Ja,das trifft teilweise tatsächlich zu.Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre. Taten aus 2011 sind verjährt.Hier ist auch gerade ein aktueller Pressebericht zu von einem User eingestellt worden. Wahrscheinlich ist es aber so,das das kriminelle Handeln in Intensität und Finanzumfang eher immer weiter zugenommen hat ( weil man ja gezwungen war,die einmal geschönten Zahlen mit immer mehr erfundenen Umsätzen und Gewinnen auszugleichen ,die Diskrepanz zur Wirklichkeit irgendwann nicht mehr überbrücken konnte ) und dadurch die Strafbarkeit und auch ein zu erwartender Strafrahmen durch Verjährung einzelner Taten ( Selbst im Erfolgsfalle aus Sicht Mosterts / meine Spinnerei !) nicht zu Straflosigkeit der Hauptschuldigen,einer heisst was mit J und zwei oo,^^führen könnte. Allerdings könnten theoretisch neue Verdachtsfälle auftauchen.Allenfalls für Mittäter,die ausgeschieden sind,könnte die Verjährungsfrist greifen.Soviele Jahre zu verzögern wie es notwendig wäre,komplette Verfolgungsverjährung eintreten zu lassen,(2027,2028) sehe ich als absolut unmöglich an.
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