wenig aussagekräftig ist.
In der Einladung zur HV aus dem Februar 2018 findet sich in Bezug auf den Ausgabepreis der neuen Aktien folgende Formulierung, die ich so auch noch nie gesehen habe:
"Dabei soll, wenn nicht gewichtige Gründe eine abweichende Festlegung zweckmäßig erscheinen lassen, ein Ausgabepreis gewählt werden, der den Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet."
Insofern kann der Ausgabepreis auch deutlich über dem akt. Kurs liegen, da ein gewaltiger Grund ja bspw. sein könnte, dass die Aktie aufgrund der Sacheinbringung der NGG Inc. eigentlich höher notieren müsste. Da man den Kapitalmarkt aber über den Kaufpreis und den Substanzwert der NGG Inc. nicht informiert hat, Kann man derzeit nur mutmaßen, was der faire Aktienkurs der Tyros AG ist. Insofern kann es durchaus gewichtige Gründe geben, die eine abweichende Festlegung zweckmäßig erscheinen lassen...
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