für die freien Aktionäre deutlich schlechter ein als beim ersten Nachdenken.
Warum? Nun, es kann durchaus passieren, dass die Neuausrichtung so geplant wird, dass es für die freuen Aktionäre ein ziemlich schlechtes Geschäft wird.
So kann ich mir bspw. vorstellen, dass die Kapitalerhoehung nach der erfolgten Kapitalherabsetzung auf Null nicht zu EUR 1,00 durchgeführt wird, da man nur gut 300 Tausend Aktien ausgeben möchte und in diesem Fall somit nur ein kleiner Barbetrag in die Kassen der Private Assets AG kommen würde. Nehmen wir also an, die Barkapitalerhoehung wird zu EUR 5,00 je Aktie durchgeführt, die Private Assets AG sammelt somit gut EUR 1,5 Mio. ein. Die Aktionäre haben dafür 8 alte Aktien zu bspw. EUR 0,15 gekauft, um eine neue Aktie zu EUR 5,00 zu beziehen. Durch die Kapitalherabsetzung haben sie somit letztlich EUR 6,20 für eine neue Aktie bezahlt - bis hierher alles gut.
Wenn aber nun folgendes Szenario eintritt, wird aus einer guten Idee ein schlechtes Geschäft: Im Nachgang zur Barkapitalerhoehung wird zu einer HV eingeladen, bei der ein Beschluss zu einer Sachkapitalerhöhung getroffen wird, bei der das Bezugsrecht für die freien Aktionäre ausgeschlossen wird und diese somit nur vom Ankeraktionär gegen Einbringung der entsprechenden Sachwerte (Beteiligungen) gezeichnet wird. Und nehmen wir weiter an, dass man Sachwerte in Höhe von bspw. 20 Mio. EUR einbringt und dazu 20 Mio. Aktien zu EUR 1,00 ausgegeben werden, die durch den Bezugsrechtsausschluss ausschließlich der Ankeraktionär zeichnet.
Im Ergebnis wird es nach der Sachkapitalerhöhung dann gut 20,3 Mio. Aktien geben, deren Kurs zunächst bei ca. EUR 1,00 notieren wird, da die wenigen Aktien aus der Barkapitalerhoehung im Durchschnittskurs keine wirkliche Rolle spielen. Im Ergebnis wird bei dieser Vorgehensweise nicht nur der Kurs aus der Barkapitalerhoehung massiv verwässert, auch der ursprüngliche Anteil am Unternehmen nimmt für die freien Aktionäre nach erfolgter Sachkapitalerhöhung drastisch ab.
Dem Ankeraktionär ist die Verwässerung der Barkomponente egal (einen Teil davon haben zudem noch die freien Aktionäre bezahlt), zudem kann er über die Sachkapitalerhöhung den Anteil freier Aktionäre auf Nahe Null verwässern.
Dr. Lenz ist Profi, Kapitalmarktexperte und Anwalt für Kapitalmarktrecht. Dr. Lenz ist aber - wie bei Manteldeals üblich - niemand, der die freien Aktionäre über das absolut nötige Maß hinaus am Vermögen der neuen Gesellschaft beteiligen möchte. Ggf., wie im Beispiel vorgerechnet, kann es sogar sein, dass die freien Aktionäre bei der Barkapitalerhoehung kräftig zahlen und am Ende mit zerissenen Hosen dastehen.
Ich halte das aufgezeigten Szenario für nicht unwahrscheinlich und habe mich daher heute von den Resten meiner Beteiligung an der Private Assets AG getrennt.
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