Das war zeitlich also noch vor dem Jahressteuergesetz 2018 und den Änderungen im Sanierungsrecht / Steuerrecht, Sanierung von aufgelösten Gesellschaften, betreffend, richtig?
eine Information dazu, ob es im Rahmen der erwähnten Sanierung zu einem Kapitalschnitt zu Lasten der Aktionäre kommt oder nicht. Ab dem Zeitpunkt herrscht dann deutlich mehr Gewissheit.