Guttenberg gegen Steuerdaten-Ankauf

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neuester Beitrag: 04.08.10 12:58
eröffnet am: 31.01.10 11:20 von: Rubensrembr. Anzahl Beiträge: 748
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05.02.10 19:07
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8051 Postings, 7908 Tage Rigomaxecki (#600): Du bist zu voreilig mit Deinem Urteil

Rightwing hat sich über den Sinn und den Unsinn von Rechtsvorschriften ausgelassen, so wie er das sieht. Ich kann in seinem Posting nichts entdecken, was darauf hindeutet, daß er seine Kapitaleinkünfte nicht versteuert. Wohl aber, daß er die Regelung, daß sie zu versteuern sind, für falsch hält.

Das sind zweierlei Paar Schuhe. Mit der Kritik an Rechtsvorschriften bewegt er sich eben nicht, wie Du schreibst, "ausserhalb der gültigen Gesetze". Kritik an Rechtsvorschriften ist etwas durchaus Erlaubtes. Es wäre schlimm um unseren Rechtsstaat bestellt, wenn es anders wäre.

Du bist manchmal sehr schnell mit dem Vorwurf der Unterstellung und der Lügerei bei der Hand. Denk mal darüber nach, welchen Vorwurf rightwing gegen Dich erheben könnte, wenn er sich ebenso verhalten würde.  

05.02.10 19:19
1

51345 Postings, 8904 Tage eckiNein, rigomax.

Ich habe ihn aufgrund seiner Formulierung gefragt, ob das ein Bekenntnis zu einer Straftat sei.
Ich habe ihm nicht unterstellt, er würde dies tun.

Wenn er was zu bekennen hat, dann soll er es beim FA machen,aber sich hier zurückhalten. Da hat keiner was davon. Gilt für alle.

Und natürlich sind das 2 paar Schuhe.
Und es ist auch normal für eine Demokratie, dass man Gesetze in Frage stellen darf, den Sinn oder Unsinn bestimmter Regelungen feststellen kann. Das darfst du, der Rightwing, Kiiwii und auch ich.

Wie schon häufig festgestellt: Es gäbe auch in meinem Sinne eine ganze Menge an Gesetzen zu ändern und zu streichen. Insbesondere deutsches Steuerrecht ist ein graus. Wie viel der weltweiten Steuerliteratur ist deutsch? Ich hatte da mal eine erschreckend hohe Zahl gelesen, weiß aber nicht mehr wie hoch. 30%? Unglaublich viel jedenfalls.

Übrigens: Praktischerseits ist die Forderung nach Freistellung von Kapitaleinkünften von der Steuer, sobald sie ins Ausland transferiert sind, letztlich die Forderung die Besteuerung ganz abzuschaffen.

Da legt dann Liechtenstein ganz legal 1% Abgeltungsteuer fest und sammelt ein paar Billionen ein und vergoldet sich das Fürstentum?
Und die Kanalinseln konkurrieren dann mit 0,8%?
Erwirtschaften könnte diese Länder die Zinsgewinne natürlich nicht, aber praktisch steuerfrei stellen schon.  

05.02.10 19:26
1

8051 Postings, 7908 Tage Rigomaxecki: Du hast geschrieben (wörtlich):

"Damit bewegst du dich eben ausserhalb der gültigen Gesetze."

Das ist keine Frage, sondern eine Behauptung. Und die ist falsch.  

05.02.10 19:32

51345 Postings, 8904 Tage eckiJa, seine Forderung im Ausland geführte Konten

nicht deklarieren zu müssen ist ausserhalb der gültigen Gesetze.  

05.02.10 19:37

51345 Postings, 8904 Tage eckiBeihilfe zur Steuerhinterziehung ist erlaubt.

Für Schweizer, wenn es um Ausländer geht. Schweizer Gericht bestätigt das im Piloturteil. Ist ja auch Teil der Geschäftsgrundlage der Banken:

Schweizer Gericht
 

Steuerabmachung mit USA steht infrage
 

Zürich. Ein Schweizer Gerichtsurteil stellt dem im vergangenen Jahr mühsam ausgehandelten Steuervergleich zwischen der Schweiz und den USA infrage. Als problematisch für die vereinbarte Herausgabe von Namen von US-Kunden der Großbank UBS erweist sich die Unterscheidung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug nach Schweizer Recht. Das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht entschied in einem Pilotverfahren, dass bei Steuerhinterziehung keine Amtshilfe für die US-Steuerbehörden zulässig sei.

usw....

 
Also sogar Schweizer Gerichte leisten aktiv Beihilfe zur Steuerhinterziehung, wenn es um Ausländer geht.
Gilbertus, bitte zur Kenntnis nehmen.
http://www.ariva.de/plakette_a213762
 

06.02.10 01:09

4795 Postings, 8456 Tage GilbertusBeihilfe zur Steuerhinterziehung.

@ecki #605  schrieb;

"Als problematisch für die vereinbarte Herausgabe von Namen von US-Kunden der Großbank UBS erweist sich die Unterscheidung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug nach bisherigem Schweizer Recht." 

- das ist richtig und zutreffend zitiert, für mich ist dieses Urteil auch ein Aergernis;

 

- jedoch konnte dieses Urteil  formaljuristisch eben nur so ausfallen, weil das Gericht bestehende Gesetze ganz einfach anwenden und durchsetzen muss, ob diese Gesetze nun wenig sinnvoll, zweckmässig oder  logisch nicht mehr nachvollziehbar sind, wie im konkret vorliegenden Fall, spielt dabei keine Rolle.

- trotzdem ist dieses Urteil -  meiner Meinung nach -  ja bereits wieder  überholt,  weil die Schweiz mit Deutschland in Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen diese eigenartige, schwer nachvollziehbare Unterscheidung aufzuheben sich bereit erklärt hat  und  bei begründetem Verdacht auf Steuerbetrug,

 Deutschland Amtshilfe leistet.

Dass Steuerhinterziehung bislang kein Straftatbestand, sondern nur ein Vergehen ist, wird aus schweiz. Gesetzgebung gestrichen.

- es ist beiden Staaten zu wünschen, dass sie auf obgenannte Weise umgehend zu einem solchen Doppelbesteuerungsabkommen finden, wie unter zwei demokratischen Rechtsstaaten üblich.

- wieso BK Merkel & Minister Schäuble - im Wissen um diesen Sachverhalt - voreilig zur "Revolvermethode der Anstiftung des Datenklaues & der Hehlerei" gegriffen haben - beides Straftatbestände in beiden Ländern - ist für mich ebenso wenig nachvollziehbar.

- automatischer Datenaustausch wird weiterhin von der Schweiz abgelehnt, weil der Privatsphärenschutz weiter Bestand haben soll, ein "gläserner" Bürger abgelehnt wird.

.

 

 

06.02.10 03:39
1

4795 Postings, 8456 Tage GilbertusDas Bankgeheimnis der Schweiz

Das Bankgeheimnis

Nach schweizerischem meinem Demokratieverständnis leben die Bürger nicht für den Staat, sondern der Staat ist für die Bürger da.
Diese sind nicht in erster Linie Steuerzahler,
sondern freie Menschen, die insbesondere ein Recht auf Privatsphäre haben.
In diesem Kontext steht das Bankgeheimnis.

Das Bankgeheimnis schützt die finanzielle Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger vor unberechtigten Einblicken anderer Privatpersonen oder auch des Staates. Das Bankgeheimnis schützt jedoch keine Kriminellen: Es besteht eine Reihe gesetzlicher Grenzen des Bankgeheimnisses. Auf internationaler Ebene beteiligt sich die Schweiz an vorderster Front an der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Finanzkriminalität.

Die Schweiz hat im März 2009 Art. 26 des OECD-Musterabkommens zur Amtshilfe in die Doppelbesteuerungsabkommen übernommen. Damit verpflichtet sie sich, ihren Partnerstaaten im Einzelfall auf konkrete und begründete Anfrage hin Informationen für steuerliche Zwecke zu liefern, unabhängig vom Vorliegen eines Steuerdeliktes. Diese Auskunftserteilung erstreckt sich auch auf Bankinformationen.

Worum geht es?
Rechtliche Grundlagen
Das Bankgeheimnis ist ein Recht der Bürger und eine Pflicht der Banken. Die Banken sind verpflichtet, Schweigen über die finanziellen Angelegenheiten ihrer Kunden zu bewahren. Der Geheimnisherr ist der Bankkunde und nicht die Bank. Die Bank allein kann das Bankgeheimnis nicht aufheben. Der Kunde kann die Bank aber von ihrer Schweigepflicht entbinden und ihr gestatten oder sie sogar dazu verpflichten, vom Bankgeheimnis erfasste Angaben zu offenbaren. Ausserdem kann die Bank in den gesetzlich vorgesehenen Fällen von der zuständigen Behörde zur Offenlegung von Bankkundeninformationen gezwungen werden - insbesondere, wenn ein hinreichender Verdacht auf ein Delikt besteht.

Das Bankgeheimnis ergibt sich einerseits aus dem Zivilrecht, insbesondere aus der vertraglichen Verpflichtung des Bankiers zur Geheimhaltung der persönlichen Verhältnisse seines Kunden. Die Privatsphäre des Kunden wird auch durch die allgemeinen Bestimmungen des schweizerischen Zivilgesetzbuches über den Persönlichkeitsschutz (Art. 27 ff. ZGB) sowie durch das Datenschutzrecht geschützt. Die Bankengesetzgebung andererseits betrachtet die zivilrechtlich begründete Schweigepflicht des Bankiers als seine berufliche Pflicht, deren Verletzung strafbar ist (Art. 47 BankG).

Gesetzliche Schranken
Es besteht eine Reihe gesetzlich definierter Grenzen des Bankgeheimnisses. Verschiedene Bestimmungen des Zivilrechts, Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, Strafrechts, Verwaltungsstrafrechts sowie der Rechtshilfe in Strafsachen sehen Ausnahmen vom Bankgeheimnis vor. So kann das Bankgeheimnis auf Anordnung einer richterlichen Behörde oder der Aufsichtsbehörde gegen den Willen des Kunden aufgehoben werden.

Der Finanzplatz Schweiz verfügt über ein umfassendes Dispositiv zur Abwehr von Geldern deliktischer Herkunft. Im internationalen Vergleich sind die schweizerischen Regeln sehr streng. Sie verlangen insbesondere, dass bei der Entgegennahme von Geldern der Vertragspartner identifiziert und die Herkunft der Vermögenswerte abgeklärt wird. Den Rahmen bildet das Geldwäschereigesetz, dessen Bestimmungen in diversen Ausführungserlassen konkretisiert werden. Die Instrumente, die zur Bekämpfung der Geldwäscherei eingesetzt werden, gelten auch im Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung.

Regelung des Informationsaustausches
In den internationalen Beziehungen kennt die Schweiz zwei verschiedene Wege, um Informationen im Steuerbereich auszutauschen. Der Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden erfolgt im Rahmen der sogenannten Amtshilfe, gestützt auf bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Auf dem Weg der Rechtshilfe können Informationen zwischen Justizbehörden ausgetauscht werden. Die Rechtshilfe erfolgt auf der Grundlage des Bundesgesetzes über Internationale Rechtshilfe in Strafsachen.

Die Schweiz verfügt international gesehen über ein sehr dichtes Netz von mehr als 70 DBA. Diese sehen unter anderem den Austausch der Informationen vor, die zur Anwendung des Abkommens notwendig sind. Bis zum Frühjahr 2009 kannten die geltenden Abkommen keine sogenannte grosse Amtshilfe im Sinne von Artikel 26 des Musterabkommens der OECD zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen, weil die Schweiz dazu vor Jahren einen Vorbehalt angebracht hatte. Im Zuge der Globalisierung der Finanzmärkte und insbesondere vor dem Hintergrund der Finanzkrise hat die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich jedoch weltweit an Bedeutung gewonnen. Die Schweiz hat sich deshalb im März 2009 bereit erklärt, Art. 26 des OECD-Musterabkommens zu übernehmen. Damit besteht im Einzelfall und auf konkrete und begründete Anfrage hin die Möglichkeit, Informationen mit anderen Ländern für steuerliche Zwecke auszutauschen - und dies unabhängig vom Vorliegen eines Steuerdelikts. Die Umsetzung dieses Beschlusses erfolgt im Rahmen der bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen. Zwischen April und September 2009 hat die Schweiz bereits mit zwölf Staaten neue DBA ausgehandelt und auf die sogenannte erweiterte Amtshilfe ausgedehnt.

Mit der Übernahme von Art. 26 des OECD-Musterabkommens hat die Schweiz die Verpflichtungen aus dem Bericht des Fiskalkomitees der OECD über den Zugang zu Bankinformationen für steuerliche Zwecke umgesetzt. Diese sieht den Austausch von Auskünften vor, die für die Durchsetzung des internen Rechts der Vertragsstaaten in Betrugsfällen erforderlich sind. Zudem hat sich die Schweiz in einem "Memorandum of Understanding" zum bilateralen Zinsbesteuerungsabkommen dazu verpflichtet, im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen mit den EU-Mitgliedstaaten Amtshilfebestimmungen zu vereinbaren. Sie sehen den Austausch von Informationen im Falle von Steuerbetrug oder ähnlichen Delikten vor. Entsprechende Verhandlungen konnten inzwischen mit mehreren EU-Staaten zum Abschluss gebracht werden.
Die Position der Schweiz
Der Wunsch nach einem angemessenen Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ist in der Schweizer Bevölkerung tief verankert. Mit dem Bankgeheimnis soll die Privatsphäre auch in Zukunft vor unberechtigten Einblicken in ihre Vermögensverhältnisse geschützt werden. Der Bundesrat hält deshalb am Bankgeheimnis fest.

Die Schweiz beteiligt sich wie bisher an vorderster Front an der Bekämpfung grenzüberschreitender Finanzkriminalität. So engagiert sie sich intensiv bei der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Sie hat sich auch seit Anbeginn aktiv an den Arbeiten des wichtigsten internationalen Gremiums, der "Groupe d'action financière" (GAFI), beteiligt. Die Empfehlungen der GAFI bilden den internationalen Standard zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, und die schweizerische Gesetzgebung stimmt mit diesen Standards weitgehend überein. Schliesslich hat die Schweiz in den vergangenen zwanzig Jahren ein umfassendes gesetzliches Dispositiv zur Prävention und zur strafrechtlichen Verfolgung der Finanzkriminalität aufgebaut, das neben der Geldwäscherei- und Terrorismusbekämpfung insbesondere auch die Bekämpfung der Korruption umfasst. In einigen Bereichen, zum Beispiel bei der Sperrung und der Rückerstattung von Potentatengeldern, leistet die Schweiz gar Pionierarbeit.

Die Schweiz hat mit der Übernahme des OECD-Standards gezeigt, dass sie bereit ist, die Zusammenarbeit mit anderen Staaten im Steuerbereich auszubauen. Dabei sind für den Bundesrat unter anderem die folgenden Elemente in der künftigen schweizerischen Amtshilfepolitik in Steuersachen unverzichtbar:

weiterhin kein automatischer Informationsaustausch;
die Amtshilfe ist beschränkt auf den konkreten, begründeten Einzelfall auf Anfrage;

Fishing expeditions sind ausgeschlossen;
faire Übergangslösungen;
der Informationsaustausch ist auf jene Steuern beschränkt,
die im Doppelbesteuerungsabkommen geregelt werden.
.  

06.02.10 16:44
1

11942 Postings, 6487 Tage rightwing@ecki

... du kannst 30 oder auch gern 100 milliarden entgangener steuern annehmen - ich kann aus der geldnot des staates, bzw. der hypothese, was der staat mit diesen oder jenen mehreinkünften sinnvolles anstellen könnte, nicht die berechtigung jeglicher abkassierei ableiten - wäre dies legitim, würde uns morgen möglicherweise mit vollem recht eine sauerstoffsteuer beschert, denn die kinder im rotrot regierten wedding brauchen doch unbedingt noch ein paar sozialarbeiter und der berliner hauptbahnhof war doch ach so teuer. der juristische lehrsatz "Quid leges sine moribus" (Horaz/ was taugen gesetze ohne moral) streift diesen fakt im groben. es ist doch wohl eine tatsache, dass das recht des staates an seinen landesgrenzen aufhört, zudem werden steuern immer dort erhoben, wo die wertschöpfung erbracht wird - insofern würde es mich schon interessieren, was denn die moralische grundlage dafür sein soll, jemandes geld, das als gehalt gehalt oder gewinn in deutschland ehrlich versteuert wurde, auch weiterhin im zugriff des deutschen fiskus zu halten, wenn doch zins oder aktiengewinne nicht mehr in deutschland auflaufen? ja sind wir denn qua geburt leibeigene, deren lebensleistung beliebig abgeschöpft werden kann, solange diejenigen laut genug schreien, die die lösung ihrer geldprobleme stets in der brieftasche der anderen sehen?  

06.02.10 17:06

11942 Postings, 6487 Tage rightwingim übrigen

... nach deiner lesart haben liechtenstein und die schweiz keinerlei recht die deutschen quellensteuern zu unterbieten. ja warum das denn nicht? jedes land nützt die vorzüge, die es naturgegeben hat und sucht sich die geschäftsfelder, die nachgefragt werden - die araber ihr öl, für das sie nie eine leistung erbracht haben, die meeresanrainer ihre fischerei und handelsvorteile, die gemässigten klimaregionen den tourismus. ja möchte man denn den italienern, spaniern und griechen vorwerfen, dass sie jährlich milliarden euro von deutschen touristen einnehmen, die dann in den urlaubsregionen in bayern und schleswig-holstein fehlen? die slowakei wurde einmal wegen ihrer "lean-tax"-politik böse angegangen und der dortige wirtschaftsminister hat völlig zu recht gesagt, dass jedes land miteinander im wettbewerb stehen darf - die slowaken, die in den neuen industrieansiedelungen einen job finden sind doch wohl genauso berechtigt, ihre vorteile auszuspielen, wie die deutschen standorte, die eine viel bessere infrastruktur und besser ausgebildete fachkräfte haben. ich würde jederzeit zustimmen, dass es illegitim ist, wenn staaten illegalem geld zuflucht gewähren (seien es die marcos-millionen, raubgold oder deutsches schwarzgeld), die bank- und steuerkonditionen können jedoch vom jeweiligen souverän festgelegt werden, ohne dass da irgend etwas zu bekritteln wäre.  

06.02.10 18:17
1

51345 Postings, 8904 Tage eckiin #608 schreibst du praktisch,

es sei schon ok, Steuern zu hinterziehen, denn der Staat würde doch nur mehr Geld ausgeben, wenn er es hätte. Kann schon sein. Ich denke auch, es gäbe Bereiche, wo sich der Staat weiter zurückhalten könnte mit der Umverteilung.

Aber das ist nicht der Punkt.

Es gibt die kriminellen Steuerhinterzieher, denen du extremes Verständnis entgegenbringst. Und es gibt den dummen Rest, die ihre Einkünfte korrekt deklarieren.

Ich habe keinerlei Verstädnis für diese Leute, die Betrug an mir und meinem Staat begehen.

Dafür schimpfst du auf Sozialarbeiter und die Kinder in wedding. Die sind aber nicht alle Kriminell. Was haben die denn mit dem kriminellen Geldverschieben in der Schweiz zu tun? Als Kurierfahrer oder wie?

Und selbstverständlich dürfen die Schweizer Banken mit guten Konditionen für eine Geldanlage dort werben. Nichts dagegen. Mein Einwand bezog sich nur darauf, dass das nicht funktioniert, wenn die Ausländer dann zuhause nicht versteuern müssen. Sonst gibts nur noch ministaaten, die Riesige Geldsummen einsammeln und 0,5% Steuersatz abziehen.

Die Schweizer sollen mit legalen Bankgeschäften konkurrieren und ihre Vorteile auspielen, aber eben nicht den Wettbewerb um die höchste Qualität der Hinterziehungsbeihilfe.  

07.02.10 15:06

51986 Postings, 6125 Tage Rubensrembrandt2. Steuerdaten-DC kostet nur 500 000

http://www.welt.de/politik/deutschland/...amen-fuer-500-000-Euro.html

Baden-Württemberg
Steuersünder-CD mit 1700 Namen für 500.000 Euro
(168)
7. Februar 2010, 10:47 Uhr

500.000 Euro soll das Land Baden-Württemberg nach dem Willen eines Informanten dafür bezahlen, dass er eine CD mit den Daten von 1700 Steuersündern übergibt. Finanzminister Stächele will zugreifen. Das sorgt für Streit in der Stuttgarter Koalition, aber auch für Applaus von der Polizeigewerkschaft.  

07.02.10 15:17
2

15373 Postings, 5984 Tage king charlesjau

-----------
Grüsse King-charles
Angehängte Grafik:
weltmeister-....jpg
weltmeister-....jpg

07.02.10 15:26

14931 Postings, 6095 Tage objekt tiefwaaaas? 1700 Adressen für nur 500.000

zugreifen, echtes Schnäppchen.

Oder abwarten. In einem halben Jahr beim Aldi.  

07.02.10 15:55
1

7114 Postings, 8494 Tage KritikerJetzt offenbahrt unser Staat,

daß nur Geld der Maßstab seines Handelns ist.

Was nichts mehr gilt, ist Moral, Anstand, Demokratie, Recht und vor allem der Mensch.

Über alle positiven Werte werden neu gehoben:
Diebstahl, Verrat, Betrug, Unzuverlässigkeit, Rendite, Ausbeutung usw. - -

Ab morgen kommen Listen auf den Markt über:
Gesundheit, Reisen, Wohnung, Sex, Strafen, Schulnoten, Kündigungen - usw - - -

Ruanda in Deutschland!  

07.02.10 15:58
1

3233 Postings, 7151 Tage DahinterschauerNiedriger Preis könnte auch am Informanten liegen

Was, wenn der deutsche Geheimdienst die Adressen z. B. über Notieren der deutschen  KfZ-Kennzeichen vor Banken in Basel ausgekundschaftet hat, aber aus politischen Gründen nicht in Erscheinung treten darf? Dann bietet eben ein "Informant" ganz billig die Dateien an, damit keiner "nein" sagen kann. Ist denn eine solche Vorgehensweise so undenkbar?  Könnte durchaus noch vom alten Finanzminister stammen, der ja die Kavallerie schicken wollte. Sind eben die Schlapphüte draus geworden??  

07.02.10 16:06

2133 Postings, 5979 Tage nixgibts@dahinter

das gab es schon in den 1930'er jahre, zum teil sichtbar zur abschreckung
-----------
das brauch ich nicht

07.02.10 16:10

3233 Postings, 7151 Tage DahinterschauerWieso liegt eigentlich ein Steuervergehen vor,

wenn aus hierzulande versteuertem Geld im Ausland Papiere gekauft werden, die Erträge abwerfen.
Handelt es sich um Erträge aus deutschen Papieren so wird in der Schweiz eine Quellensteuer einbehalten, die an den deutschen Fiskus abgeführt wird. Handelt es sich um Erträge aus ausländischen Wertpapieren, so werden diese Erträge im Ausland erwirtschaftet . Die sind nach meinem Wissensstand nicht in Deutschland steuerpflichtig.
Wer kann mich da mal aufklären?  

07.02.10 16:12

2133 Postings, 5979 Tage nixgibts@dahinter

das gab es schon in den 1930'er jahre, zum teil sichtbar zur abschreckung
-----------
das brauch ich nicht

07.02.10 16:29

51986 Postings, 6125 Tage RubensrembrandtSteuergleichheit u. Gleichheit bei Strafverfolgung

http://www.zeit.de/politik/2010-02/schaeuble-daten-steuerflucht
Ums Prinzip soll es gehen, ums Prinzip der Steuergleichheit und der Gleichheit bei Strafverfolgung. Dass dabei andere Prinzipien verkauft werden, zum Beispiel jenes, dass mit Rechtsbrechern nur in höchster Not verhandelt wird, nimmt die Regierung als Kollateralschaden hin. Sie kann auch nicht mehr anders. Wer aus Prinzip von Hartz-IV-Empfängern 20 Euro zu viel ausgezahltes Kindergeld zurückholt und dafür eine Million Euro mehr ausgibt, als er kassiert, hat ein Legitimationsproblem, wenn er auf der anderen Seite vermögende Steuerbetrüger schont. Aber er wird es auch nicht los, wenn er gleich ein neues schafft.  

07.02.10 16:48
2

51986 Postings, 6125 Tage RubensrembrandtSchweizer (Nicht)Besteuerung

http://www.focus.de/finanzen/steuern/...ch-willkommen_aid_246590.html
Quellensteuer. Die Eidgenossen erheben auf Erträge aus Schweizer Aktien und Anleihen eine Quellensteuer von 35 Prozent. Ausländische Aktien, Anleihen und Fonds bleiben verschont. Das gilt auch für Bundesschatzbriefe und -obligationen.  

08.02.10 09:50
12

8451 Postings, 7481 Tage Knappschaftskassen#152 Das Elena-Verfahren

Elena bedeutet nach öffentliche Propadana für die Deutschen folgendes:

Ab 2012 werden Sozialleistungen, Arbeitslosengeld, Wohn- und Elterngeld in den Elena Speicherstellen gemeldet und überwacht und zwar für alle Bürger von Tag der Geburt bis über dem Tod hinaus. Alle Arbeitergeber sind seit dem 1.1.2010 gezwungen sofort alle Daten ihrer Mitarbeiteer bei Zustandsänderung am gleichen Tag zu melden.

Im offizielen Schreiben der Bundesregierung und der nachfolgenden Behörden heißt es wie folgt:

Wenn Sie ab 2012 Sozialleistungen, Arbeitslosengeld, Wohn- und Elterngeld beantragen möchten, benötigen Sie dafür keine spezielle Bescheinigung ihres Arbeitsgeber mehr. Denn wir haben ihre Entgeldbescheinigung bereits an die ELENA Speicherstelle gemeldet. Von dort werden die Daten - mit ihrer Zustimmung - direkt von den Behörden, bei der Sie ihre Sozialleistung beantrageen, abgerufen.

Die Daten sind geschützt. Denn alle imELENA-Verfahren übermittelte Daten werden verschlüsselt übertragen und pseudonymiesiert, also ohne ihren Namen, gespeichert. Ab 2012 erteilen Sie selbst mit einer Signatur die Erlaubnis, dass ihre Daten abgerufen werden können. Ohne ihre Zustimmung können ihre Daten nichjt übertragen und auch nicht eingesehen werden.

Durch die elektronische Datenübertragung können ihre Anträge auf Sozialleistungen künftig schneller bearbeitet werden.

ELEAN-Verfahrengesetz vom 2. April 2009 von der CDU und SPD beschlossen.

Die Bundesregierung und die betroffenen Behörden haben für 2010 und 2011 eine größer Kampagne geplant.



Meine Meinung dazu:

Wie oft werden wohl in Zukunft die Politiker, Behörden und Richter in angeblicher Notwehr die Daten abrufen?
Wie oft werde die drei oben genannten Institution mehrer tausend Jahre alte Gesetze  die von den Menschen auf dieser Erde entwickelt wurden in angeblicher Notwehr brechen (ob wohl kein Menschleben auf dem Spiel steht). Nach unten wird Moral  unds gesetzesttreue gepredigt und die uralten Regel eingefordert während die Überwachungsstellen nicht den Regel unterstellt sind.  Von Datenschutz brauchen ich wohl nicht mehr reden der wurde mit dem weitern Überwachungsprogramm das auf Bypass zu den gesetzen läuft nicht mehr reden.

Um hier auf die Schweiz zurück zukommen, spielen uns die schweizer Bürger und ihr Staat eine ganz besondere Ambivalenz die mehr als zu denken gibt. Selbst die USA anerkennen die von Menschen in jahrtausenden entwickelte Gesetz, als das empirischen Zusammen Leben unter Menschen, an .

Schöne Grüße aus dem Schwabenland und gute gedanken denn auf Dauer setzt sich immer wieder das Gute durch.

Knappschaftskassen  

08.02.10 09:53
5

15373 Postings, 5984 Tage king charlesNotwehr die Daten abrufen?

ist doch salonfähig in Deutschland geworden, nachdem die überwiegende Mehrheit für den Ankauf von geklauten Daten ist

also in Zukunft nicht drüber aufregen
-----------
Grüsse King-charles

08.02.10 11:29
4

4795 Postings, 8456 Tage Gilbertus@Rubensrembra; sich zuvor informieren,

- Sie schreiben;  Quellensteuer. Die Eidgenossen erheben auf Erträge aus Schweizer Aktien und Anleihen eine Quellensteuer von 35 Prozent. Ausländische Aktien, Anleihen und Fonds bleiben verschont. Das gilt auch für Bundesschatzbriefe und -Obligationen.  

 

Dies ist ganz einfach FALSCH.

 

Dies galt bis Februar  2008, richtig.

Seit März 2009

hat sich dies isofern geändert, als die Schweiz bereit ist , davon  20 % den Herkunfstländern auszuzahlen.

 

Vorteil;

1. den GELD-Ursprungsländern bleibt Steuersubstrat erhalten,

2. der Persönlichkeitsschutz des Bankkunden (Schweizer, Deutscher, aller Bankkunden) bleibt erhalten.

Deutschland hat die Schweiz nun - durch den strafrechtlichen Datenklau, resp. die Hehlerei - angekündigt, diese ca. 600 Millionen Euro, welche  für Deutschland bislang "eingesammelt" worden sind von der Schweiz,  einzufrieren. Beide Staaten sind übrigens in Verhandlung eines Doppelbesteuerungsabkommens, also warum diese - rechtsstaatlich äusserst bedenkliche - plötzliche Stimmungs- & Panikmache ?.

 

 

 

Reine Ablenkungskampagne das Ganze  ?,  weshalb und warum;

 

 

   

 

- in Frankfurt werden 30 Steuerfahnder in den vorzeitigen Ruhestand versetzt,

  weil sie auf der richtigen Spur "echt grosser Steuersünder" sind... !

 

- trug nicht Herr Schäuble  vor Jahren 100000 Euro Schmiergeld von Herrn      Schreiber im Koffer und musste damals darum  ab- resp. zurücktreten ?

 

- heute ist  er nun  Finanzminister !.

 

- wozu das Ganze  Theater ? 

 

- vielleicht erst Angst schüren,

- damit der "gläserne" Bürger in der Folge dann "kalt" eingeführt werden kann  ?

- vielleicht lohnt es sich, mal darüber etwas nachzudenken ?

 

 

 

.

 

 

 

08.02.10 12:48
8

4795 Postings, 8456 Tage GilbertusDer Staat als Hehler, Räuber, Retter

Ist zwar nur ein Kommentar, aber trifft die Sache m.E.   ganz gut, regt zum DENKEN an;


Marktkommentar: Der Staat als Hehler, Räuber, Retter

von Walter K. Eichelburg

Über Relationen

Das Thema der letzten Tage zumindest in Deutschland ist die Sache mit den aus einer Schweizer Bank gestohlenen Daten deutscher ?Steuerhinterzieher?. Diese werden derzeit von einem ehemaligen Angestellten der Bank dem deutschen Staat für 2,5 Millionen Euro zum Kauf angeboten. Ein Sample von fünf Datensätzen, das den deutschen Finanzbehörden übermittelt wurde, soll sich als Volltreffer herausgestellt haben. 1500 weitere Datensätze warten.

Normalerweise sind Informationen aus einem Verbrechen (Diebstahl und Hehlerei) in einem Rechtsstaat bei Gericht als Beweismittel nicht zugelassen. Der Staat macht sich nun selbst zum Hehler. Aber das zählt in Europa und besonders in Deutschland immer weniger. Der Zweck heiligt inzwischen alle Mittel.

Aus dem Goldbericht vom 2. Februar von Peter Ziemann auf bullionaer.de unter dem Titel ?Hehlerei und Feudalismus?: ?Nun also doch: Deutschland wird die Daten von vermeintlichen Steuersündern auf Geheiß von Bundeskanzlerin Angela Merkel für 2,5 Millionen Euro kaufen. In der Abwägung, ob man nun den unter Peer Steinbrück zerrütteten Beziehungen mit dem Nachbarland Schweiz oder dem Einfangen von sich über diesen barbarischen Akt der Steuerhinterziehung moralisch entrüstenden Gutmenschen den Vorrang einräumen möchte, entschied man sich für Letzteres. Das passt übrigens gut in die Strategie von Merkel, die CDU in den trüben Wassern der linken Wählerschichten fischen zu lassen. Applaus für diese Aktion wird ihr bei SPD, den Grünen und den Linken gewiss sein.?

Der Staat darf also wie unter feudalistischen Kaisern und Königen alles machen. In der Schweiz ist man über diese Entscheidung der früheren FDJ-Funktionärin Angela Merkel selbstverständlich entrüstet und schreibt: ?Wenn man Bankdaten kaufen darf, darf man dann auch foltern??. Das ist vielleicht der nächste Schritt: Folter, um an neue Steuereinnahmen zu kommen. Folter war in der DDR, wo die Merkel herkommt, durchaus üblich.

?Relationen?

Unter diesem Titel schreibt ein Leser von hartgeld.com zu dieser Sache: ?Die mehr als 300 Milliarden Euro, die für die HRE gezahlt und garantiert wurden, sind vergessen, aber das kriminelle Demokratenpack bricht das Recht massivst, um an maximal 100 Millionen Steuergelder zu kommen.?

Für die angeblich 100 Millionen Euro, die vielleicht aus diesen Bankdaten zu holen sind, bricht man jedes Recht, aber gleichzeitig wirft man nur für eine einzige Bankrettung 300 Milliarden Euro Steuergelder an Zuschüssen und Staatshaftungen hinaus. Die früheren Vorstände dieser Bank verfolgt kein Staat. Sie klagen sogar noch Abfindungen über die staatliche Justiz ein.

Kein einziger Manager einer Pleitebank in Deutschland oder sonstwo sitzt wegen solcher Riesen verluste derzeit im Gefängnis. Es muss sich also um eine besonders ?privilegierte Kaste? handeln, die man vor der Justiz mit Abermilliarden staatlicher Bailouts verschont. Kein Wunder, wenn sich der ?oberste Vertreter? dieser Spezies, Lloyd Blankfein von Goldman Sachs, inzwischen öffentlich mit Gott vergleicht und einen Bonus von 100 Millionen Dollar für ein Jahr gönnt. Dabei wurde auch diese Bank 2008 vom Staat gerettet, über den 180 Milliarden Dollar-Bailout von AIG.

Griechenland

Die griechische Finanztragödie wurde bereits im letzten Marktkommentar behandelt. Inzwischen werden die griechischen Staatsanleihen massiv abverkauft und es gibt Berichte über Bank-Runs. Dieses Land, wo Steuerhinterziehung Volkssport ist, ist pleite. Daher ertönt der Ruf, Deutschland möge 100 Milliarden Euro aus eigenen Steuergeldern (oder so) springen lassen, um Griechenland zu retten. Die Merkel tut es sicher, falls sie es in ihrer Partei überlebt.

Got Gold ? Gold isoliert vor staatlichem Raub und staatlicher Inflation sowie vor Staatsbankrott.

06. Februar 2010  

08.02.10 12:57
2

7774 Postings, 5581 Tage Fischbroetcheninterressant

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Im Sparmenü mit Softdrink und Pommes für 2,99

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