Abonnement bezogen werden. Das würde vor allem die Mobilfunkunternehmen betreffen. Bei Kurzmitteilungen, die teurer sind als 1 EUR, sollen die Anbieter nach den Vorstellungen der Politik vorab eine Info-SMS verschicken. Willigt der Kunde in das Angebot ein, soll er dies ebenfalls per SMS kundtun. Diese Regelung würde Geschäftsmodelle gefährden und die Unternehmen mit Kosten belasten, ohne dass dem ein positiver Effekt für den Verbraucher gegenüber stünde, argumentiert der Verband. -Von Stefan Paul Mechnig, Dow Jones Newswires; +49 (0) 211 138 72 13, duesseldorf.de@dowjones.com (ENDE) Dow Jones Newswires/14.6.2005/stm/jhe
Quelle:Dow Jones-VWD 14/06/2005 14:37
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