Verluste mit Waves und Steuererklärung!

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neuester Beitrag: 15.02.06 21:15
eröffnet am: 15.02.06 12:50 von: geo1 Anzahl Beiträge: 12
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15.02.06 12:50

268 Postings, 7135 Tage geo1Verluste mit Waves und Steuererklärung!

Kann man Verluste mit Waves / Hebelzerties steuerlich gegen Einkommen aus selbstständiger Arbeit verrechnen?
Nur sachdienliche Hinweise!  

15.02.06 12:52
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4297 Postings, 8785 Tage HeinzNein

15.02.06 12:53

268 Postings, 7135 Tage geo1Und, Begründung? o. T.

15.02.06 16:49

268 Postings, 7135 Tage geo1Kann keiner diese Frage beantworten? o. T.

15.02.06 16:54
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24273 Postings, 9065 Tage 007BondVersuch es doch einfach ...

Aber bitte lass uns dann auch wissen, was Dein Finanzamt anschließend hierzu geschrieben hat ;-)  

15.02.06 16:56
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16763 Postings, 8479 Tage ThomastradamusVerluste aus

sog. Privaten Veräußerungsgeschäften (dazu gehören Aktien und Derivate, aber auch zB Immobilien) lassen sich nie mit Arbeitseinkommen verrechnen! Du kannst aber Verluste mit Gewinnen verrechnen und Verluste ggf. vortragen.

Gruß,
T.  

15.02.06 18:32

8051 Postings, 7908 Tage RigomaxThomastardamus (#6): Grundsätzlich richtig, aber

eine Möglichkeit müßte es eigentlich doch geben.
Wenn nämlich der An- und Verkauf von Waves Teil der selbständigen Tätigkeit ist, dann sind die Ergebnisse dieses Handels Ergebnisse der sebstständigen Tätigkeit und damit mit den anderen Ergebnissen aus selbstständiger Tätigkeit verrechenbar.

Wenn also das Geld vom Geschäftskonto kommt und die selbstständige Tätigkeit so konzipiert ist, daß der Handel mit Waves dazu gehört, müßte es meiner Meinung nach klappen.

Nur so ein Gedanke.

Nebenbei: Die Aufteilung auf Einkunftsarten gehört zu den ganz üblen Aspekten unseres Steuersystems. Denn sie kann zu Ergebnissen führen, die dem Anspruch des GG ("Besteuerung nach Leistungsfähigkeit") deutlich widersprechen. Nämlich dann, wenn der Steuerpflichtige in einer Einkunftsart hohe Erträge, in einer anderen aber hohe Verluste hat.  

15.02.06 18:41

268 Postings, 7135 Tage geo1 Thomastradamus

Habe mit Waves nur starke Verluste eingefahren, und möchte jene mit Einkünfte aus selbstständiger Arbeit steuerlich verrechnen.  

15.02.06 18:45

1025 Postings, 8386 Tage J.R. Ewing@Rigomax

Soweit ich weiß, können nur Verluste aus Spekulationsgeschäften nicht mit anderen (positiven) Einkünften verrechnet werden. Ansonsten ist eine Verrechnung über die Grenzen der Einkunftsarten durchaus möglich (z.B. positive Einkünfte aus selbständiger Arbeit gegen Verluste aus Vermietung und Verpachtung).

J.R.  

15.02.06 19:52

7114 Postings, 8494 Tage Kritiker@ geo 1 - der Begriff Verrechnen

führt in die Irre!
Willst Du geheim subtrahieren? = kürzen? Was von Was?

Als Selbständiger hast Du normal eine Buchführung, daraus eine Bilanz; diese legst Du dem FA vor. Aus dem Betrieb hast Du (hoffentlich) Gewinn, den weist Du aus.
Ein privat-Geschäft - wie "Spekulieren" - oder Zinsen aus Sparbuch - mußt Du gesondert aufführen; hier die Verluste.
Alles in die Steuer-Erklärung - oder auf einem Beiblatt - den Rest besorgt das FA mit dem Steuerbescheid.
Darin müßten die Zerti-Verluste als negative Rücklage stehen, wenn nicht = Einspruch!
MfG Kritiker.  

15.02.06 20:58

268 Postings, 7135 Tage geo1Also kann man die Verluste vom zu versteuernden

Einkommen abziehen und wird danach bemessen?  

15.02.06 21:15

268 Postings, 7135 Tage geo1Die Lösung kam von: Thomastradamus

6. Verluste aus sog. Privaten Veräußerungsgeschäften (dazu gehören Aktien und Derivate, aber auch zB Immobilien) lassen sich nie mit Arbeitseinkommen verrechnen! Du kannst aber Verluste mit Gewinnen verrechnen und Verluste ggf. vortragen.

Gruß,
T.

Danke  

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