@Targo Bitte schreibe zu einem Gebrauchsmuster nicht Patent. Für das Gebrauchsmuster musst du keine Prüfung beim Amt durchführen lassen.
Ein seriöses Unternehmen wird normalerweise immer ein Patent mit Prüfung beantragen, weil die Prüfung eine Subvention des Staates ist. So erfährt das Unternehmen gegen eine Pauschalgebühr von anderen Patenten, die dem eigenen Patent entgegenstehen, man erspart sich die Recherche.
Beim Gebrauchsmuster muss nix geprüft werden, daher ist das auch kein Patent. Wenn du ein Gebrauchsmuster hast, bist du hinterher genauso schlau wie vorher, nämlich (was hat die Konkurrenz schon angemeldet? / ist das überhaupt anmeldefähig? / etc.)
@Elektro Danke für deine Recherche. Bereits bei Gebrauchsmuster hätte man sofort verkaufen können. Am meisten kostet das Antragsschreiben vom Anwalt, warum dann 100 EUR sparen für ein Gebrauchsmuster statt einem Patent. Wer macht sowas?
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