Gazprom ADR 2022 - Wie geht's weiter?
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neuester Beitrag: 10.11.24 19:28
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eröffnet am: | 08.04.22 21:10 von: | EarlMobileh | Anzahl Beiträge: | 8368 |
neuester Beitrag: | 10.11.24 19:28 von: | Tom1313 | Leser gesamt: | 7135911 |
davon Heute: | 4482 | |||
bewertet mit 11 Sternen |
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Boardmail an "Snakeman888" |
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Boardmail an "Det123" |
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Die Russen geben Gebote ab für die Russischen Papiere,
die wir im Westen haben,
Und wir Gebote für die, die die Russen im Westen haben.
Nur Privat Anleger?
Können die ADR Herrausgeber das auch?
Limitierte Angebote???
Also in Unserem Fall,
Die Mellon Bietet die Gazprom Aktien die sie für die Anleger verwerten sollen an,
Bekommen dafür als Beispiel Exxon die im Westen liegen,
die sie dann hier Verkaufen können?
Was passiert mit den Dividenden?
Wer die Getauscht hat, muss sich selbst darum kümmer,
Ich denke hier ist es für Kleinanleger bis sagen wir mal 10.000 ADR
günstiger wenn die Mellon das macht,
einfach schon für die Steuerabrechnung
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Boardmail an "fenfir123" |
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Was ich nicht verstehe. Das geht doch gar nicht ein Depot von einem Russen auf uns zu übertragen. Vor allem wird der Russe doch auch nur gesperrte ADR in den westlichen Depots haben. Selbst wenn man die ADR mit dem Russendepot im Westen kauft. Dann geht alles wieder von Start. Dann hast du ein ADR-Depot an der Backe und das Tauschprozedere beginnt erneut. Zum anderen sollen nur Beträge bis 100.000 Rubel getauscht werden. Das sind dann nach meiner Rechnung 100.000/100 = 1.000 Euro. Meiner Meinung nach haben die Protagonisten keine Ahnung oder zu tief ins Vodka Glas geschaut. Das ist genauso wie mit den Depot auf dem russischen Weg. Es war bzw. ist fast unmöglich ein Depot in Russland zu eröffnen und einen Tausch zu initiieren. Mit der Folge. Die ganze Aktion war ein Rohrkrepierer. Da die Russen den Tausch an die westlichen Verwahrstellen nicht durchgeleitet haben können die Bücher zur Zeit nicht abgeglichen werden. Das sind alles Aktionen. Sorry, Murks im Quadrat. Und jetzt noch der Tausch
mit einer Summe von 100.000 Rubel. ---
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Boardmail an "Det123" |
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-1
Moderation
Zeitpunkt: 15.03.24 11:31
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß
Zeitpunkt: 15.03.24 11:31
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Boardmail an "i.normberg" |
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Gibt es genug Originalaktien für Gazprom ADR ? Erkenntnisse aus Cum Ex, Cum Cum und Cum Fake
https://www.youtube.com/watch?v=mJS70EZk56I
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Boardmail an "Det123" |
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die Frist für die ADR zum Tausch ist abgelaufen,
die Mellen lässt das großzügig noch zu.
Die Mellen ist jetzt eigendlich Eigentümer der Gazprom Aktien.
Wir ADR Besitzer haben nur noch einen Anspruch auf Geldzahlung.
Die Mellen kann damit als Eigentümer der Aktien die Dividenden einfordern.
Die kann eben jetzt auch verhandeln, wie sie die los werden,
um uns Auszuzahlen.
Die müssen nur darauf Achten, das der Preis angemessen ist,
und keinen Grund zur Klage liefern.
Es ist auch egal wie viel Gazprom Aktien die im Depot haben,
da sie keine Aktien mehr liefern müssen.
Die müssen einen Durchschnitts Verkaufspreis ermitteln und auszahlen.
Wie sie feststellen, wer schon getauscht hat,
deren Problem.
An deren stelle würde ich von jedem eine Erklären haben wollen,
ich habe nicht getausch, und das man in Regress genommen wird,
wenn man doch getauscht hat.
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Boardmail an "fenfir123" |
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Für eine Dividendenberechtigung sind folgende Merkmale entscheidend.
1. Tausch der ADR in Original Aktien
2. personenbezogene depotmäßige Zuordnung der Aktien
?
Folgende Depotarten werden unterschieden:
1. Depots/Konten Typ C auf Personen lautend.
2. Nominee Depots/Konten (Treuhandkonten) Sammelkonten Typ C bei denen ein ADR-Tausch stattgefunden hat und die jeweiligen Aktionäre namentlich per Treuhandliste nachgewiesen werden können.
3. Sammelverwahrdepots der ADR-Ausgeber für nicht gewandelte ADR ohne personenbezogene Zuordnung
Eine Anfrage bei einer renommierten Anwaltskanzlei Morgan Lewis im Zusammenhang mit Dividendenzahlungen auf den von den ADR-Ausgebern verwahrten Sammelkonten wurde wie folgt
?beantwortet:
?"Bitte beachten Sie, dass Inhaber von DRs im Rahmen der beendeten DRs-Programme gemäß dem russischen Delisting-Gesetz keinen Anspruch auf Dividenden haben. Folglich kumuliert die entsprechende russische Depotbank (die die zugrunde liegenden Aktien hält, die mit den DRs verknüpft sind) keine Dividenden im Zusammenhang mit den DRs.
Etwaige Dividendenansprüche sind daher nur für Inhaber von Aktien eines russischen Emittenten möglich, nicht jedoch für Aktien eines russischen Emittenten ohne zuordenbaren Inhaber. Daher sollte ein DR-Inhaber zunächst DRs in die zugrunde liegenden russischen Aktien umtauschen. Derzeit besteht die einzig mögliche Option darin, die DRs über ein Standardumwandlungsverfahren in Aktien umzuwandeln, das nur für einige DRs verfügbar ist, bei denen derzeit keine Stornierungsmöglichkeiten bestehen."
Im Grunde ist das auch ganz logisch. Mit dem Ablauf der Tauschfrist wird der ADR-Ausgeber nicht automatisch Eigentümer der nicht gewandelten ADR. Er erhält lediglich den Tauschauftrag zur Wandlung der ADR in Aktien mit anschließendem Verkauf der gewandelten Aktien. Der ADR Inhaber hat nach wie vor ein Gläubigerrecht an den gewandelten Aktien bzw. deren Verkaufserlös. Der ADR-Ausgeber fungiert beim Tausch und anschließenden Verkauf der Aktien bestenfalls im Kundenauftrag ohne Eigentümer der Aktien zu werden. Hierbei verpflichtet sich der ADR-Ausgeber um die Erzielung eines angemessenen Kurses (keine Verramschung) in einem angemessenen Verkaufszeitraum.
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Boardmail an "Det123" |
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-4
Moderation
Zeitpunkt: 15.03.24 16:33
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unbelegte Aussage
Zeitpunkt: 15.03.24 16:33
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Kommentar: Unbelegte Aussage
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Boardmail an "Matjespili" |
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viele Jahre gelten schon die Iran Sanktionen?? Die ADR Ausgeber haben kein Interesse an einer Regelung, da ggf. Unregelmäßigkeiten mit fehlenden Aktien auffliegen könnte. Mit gravierenden Haftungsfolgen. Das Video unter #7856 beschreibt eindrucksvoll die undurchsichtigen Handelswege im Fall von Gazprom. Wir haben nur die Chance, das Heft des Handels selbst in die Hand zu nehmen. Wie von Realrendite beschrieben, die Broker und Verwahrstellen zu belangen, soweit das im Einzelfall möglich ist. . Ich selbst habe einen Knackpunkt bei den ADR Ausgebern aus gemacht. Meine Anmerkungen werden über das Thema fehlende Aktien hinaus gehen. Zu gegebener Zeit werde ich diesbezüglich bei einer US Kanzlei mit meinen Ausführungen vorstellig werden. Vom Lamentieren, Zuwarten und Hoffen kommen wir nicht weiter.
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Boardmail an "Det123" |
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Boardmail an "Det123" |
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das sie die Zinserträge der eingefrorenen Guthaben der Russen,
für die Ukraine verwenden wollen.
Das wiederspricht, allen bisherigen Internationalen Vereinbarungen.
Warum sollten die Russen das jetzt nicht auch machen, mit allen Guthaben
von Leuten aus dem Westen??
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Boardmail an "fenfir123" |
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Andere Nachrichten fehlen zur Zeit. Diese Nachricht könnte einen Gazprom-Aktionär etwas fröhlicher stimmen
Info (russ.):
https://www.rbc.ru/business/18/03/2024/...ry_5422bb83cbb20f63f25fb481
Übersetzt mit ChatGPT:
Das Schiedsgericht von St. Petersburg verpflichtete Uniper Global Commodities und METHA - Methanhandel, 14,312 Milliarden Euro an die Tochtergesellschaft von Gazprom zu zahlen.
Dies steht im Zusammenhang damit, dass sie entgegen einer früheren Gerichtsentscheidung den Internationalen Schiedsgerichtshof angerufen haben.
Das Schiedsgericht von St. Petersburg und der Leningrader Oblast verpflichteten die deutschen Unternehmen Uniper Global Commodities, eine Tochtergesellschaft des deutschen Energieunternehmens und eines großen Käufers von russischem Gas Uniper, und METHA - Methanhandel, 14,312 Milliarden Euro an "Gazproms" Tochtergesellschaft "Gazprom Export" zu zahlen, wie aus dem Gerichtsbeschluss hervorgeht. Dies steht im Zusammenhang mit der Missachtung eines Gerichtsverbots, das sie dazu verpflichtete, die Streitbeilegung vor einem internationalen Schiedsgericht einzustellen.
Das Gericht verhängte auch gegen die beiden Unternehmen eine Gebühr von 206.000 Rubel zur Deckung der Gerichtskosten für die Zahlung der staatlichen Gebühr für die Klage.
Das Schiedsgericht verbot den Unternehmen auch, die Streitbeilegung vor einem internationalen Handelsschiedsgericht fortzusetzen. Laut Gerichtsbeschluss haben Uniper und METHA im November ein Schiedsverfahren in Stockholm eingeleitet aufgrund eines Streits über langfristige Gaslieferungen in Höhe von 14,312 Milliarden Euro.
Im November 2022 reichte Uniper beim Stockholmer Schiedsgericht eine Klage gegen Gazprom Export in Höhe von 11,6 Milliarden Euro (1,159 Billionen Rubel) ein und beschuldigte ihn eines Schadens durch Nichtlieferung von Gas. Nach Angaben der deutschen Seite ist Uniper aufgrund des Mangels an Ressourcen aus Russland gezwungen, Volumina zu einem höheren Preis zu ersetzen, um seine Verpflichtungen gegenüber Kunden zu erfüllen.
Das Schiedsgericht präzisierte in seinem Beschluss, dass es nun um 14,312 Milliarden Euro gehe, die von den beiden Unternehmen Gazprom Export am 30. Juni überwiesen wurden.
Gazprom Export erkannte keine Vertragsverletzungen an und bestritt die Rechtmäßigkeit von Unipers Forderungen. Mitte Juli 2022 erklärte Gazprom einen Fall von höherer Gewalt für eine Reihe von Lieferungen nach Europa. Nach Angaben des russischen Unternehmens erfolgte die Reduzierung des Gasdurchsatzes durch die Pipeline Nord Stream 1 (über die große Lieferungen von russischem Gas nach Deutschland erfolgten) aufgrund von Problemen mit Siemens-Turbinen an der Kompressorstation Portowaja. Die Lieferungen über die erste Nord Stream wurden am 31. August vollständig eingestellt.
Ende September wurden drei von vier Strängen in zwei Gasleitungen Nord Stream 1 und Nord Stream 2 durch Explosionen zerstört. Die Inbetriebnahme der zweiten Nord Stream erfolgte schließlich nicht. Die Ermittlungen wurden von den Strafverfolgungsbehörden Schwedens, Dänemarks und Deutschlands übernommen, Russland wurde daran nicht beteiligt.
Das Gericht gab der Klage von Gazprom Export gegen Uniper und METHA, die Streitbeilegung vor einem internationalen Schiedsgericht fortzusetzen, am 13. März statt. Gazprom Export forderte von ihnen Geldbußen für den Fall der Nichterfüllung des Gerichtsbeschlusses.
Das Schiedsgericht erinnerte in seinem Beschluss daran, dass für Gazprom Export Beschränkungsmaßnahmen gelten, und daher sei die Vertragsklausel über den Gerichtsstand nicht durchsetzbar.
Als Beispiel führte das Gericht das "Verbot der Erbringung von Rechtsdienstleistungen für russische Personen durch Anwälte und Anwaltskanzleien der Europäischen Union" an. Uniper widersprach dem und sagte, dass "in einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten, die außerhalb der Russischen Föderation verhandelt werden, ausländische Anwälte Gazprom Export vertreten".
"Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Möglichkeit des Antragstellers, einen qualifizierten Anwalt zur Verteidigung seiner Rechte außerhalb der Russischen Föderation hinzuzuziehen, eingeschränkt ist", betonte das Gericht.
Es verwies auch auf die Enteignung von Gazproms Unternehmen Gazprom Germania durch die deutschen Behörden ohne Entschädigung.
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Boardmail an "brongel" |
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Ein Urteil das die nicht durchsetzen können.
Das EU Gericht erklärt sich einfach für Zuständig
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Boardmail an "fenfir123" |
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auch: https://www.rbc.ru/finances/19/03/2024/...84d318dcd4?from=from_main_6
Übersetzung:
Moskau, 19. März. INTERFAX.RU - Einwohner der Russischen Föderation und ihre kontrollierten Strukturen können Zahlungen für ihre Wertpapiere erhalten, die in ausländischen Infrastrukturen verwaltet werden und sich seit Frühjahr 2022 auf den Konten des Typs "C" ausländischer Nominalhalter und Zahlungsagenten angesammelt haben, auf ihre Rubelkonten.
Dies geht aus dem Dekret hervor, das Präsident Wladimir Putin am 19. März unterzeichnet hat.
Das Dokument ("Über zusätzliche vorübergehende wirtschaftliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erfüllung von Verpflichtungen für bestimmte Wertpapiere", Nr. 198) erstreckt sich auf Zahlungen für Aktien/Depository Receipts und Anleihen russischer Emittenten, Schatzanweisungen, Eurobonds.
Ein Wertpapierinhaber hat das Recht, an den russischen Depotbanken oder Schuldnern von Euroanleihen, die Gelder auf das Konto des Typs "C" eines ausländischen Nominalhalters oder Zahlungsagenten überwiesen haben, einen Antrag auf Zahlungen unter Angabe der Daten seines Rubelbankkontos zu stellen. Dem Antrag müssen Bestätigungsdokumente beigefügt werden, deren Liste von der Bank von Russland bestimmt wird. Der Antrag und die Bestätigungsdokumente müssen innerhalb von zwei Monaten nach dem offiziellen Bekanntmachungstag der entsprechenden Entscheidung des Vorstands der Bank von Russland eingereicht werden. Spätestens am 31. Tag nach Ablauf dieser Frist trifft die russische Depotbank oder der Schuldner von Euroanleihen eine Entscheidung über die Durchführung oder Ablehnung von Zahlungen auf der Grundlage einer Überprüfung der vom Wertpapierinhaber geltend gemachten Forderungen.
Zahlungen werden nicht geleistet, wenn der Betrag in den Anträgen den Betrag der Mittel übersteigt, die für die Bedienung der entsprechenden Wertpapiere vorgesehen sind und von der russischen Depotbank oder dem Schuldner von Eurobonds auf die Konten des Typs "C" überwiesen wurden. Ebenso ist die Existenz "berechtigter Zweifel" an der Vollständigkeit oder Richtigkeit der vorgelegten Dokumente und Informationen ein Grund für die Ablehnung von Zahlungen.
Weiterhin sendet die russische Depotbank oder der Schuldner von Eurobonds spätestens zwei Werktage nach der Entscheidung über die Zahlung dem ausländischen Nominalhalter oder Zahlungsagenten eine Mitteilung über die Abwicklung der Transaktionen mit den Wertpapierinhabern aus den auf dem Konto "C" verfügbaren Mitteln. Wenn innerhalb von 10 Tagen nach dem Versand der Mitteilung kein begründeter Einspruch des ausländischen Nominalhalters oder Zahlungsagenten eingeht, sendet die russische Depotbank oder der Schuldner von Eurobonds eine Anweisung an das Kreditinstitut, bei dem das Konto "C" geführt wird, zur Überweisung der Mittel an den Wertpapierinhaber. Das Kreditinstitut, das als russische Depotbank/Schuldner von Euroanleihen fungiert, ist verpflichtet, die Gelder vom Konto "C" des ausländischen Nominalhalters/Zahlungsagenten zur Überweisung auf das Bankkonto des Wertpapierinhabers abzubuchen.
Das Dekret legt das folgende Verfahren fest, durch das die Verpflichtungen des Zentralen Depotverwahrers hinsichtlich der Rückgabe von Restmitteln von einem Bankkonto (einschließlich des Typs "C") einer internationalen Abwicklungsgesellschaft ordnungsgemäß erfüllt werden: Innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der Abbuchung der Gelder führt er eine Umwandlung der in Rubel ausgedrückten Verpflichtungen in Verpflichtungen in ausländischer Währung durch (zum Wechselkurs der Zentralbank am Tag vor dem Umrechnungstag) und spiegelt die Verpflichtungen in der Währung auf den internen Bankkonten zur Buchung der Verpflichtungen gegenüber der internationalen Abwicklungsgesellschaft wider. Die Höhe der Verpflichtungen in ausländischer Währung darf den Restbetrag der Währung auf dem Konto des Zentralen Depotverwahrers bei der internationalen Abwicklungsgesellschaft nicht überschreiten.
Unmittelbar danach sendet der russische Zentrale Depotverwahrer der internationalen Abwicklungsgesellschaft, bei der sein Konto geführt wird, eine Mitteilung über die Umwandlung und die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber ihr durch die Überweisung von Geldern in ausländischer Währung von seinem Konto in dieser Abwicklungseinrichtung und eine Anweisung zur Abbuchung der Gelder. Die Mitteilung und die Anweisung gelten als von der internationalen Abwicklungsgesellschaft am Tag nach dem Tag ihres Empfangs durch den Zentralen Depotverwahrer erhalten.
Die Zentralbank Russlands, der russische Zentrale Depotverwahrer, befindet sich seit Juni 2022 unter den restriktiven Sanktionen der Europäischen Union, seine Konten bei Euroclear und Clearstream (Abwicklungsorganisationen, die im Dekret angedeutet sind - IF) sind eingefroren. Im Wesentlichen wurde eine ähnliche Option - die Umwandlung von Verpflichtungen durch Verwendung von Währung auf den Konten des sanktionierten Zentralen Depotverwahrers bei einem ausländischen Depotverwahrer und die Anerkennung dieser Verpflichtungen als erfüllt ab dem Zeitpunkt der Einreichung entsprechender Anweisungen - bereits im vergangenen Jahr für die Bedienung souveräner russischer Eurobonds eingeführt.
Neue Verfahren für Eurobond-Zahlungen
Das Dokument führt vorübergehende Verfahren ein, nach denen der Schuldner von Euroanleihen Verpflichtungen gegenüber den Inhabern, die nach dem 19. März entstanden sind, erfüllt.
Ein Inhaber, der keine Zahlungen für Euroanleihen erhalten hat, kann innerhalb von 60 Tagen nach dem Datum der nächsten Zahlung dem Schuldner eine Mitteilung über die Zahlungen unter Angabe der Daten seines Rubelbank
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Boardmail an "brongel" |
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Ergebnis: 1. Depotunterschlagung wird nicht weiter verfolgt, da sinngemäß der Anfangsverdacht nicht ausreiche und ich lediglich eine Vermutung geäußert habe, die ich nicht bewiesen hätte.
2. Untreue liege deshalb nicht vor, weil eine Depotverwahrung nicht ausreiche, sondern es "an einer Vermögensbetreuungspflicht seitens der Depotbank fehle".
Der Schriftsatz umfasst 3 Seiten. Ich habe versucht einem befreundeten Strafrichter die Sache vorzulegen, der allerdings nicht in der Materie tief drin sei. Er empfahl mir aber Widerspruch bei der Generalstaatanwaltschaft einzulegen. Das werde ich tun.
Übrigens: Im Schreiben wird auf ein von mir anzustrengendes zivilrechtliche Verfahren verwiesen, in dem meine Depotbank im Rahmen der allgemeinen schuldrechtlichen Verpflichtung zur rechtzeitigen Ausführung von erteilten Aufträgen zur Wertpapier- oder Depotübertragung verklagt werden müsse. Es seien dort Schadensersatzansprüche zu prüfen.
Ich halte Euch auf dem Laufenden
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Boardmail an "Realrendite" |
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Boardmail an "Det123" |
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Boardmail an "Det123" |
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Da beschäftigen sich Politiker, Banker, Scharen von Anwälten, vermeintliche Intelligenzler von Denkfabriken, selbsternannte Fachleute etc. etc. mit diesem Thema. Die russischen Vermögen dürften nach internationaler Rechtsprechung geschützt sein. Gehen wir einmal von einer Verwendung der Erträgnisse und im worst case von der Beschlagnahme der Kapital- bzw. Vermögenswerte und deren Verteilung aus.
Warum stehen der Ukraine die Erträgnisse bzw. Vermögenswerte zur Verteilung zu.
Hat schon jemand die Überlegung angestellt, dass diese Vermögenswerte ggf. den geprellten westlichen Anlegern, die durch Banken, Brokern, Verwahrstellen und Börsen benachteiligt wurden, zustehen??? Jede westliche Aktion zur Schädigung dieser russischen Vermögenswerte wird eine Spiegelung durch Russland nach sich ziehen. Russland wird nicht nur die Erträgnisse aus den in Russland unterhaltenen Typ C Depots/Konten sperren sondern auch ggf. die in Russland verwahrten Aktien der ADR-Ausgeber einziehen. Punkt aus. Die westlichen Anleger in russischen Vermögenswerten, finanzieren die Kriegskosten zum einen durch Steuern und Abgaben, der an dem Konflikt beteiligten Ländern. Zudem finanzieren sie den Krieg auch noch mit ggf. enteigneten Vermögen in Russland. Sollten die im Westen eingefrorenen Vermögen nicht als Äquivalent der gesperrten Vermögen von unfreundlichen Staaten in Russland dienen?? Stattdessen werden die geprellten Anleger von ADR-Produkten in russischen Aktien doppelt zur Kasse gebeten.
Einen weiteren Punkt, den ich sehr bemerkenswert finde. Die US-Administration drängt auf die Beschlagnahme nicht nur der Erträgnisse, sondern auch auf die gesamten Vermögenswerte. Hierbei ist festzuhalten, dass in Europa der größte Teil der russischen Vermögenswerte (bei Euroclear) gesperrt ist. Es ist leicht hier über fremde Vermögen verfügen zu wollen. Dabei sollten gerade die amerikanischen ADR-Ausgeber einmal ihre Bücher offenlegen und nicht blockieren und mauern. Dann würde sich nämlich herausstellen, dass hier "viele Leichen" in Form von ADR-Vertragsverstößen im Keller der Häuser liegen. Das würde ggf. schnell zu Sammelklagen in Milliardenhöhe führen mit unabsehbaren Folgen für das US-Finanzwesen. Leider zeigen die Anleger in den Foren wenig oder gar kein Interesse was auch ihren Vermögenswerten wird.
Hier wäre sicherlich eine Aufarbeitung zu den nachstehenden Themen notwendig:
1. Hinterlegung von Original Aktien für alle ADR gegeben?
2. Zusammenarbeit zwischen ADR-Ausgeber und Verwahrstellen?
3. Was hat es mit dem Pro-Ration Faktor auf sich?
4. Wäre die Eröffnung von Nominee Konten heute noch möglich?
5. Fallen die ADR unter die Low-Priced Securities
weitere Fragen wären zur Börsenaufsicht der SEC, Prospekthaftung etc. etc. zu stellen.
Einige wenige Anleger werden sich diesem Thema in der nächsten Zeit widmen und die
?Ergebnisse in geeigneter Form offen legen.
Verfasser: Autor
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Boardmail an "Det123" |
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Boardmail an "time watch" |
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Geht der ADR-Ausgeber pleite hat der ADR Inhaber immer noch das Bezugsrecht an dem Sondervermögen. Deswegen gibt es ja die Sondervermögen. Nur Anrechte an dem bilanziellen Vermögen
gegen den ADR Ausgeber hat der ADR-Inhaber nicht.
Die ADR verlieren nur an Wert, wenn die russische Gesellschaft (Gazprom, Rosneft, Sberbank etc)
pleite geht. Dann geht der Aktienwert gegen 0 und der ADR-Inhaber hat nur noch ein Gläubigerrecht an wertlosen Aktien. Die Forderung der Einsicht in die Bücher soll Bewegung in das große Schweigen und Blockieren bringen. Wenn tatsächlich Aktien fehlen und der ADR-Ausgeber hat dieses verschuldet ist die Frage ob er über das Sondervermögen hinaus haftet. Wenn wir nichts unternehmen bleiben die Bücher geschlossen oder wir bekommen nur die "Resterampe" bei einem möglichen Zwangsverkauf ausgezahlt. Der ADR Ausgeber wird ohne Druck dir niemals sagen wie viele Aktien zum Ausverkauf kamen. Wenn die dann nur wie bei Lukoil 66% oder noch weniger in den Beständen hatten, werden sie dir keinen Ausgleich zahlen. Die Deutsche Bank hat doch in andere Fällen schon gesagt. Uns sind Aktien durch eine
russische Verwahrstelle abhanden (geklaut worden) gekommen für die wir keine Verantwortung tragen. Also bekommt der ADR-Inhaber nur noch den Gegenwert für die restlichen "nicht geklauten" Aktien sofern ein Handel wieder möglich ist. Meine Frage an die Deuschtsche Bank wäre: "Bin ich als ADR Inhaber für die Auswahl und das Management der Depotbank verantwortlich??? Die Einsichtnahme in die Bücher soll den Druck auf die ADR-Ausgeber aufbauen Transparenz zu zeigen und ggf. einen Ausgleich zu den fehlenden Aktien zu schaffen. Erkläre mir bitte einmal warum bei Lukoil einmal 100% später 66% und dann 64% getauscht wurden. Das ist eine Ungleichbehandlung von ADR-Inhabern. Vor allem der DR-Ausgeber die Citi NY und die Verwahrstelle Citi Moskau sollten wohl
in der Lage sein ihre Bücher abzugleichen. Hierfür gibt es in den ADR-Verträgen sogar einen Hinweis, dass
die Moskauer Citi Verwahrstelle jederzeit die Bücher gegenüber dem US Citi Mutterhaus zur Einsicht offen leben muss. Glaubt jemand im Ernst dass die Citi am Ende die nicht umgewandelten ADR noch bedient??
Was ist wenn die Citi ähnlich wie bei Gazprombank nur einen Teil der Aktien hinterlegen musste.
Bei Gazprom waren ggf. nur 70% der Aktien durch Klauseln im ADR Vertrag hinterlegungspflichtig.
Gerade bei Gazprom bin ich gespannt, wie da jetzt die Bücher aussehen, wenn sie jemals wieder geöffnet
werden sollten. Das nächste Kapitel wird sein wie die Reste der Aktien im Zwangsverkauf gehandelt werden. Hier wären auch noch Dinge wie Nominee Konten und Low priced Securities zu hinterfragen.
Egal wie auch immer. Es kann nicht sein dass die Amerikaner durch eine mögliche Beschlagnahme und Verwendung russischer Vermögenswerte und quasi enteignet und deren ADR-Ausgeber Banken gehen straffrei aus. Geht einmal davon aus, wenn die Erträgnisse der eingefrorenen russischen Vermögen in Form von Munition für die Ukraine förmlich in die Luft fliegen, kann die Ukraine zusehen wie die von euren
Depot C Konten eingezogenen Dividenden und Zinsen in Form von Raketen auf sie zurückfliegen.
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