Habe eben folgendes auf Finanzen.net gefunden:
"Aktionäre werden nicht gefragt
Der Aktionär ist im Übrigen nicht dazu verpflichtet, das Abfindungsgebot anzunehmen. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit die Aktien zu behalten, allerdings kann es sich als schwierig erweisen, die Anteilsscheine an einem späteren Zeitpunkt noch verkaufen zu können, wenn es erst einmal keine Handelsplattform mehr für die Aktien gibt. Es kann aber natürlich auch darauf spekuliert werden, dass das Abfindungsangebot noch erhöht wird, sollten sich nicht genügend Anleger finden, die ihre Aktien zurückgegeben haben. Dennoch sollten Aktionäre wissen, dass ihre Zustimmung für ein Delisting nicht benötigt wird, es gibt also keine Möglichkeit, sich vor einem solchen zu schützen."
Hmmm...
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