Zeal will eine digitale Lotteriegruppe mit mehr als 5 Millionen Kunden weltweit schaffen und auf der Marktposition von Lotto24 aufbauen. Das deutsche Zweitlotterie-Geschäftsmodell von Tipp24 ist eingestellt worden. Hintergrund ist eine unklare Rechtslage: Tipp24 gehörte zu sogenannten Zweitlotterien, die über keine Wettlizenz in Deutschland, sondern in einem anderen EU-Land verfügen. Diese Anbieter sind damit in Deutschland nicht reguliert. Sie agieren in einer rechtlichen Grauzone, werden aber faktisch geduldet. Lotto24 war durch die Abspaltung des deutschen Geschäfts der heutigen Zeal entstanden und kehrte wieder zurück zu ihrer Muttergesellschaft. Die Hamburger Gesellschaft sieht sich als Nummer 1 bei den Online-Lotterien in Deutschland. Das Unternehmen ist zugelassener Vermittler von Spielscheinen von Kunden an die staatlichen Landeslotteriegesellschaften sowie die Deutsche Fernsehlotterie und erhält dafür eine Vermittlungsprovision. Die Übernahme werde den deutschen Lotteriemarkt erheblich stärken und die Mittelzuflüsse an die Bundesländer sowie an gemeinnützige Organisationen erhöhen, so Zeal. Mit der zuständigen deutschen Glücksspielaufsicht sind Gespräche über die zukünftige Erlaubnis als gewerblicher Spielvermittler für das vergrößerte Unternehmen aufgenommen worden. Die Bundesländer ringen seit langem um eine Reform der Kontrolle über den Glücksspielmarkt. Es geht um einen neuen Glücksspielstaatsvertrag. Knackpunkt bei den Verhandlungen ist die Zukunft des staatlichen Lottomonopols und eine Regulierung des boomenden Glücksspiels im Internet, der den staatlichen Lotteriemarkt seit Jahren schrumpfen lässt. Dem Staat entgehen dadurch hohe Steuereinnahmen. Durch Überschüsse der Lottogesellschaften werden zum Beispiel Programme im Sport, im Denkmalschutz oder in sozialen Bereichen gefördert. Der deutsche Glücksspielmarkt ist ein Milliardenmarkt. Zum legalen Markt zählen die Lotterien und Sportwettangebote der 16 Landeslotteriegesellschaften, die Spielbanken, das Angebot von Geldspielgeräten in Spielhallen und Kneipen sowie staatlich konzessionierte Pferdewettenangebote. Zum Schwarzmarkt gehören Glücksspielangebote, die nicht über eine deutsche Konzession, wohl aber über eine aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat verfügen – daneben Sportwetten im Internet, Online-Casinos und Online-Poker.
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