Deine zitierte Info von der Ing Diba bezieht sich nur auf Altverluste vor 2009 (diese können nur noch bis 31.12.2013 geltend gemacht werden). Alles andere was danach kam, kannst du ganz normal mit Gewinnen gegenrechnen.
.... Der Verlust wird dann im Rahmen der Jahressteuerbescheinigung bescheinigt und nicht ins Folgejahr übertragen. Liegen aus den Jahren vor 2009 noch vom Finanzamt akzeptierte Altverluste vor, können diese geltend gemacht werden. Sie werden allerdings nicht von der Bank verrechnet, sondern müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Dies ist noch bis zum Jahr 2013 möglich. Ab 2014 können Altverluste nur noch mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften, etwa mit physischem Gold oder Kunst, verrechnet werden....
Da der WAHUQ Tausch ja erst 2012 war, sollten da dir erst die Verluste entstanden sein und somit würde der IngDiba Hinweis für dich gar nicht zutreffen.
(Natürlich nur meine Interpretation des Hinweises.)
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