CR Capital Real Estate AG Berlin HRB 115669 B WKN: A0WMQ5 ISIN: DE000A0WMQ53 ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG
Zur im Bundesanzeiger vom 07. Juli 2017 einberufenen Hauptversammlung am 15. August 2017, um 11:00 Uhr
im Ludwig-Erhard-Haus, Goldberger Saal, Fasanenstr. 85, 10623 Berlin
ist bei der Gesellschaft am 21. Juli 2017 ein Ergänzungsverlangen der MPH Healthcare AG, Schönefeld i.S.v. § 122 Abs. 2 AktG eingegangen. Der Wortlaut des Ergänzungsverlangens nebst Begründung lautet wie folgt:
Die Aktien der CR Capital Real Estate AG werden seit dem 01.10.2008 im Basic Standard (zuvor Entry Standard, davor Freiverkehr) gehandelt. Seit 2011 hat die Gesellschaft keine Dividende mehr an ihre Aktionäre ausgeschüttet. Der Börsenkurs hat sich zwar seit seinem Tief in 2012/2013 positiv entwickelt, hat seinen Ausgabekurs jedoch bis heute noch nicht vollständig erreicht.
Für uns als Aktionärin ist diese Situation äußerst unbefriedigend. Die Gesellschaft sollte in der Lage sein, dauerhaft eine Dividende in Höhe von 3 bis 5% an die Aktionäre auszuschütten und Maßnahmen ergreifen, die sich nachhaltig positiv auf die Entwicklung des Aktienkurses auswirken.
Die Gesellschaft ist im Bereich der Projektentwicklung und des Bauträgergeschäfts tätig. Häufig wird ein Jahresüberschuss nach HGB nur wegen einer (zum Teil nur geringfügigen) Periodenverschiebung bei der Fertigstellung/Übergabe eines Bauprojekts nicht erzielt, obwohl die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft grundsätzlich erfolgreich und profitabel ist.
Um den Spielraum der Verwaltung für Ausschüttungen zu erhöhen, schlagen wir vor, eine freie Kapitalrücklage zu schaffen. Diese ermöglicht der Verwaltung auch dann eine Ausschüttung an die Aktionäre, wenn aufgrund Periodenverschiebung von Fertigstellungen eines Bauprojekts eine Ausschüttung aus dem Jahresüberschuss nach HGB nicht möglich ist.
Durch die Schaffung einer freien Kapitalrücklage und die Möglichkeit der Ausschüttung an die Aktionäre hieraus wird eine kontinuierliche Dividendenpolitik sichergestellt, die sich positiv auf die Entwicklung des Aktienkurses auswirken wird.
Wir halten es daher für sinnvoll, das Grundkapital der Gesellschaft zu reduzieren und entsprechend eine freie Kapitalrücklage zu schaffen.
Durch die Kapitalherabsetzung erhöht sich zudem der Wert je Aktie. Dies bedeutet einen deutlichen Reputationsgewinn und erhöht die Wahrnehmung der Gesellschaft bei institutionellen Anlegern. Letztlich dürfte sich dies positiv auf den Aktienkurs auswirken.
Nachteile sind aus unserer Sicht mit der Kapitalherabsetzung nicht verbunden, insbesondere ändert sich der Wert des Unternehmens und der Wert des von jedem Aktionär gehaltenen Unternehmensanteils nicht.
Wir schlagen daher vor, ergänzend zur bestehenden Tagesordnung folgenden Beschluss zu fassen:
Tagesordnungspunkt 6: Herabsetzung des Grundkapitals
Das Grundkapital der Gesellschaft von € 18.783.778,00, eingeteilt in 18.783.778 Stückaktien, wird zum Zwecke der Schaffung einer freien Kapitalrücklage um € 16.905.400,00 auf € 1.878.378,00, eingeteilt in 1.878.378 auf den Inhaber lautende Stückaktien, herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG). Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 10 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautende Stückaktie zusammengelegt werden.
Der Vorstand wird ermächtigt, über die weiteren Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu entscheiden.
Zur Anpassung der Satzung an die Kapitalherabsetzung wird folgender
BESCHLUSS vorgeschlagen:
Ziffer II. § 5 Abs. 1 und Abs. 2 (Grundkapital) erhalten mit dem Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung folgende Fassung:
„(1) § Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 1.878.378,00.
(2) § Das Grundkapital ist eingeteilt in 1.878.378 stimmberechtigte Stückaktien gleicher Gattung.“
Berlin, am 25. Juli 2017
CR Capital Real Estate AG
Der Vorstand
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