quelle Wikipedia ....Auszug: Zulassung und Folgepflichten [Bearbeiten]Die Anforderungen an die im Entry Standard notierten Unternehmen sind im Einzelnen[1]:
ein öffentliches Angebot (Prospektpflicht) <<<<<<<sollte ja KW 41 kommen !! Mindestalter des Unternehmens: 2 Jahre Mindestgrundkapital: 750.000 ? (rechnerischer) Nennwert pro Aktie: mindestens 1 ? Mindeststreubesitz der Aktien: 10% Den Einbeziehungsantrag stellt das Unternehmen gemeinsam mit einem Handelsteilnehmer der FWB Frankfurter Wertpapierbörse, der entsprechend § 32 Abs.2 BörsG den Status eines Kreditinstitutes bzw. eines Finanzdienstleistungsinstitutes mit einem haftenden Kapital im Gegenwert von 730.000 ? aufweisen muss. Der antragstellende Handelsteilnehmer bewertet, ob das Unternehmen die besonderen Voraussetzungen (operatives Geschäft, positives Eigenkapital, Investor Relations) erfüllt und den Nachweis gegenüber der Deutsche Börse AG erbringt. Im Entry Standard können nur Unternehmen zugelassen werden, die bereits erfolgreich im Freiverkehr (Open Market) gelistet sind und die entsprechenden Anforderungskriterien erfüllen. Der Antrag auf Einbeziehung von Aktien in den Entry Standard ist in schriftlicher Form bei der Deutschen Börse einzureichen und bedingt z. B. die Teilnahme am Open Market sowie eine vorher beantragte ISIN.
Entsprechend der Gebührenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse[2] entstehen für die Zulassung von Aktien folgende Kosten:
1.500 Euro Zulassungsgebühr 5.000 Euro jährliche Notierungsgebühr
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