wieder einmal mit deinen typischen Vermutungen ohne jegliche Belege, nur um deine Meinung kundzutun. Du stellst mir die Frage #9690 "Du hast ebenfalls keine Belege, vermute ich?" und lieferst dazu deine üblichen suggestiven Fragen und Antworten. ?Schon längst vermutet, aber nie wirklich nachgeforscht, oder? Aber das habe ich mir bereits schon seit längerer Zeit gedacht.? Hier ist meine klare und deutliche Antwort, HonestMeyer. Außer SCHMID gibt es noch einen Vertrag und zwar mit NREL hier die Quelle: #9701 zweiter Absatz. Deine behauptete Meinung in Beitrag #9686, HonestMeyer ? 'Außer dem Schmid-Vertrag damals gab es keinen weiteren veröffentlichten Vertrag mit den angeblichen "Partnern".' ? ist hoffentlich nur eine unbedachte Fehlinformation, aber definitiv ein Schmarrn. Logisch, eine Partnerschaft ist mehr als nur ein Händeschütteln. Ob jedoch ein bestimmter SunHydrogen-Vertrag, wie zum Beispiel eine Absichtserklärung (MoU), veröffentlicht werden muss, hängt von seiner Bedeutung und seinem potenziellen Einfluss auf die Geschäfts- oder Finanzlage des Unternehmens ab. Wenn ein Vertrag als wesentlich betrachtet wird, muss er gemäß den SEC-Vorschriften offengelegt werden. Für SunHydrogen waren jedenfalls der SCHMID- und NREL-Vertrag wesentlich. Allerdings sind nicht alle Vereinbarungen verpflichtend offenzulegen! Bei Vertragsveröffentlichungen wäre es definitiv besser gewesen, du hättest vorher deine Freunde unter den US-Tradern (#8690) konsultiert. Das ist zumindest meine Meinung.
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