die latenten Steuern fallen im Falle der Veräußerung tatsächlich an, daher kann man sie nicht einfach so zum EPRA NAV hinzurechnen. Lediglich beim EPRA Triple NAV dürfen sie dabei sein. Vom EK müßte auch noch der Wert des ausgegebenen Aktien abgezogen werden, hat im Sinne des Aktionärs nämlich keinen Mehrwert.
Welcher Wandlungsgewinn, kannst Du den in den Berichten des Gesamtjahres 2018 oder in diesem Quartalsbericht entdecken? Mir ist es nicht gelungen! Die Meldung vom 03.01. spricht von 12,9 Mio. neu ausgegebenen Aktien (im Zusammenhang mit den Wandelanleihen). Da steht aber nicht, daß der neue Großaktionär von seinem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht hat und so an die Aktien gekommen ist.
Ebenso ist es mir nicht gelungen, die 5 Mio. Wert des verkauften Non-Core-Portfolios oberhalb des Buchwerts wiederzufinden. Lt. GuV entstand ein Verlust von 0,432 Mio. Euro
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