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27.06.2006 17:52 Cobracrest-Übernahme vor dem K.O.? von Detlev Landmesser Glaube versetzt Berge ? doch selbst die gläubigsten Aktionäre von Cobracrest werden längst von heftigen Zweifeln geplagt, ob denn das ominöse Barangebot für ihre Aktien jemals ausgeführt wird. Am Dienstag gab es einen neuen Tiefschlag. Auf ihrer Website teilte die Cobracest KGaA mit, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe der "Carlyle International Inc." mitgeteilt, "dass sie das öffentliche Angebot zum Tausch von Aktien an die Aktionäre der Cobracrest AG & Co. KG aA untersagt."
Schon im Aktionärsbrief vom 20.6. hatte Cobracrest wissen lassen, es könne zu einer "zeitlichen Verzögerung" kommen, da die BaFin einen Wertpapierverkaufsprospekt für das Tausch-Angebot verlange. "Wir bedauern erst jetzt mit diesen Positionen konfrontiert worden zu sein, insbesondere nachdem bereits seit Monaten die Übernahme bekannt ist", hieß es darin.
Was aus dem gleichzeitigen Barangebot der New Yorker Firma "Carlyle International" (die bis heute über keine eigene Website, wohl aber über eine Postanschrift und einen Anrufbeantworter verfügt) von 5,23 Euro pro Aktie wird, bleibt weiter völlig unklar. Offiziell läuft es bis zum 30. Juni. Auf Anfrage von boerse.ARD.de, für wie wahrscheinlich Cobracrest die Umsetzung noch halte, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit: "Bisher liegen uns keinerlei Informationen vor, die Anlass geben, dieses anzuzweifeln." Aktie weiter unter Druck Umso eindeutiger fällt das Urteil des Marktes aus: Am Dienstagnachmittag war die Aktie der Cobracrest KGaA für weniger als 50 Cent zu haben. Das ist etwa halb so viel wie noch zu Jahresbeginn und entspricht einem Verlust von rund 95 Prozent gegenüber dem 2005 erreichten Höchstkurs. Wer die bisherigen Vorgänge um das Unternehmen und die zahlreichen Ungereimtheiten beobachtet hat, dürfte sich darüber nicht wundern.
Durchaus verwunderlich ist dagegen, dass sich Cobracrest nach eigener Darstellung "erst jetzt" mit der BaFin-Forderung nach einem Wertpapierprospekt konfrontiert sieht. Einigermaßen fachkundigen Rechtsexperten hätte von Beginn an klar sein müssen, dass eine solche Einrede droht. Hat man diese Gefahr unterschätzt? Oder sollten diejenigen Börsianer richtig liegen, die schon seit Monaten eine Verzögerungstaktik vermuten?
Verdacht auf "Marktmanipulation" Die formelle Untersuchung der BaFin wegen möglicher Marktmanipulation in Aktien der Cobracrest dauert unterdessen weiter an. Sie konzentriert sich insbesondere auf die Vorgänge im Januar, als Cobracrest mehrere Mitteilungen über das Übernahmeangebot der "Investmentgesellschaft Carlyle International Inc." verbreitete, wie etwa die merkwürdige Behauptung vom 6.1., das Angebot sei nun "amtlich". In der Folge war der Kurs noch einmal in die Höhe geschossen.
Ein Strohfeuer: Ende Mai war der Kurs schon bis auf 42 Cent abgerutscht ? ungeachtet einer ganzen Batterie weiterer Jubelmeldungen, wie den "Relaunch" der "Clubber"-Energy Drinks im nächsten Quartal oder die erneute Vorstellung der "ersten rauchfreien Zigarette der Welt", nun "Bel Air" genannt. Schon Anfang Februar hatte Cobracrest behauptet, die "erste rauch- und tabakfreie Zigarette der Welt" namens "NicStic" stehe dem Unternehmen als marktreifes Produkt zur Verfügung. Ende Februar hieß es dann, man werde sich künftig auf seine "Kernkompetenzen" fokussieren und als Konsequenz daraus würden die bestehenden Verträge zur laufenden Übernahme der Schweizer NicStic AG aufgelöst.
Metropolitan nicht "börsennotiert" Der jüngste Aufreger war die Mitteilung vom 7. Juni, der geplante Börsengang in den USA werde durch einen "Merger" vorgezogen. Die "börsennotierte" US-Gesellschaft Metropolitan Wordwide Inc. und die Cobracrest International Inc., in die wiederum die Londoner Cobracrest Ltd. als Muttergesellschaft der Cobracrest KGaA eingebracht worden war, hätten sich per Fusion zur neuen "Bel Air International" zusammen geschlossen.
Gegenüber boerse.ARD.de musste Cobracrest einräumen, dass Metropolitan derzeit nur im so genannten "Pink-Sheet-Handel" zu haben ist. Die Bezeichnung "börsennotiert" ist also falsch. "Bel Air International Inc. hat im ersten Schritt einen Antrag zum Wechsel in das OTCBB gestellt und strebt dann den weiteren Wechsel an die NASDAQ an", verkündete das Unternehmen gegenüber boerse.ARD.de weiter. Auch bei einem Handel über das OTC Bulletin Board ist die Bezeichnung "börsennotiert" nach Definition des OTCBB übrigens unzutreffend.
Mehrere Mahnverfahren gegen Cobracrest Auf testierte Zahlen der Cobracrest KGaA zum abgelaufenen Geschäftsjahr müssen die geplagten Aktionäre indessen weiter warten. Mit einem nennenswerten operativen Geschäft dürfen sie trotz der vollmundigen Ankündigungen des Unternehmens indes nicht rechnen.
Auch abseits des Börsengeschehens wird es für Cobracrest langsam ungemütlich, so laufen schon mehrere von Geschäftspartnern angestrengte Mahnverfahren. Auf Nachfrage dazu gab es vom Unternehmen kein Dementi, sondern lediglich die bemerkenswerte Auskunft, zu laufenden Verfahren nehme man keine Stellung.
Fazit: Cobracrest bietet nahezu alles, was landläufig als Warnzeichen für Anleger bezeichnet wird. Wem sein Geld lieb ist, der sollte sich auch künftig von dieser Aktie fernhalten. <!-- Abspann --> Überblick: Meldungenhttp://boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_171690
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