Ein Testat wird es auf jedenfall geben. Die Frage ist nur ist die Fortführungsprognose positiv oder negativ.
Bei Positiv: Fortführung, Finazierung für die nächsten zwei Jahre sicher, daher die Sache mit einem entsprechenden Darlehn. Ob da die 10 Mio langen ist für mich sehr fraglich.
Bei Negativ: Fortführung evtl. ja, aber evtl. mit Sanierungskonzept, oder sogar evtl. Auflösung.
Prognosse hat Auswirkungen auf die Ansätze der Bilanzierung.
Lange kann man das Testat nicht mehr verzögern, die BAFIN hat ja schon angemahnt und ein Zwangsgeld erlassen. Die Veröffentlichung kann man nicht ewig verschieben.
Und von wegen nur eine Formalie, da ist mehr dahinter. Eine Formalie ist wenn man z.B. nur noch eine Bescheinigung (z.B. Auszug Handelsregister) vorlegen muss.
Da u.a. Anleger auch Wirtschaftsprüfer in die Haftung nehmen können, sind die nach so einigen Vorfällen vorsichtig geworden. Alles in allem ist die richtig und wichtig, Gläugigerschutz ist ein hohes Gut.
Die Zahlen für das Jahr 2021 sind ja auch nicht gut, und der weitere Ausblick, na ja. Fakten zählen, und das sind Gewinne.
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