Mantelkauf/Umstrukturierung Der Verlustvortrag wird versagt, wenn mindestens 30 % der Gesellschaftsanteile direkt oder indirekt veräußert wurden. Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann jedoch der Verlustvortrag weiterhin von der Gesellschaft genutzt werden. Im Fall der Gruppenbesteuerung und von Fusionen unterliegt die Verlustverrechnung besonderen Regelungen. Verluste einer Gesellschaft werden nicht zu einer Gesellschaft transferiert, die die Geschäftstätigkeit der früheren Gesellschaft fortsetzt. Im Fall einer Verschmelzung ist jedoch der Übertrag von Verlusten unter strengen Voraussetzungen möglich. Nach der Auflösung der Gruppenbesteuerung ist eine Übertragung von Verlusten ebenfalls zulässig. $$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$ Danke für den Beitrag @cineastic Also in den Nierlanden ticken die Uhren etwas anders als hier bei uns, da scheint mir in punkto Verlustvortrag noch nicht die letzte Messe gelesen zu sein. Bleibe dabei bis die Bertelsmänner & Telefonica klar Schiff machen, warten könnte hier noch Gold wert sein;-)
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