nach HGB zählt der off. Abschluss , und der ist -300 Mio D.h. ein Anleger wird vor Gericht scheitern
ES gab aber oft den Fall , das bei Abschreibungen die AG eine "Goodwill"-Divi gezahlt hat Denn die Abschrebung sind ja keine Kosten für die AG entstanden, die Anlagen wurden neu bewertet, also der Buchwert runter und die differenz zu alt drückte das zu verst. Einkommen ins Minus , man spart dadurch immens Steuern , auf Kosten von uns !
Also rechnen wir Rückwärts: -300 Mio steuernetto + 470 Mio abschr = 170 Mio hat man netto verdient macht bei 193 mio Aktien = 0,88 Gew / Aktie Divi bei max, Ausschüttung 58% = 0,51 Eur Divi = 1,2% Rendite bei kurs 40
DA hab ich sofort verkauft ! entweder es gibt nix oder bei Goodwill 51 Cent,
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