mic AG und German Startups sind sich größenmäßig nicht unähnlich ein bewertungsvergleich wird aber dadurch erschwert, dass • beide in geld noch keine gewinne (cash earnings) erwirtschaften und • mic AG nach § 293 HGB von der konzernabschlusspflicht befreit ist gewinn-, ebit- oder ebitda-vergleiche sind daher nicht aussagenkräftig, als maßstab bleibt nur das Kurs-Buchwert-Verhältnis (kurz: KBV) nach KBV zeigt sich ein deftiger preisunterschied zwischen beiden: die aktie der mic AG (KBV 0,42) kostet weniger als halb so viel wie die der German Startups (KBV 1,09) das ist bemerkenswert, weil mic AG die beteiligungen nach HGB maximal zu anschaffungskosten, also nicht zu einem höheren fair value ansetzen darf (s. oben #173); abschreibungen auf beteiligungen --so nehme ich an-- werden beide erst bei "voraussichtlich dauernder Wertminderung" vornehmen, vgl. § 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 HGB) der aktie der German Startups traut man offenbar mehr zu ("Ab einem Börsenwert nördlich von 100 Mio. Euro will [der Gründer Christoph] Gerlinger ein Upgrade des Handelssegments in den Prime Standard vornehmen", http://boersengefluester.de/...-group-upgrade-bei-100-millionen-euro/ )
| mic AG | German Startups |
| Einzelabschluss | Konzernabschluss |
| 30.06.15 | 31.12.15 | Marktsegment | Entry Standard | Entry Standard | Bilanzierung | HGB | IFRS | Bilanzansatz maximal | Anschaffungskosten | Fair Value | Eigenkapital (mio €) | 46,1 | 29,5 | Aktienzahl (mio) | 10,218 | 11,9844 | Kurs (€) | 1,93 | 2,72 | Marktkapitalisierung (mio €) | 19,7 | 32,6 | KBV | 0,4 | 1,1 |
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