hat ihre Aufsichtspflicht grob verletzt. Sie hat ihre Töchter (13 und 14 Jahre alt) ohne weiteres tagelang mit einem 17 Jährigen flirten lassen und durch Discos ziehen lassen. Sie hat sich offensichtlich lieber in der Hotelbar rumgetrieben, als mal gegen Mitternacht nachzugucken, ob ihre Tochter im Bett ist - und zwar allein. Die andere Tochter hat sich auf dem Balkon des Hotelzimmers mit einem andern jungen Mann aufgehalten, der Glück hatte, dass die tatsächlich schon 14 war.
Das entschuldigt nichts in Hinblick auf einen eventuellen sexuellen Übergriff, falls er denn stattgefunden hat und da nicht sehr viel Freiwilligkeit dabei war. Dann bleibt zwar immer noch die Tatsache, dass sexuelle Handlungen mit unter 14jährigen verboten sind. Aber es würde nie und nimmer für Monatelange U-Haft ausreichen.
Meines Erachtens müsste jemand die Mutter anzeigen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Das würde der Wahrheit sicher einen gewissen Schub geben...
Vorsicht! Zelig!
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