Du verbreitest ja hier tolle Rechtsansichten! Selbstverständlich können Mörder an einen anderen Staat ausgeliefert werden, wenn entsprechende Abkommen vorliegen. Und natürlich kann auch die Türkei einen ihrer Landsleute wegen eines Mordes verurteilen, den er im Ausland begangen hat. Deine Ausführungen zu dem "Tatbestandsirrtum" (wusste er, ob sie mindestens 14 ist oder nicht) sind mehr als lückenhaft. Schon mal was von einem vermeidbaren bzw. unvermeidbaren Irrtum gehört?? Dass du als offensichtlicher Türke dein Land verteidigst...okay!! Aber wenn man mal jenseits von Juristerei und Wortklauberei, Türkenhassertum und Türkenverteidigertum, das alles mit gesundem Menschenverstand betrachtet, was wir bisher wissen, also Aussagen des untersuchenden Arztes, Aussagen von Hotelpersonal pp., kann man doch nur zu dem Schluss kommen, dass hier eine Farce auf Kosten eines armseligen Jugendlichen abläuft. Erstens: Es hat keine Vergewaltigung stattfunden, sondern Fummelei! Zweitens: Alles spricht dafür, dass es eine einvernehmliche Fummelei war. Niemand wurde verletzt, niemand überfallen. Fakt ist, dass das Opfer 13 ist. Und da kann er sich nicht rausreden! Dann hätte er sich wirklich erst den Ausweis zeigen lassen müssen, egal was die erzählt. Also liegt eine sexuelle Handlung an einem Kind vor, die so oder so strafbar ist! Und dafür soll er auch bestraft werden. Aber hast du schon mal was von einem "minder schweren Fall" gehört? Und liegt das hier nicht genau vor? Stell dir vor, die 13-jährige wäre 2 Tage später 14 geworden, dann würde hier überhaupt keine Straftat vorliegen. Nach allem was wir wissen kann der nur höchstens zu einer kleinen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt werden. Die U-Haft ist daher schon längst völlig unverhältnismäßig! Es bleibt mir schleierhaft, wie man da eine völlig andere Meinung haben kann. Aber ich weiß aus Erfahrung: Wenn es dein Bengel wäre, würdest du das alles völlig ander sehen.
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