Die von mir im Folgenden unterstrichenen Textpassagen in der endgültigen Vollmachtserklärung (Definitive Proxy Statement) für die außerordentliche Hauptversammlung am 13.2.2025 (sec.gov/Archives/edgar/data/1716583/000121390024113488/ea0225417-02.htm ) (siehe Beitrag von 9.08 Uhr) betrachte ich als besonders wichtig für bestehende Äktionäre. Auszüge aus der Vollmachtserklärung: Auf der Grundlage der zum jetzigen Zeitpunkt verfügbaren Informationen können wir nicht vorhersagen, ob die Aktionäre des Unternehmens im Zusammenhang mit oder als Ergebnis der Abtretung Bargeld, Aktien oder andere Vermögenswerte erhalten werden. Unsere Stammaktien der Klasse A werden vorbehaltlich aufsichtsrechtlicher Erwägungen nach der Abtretung nicht mehr an der Börse notiert sein, und wir planen, nach der außerordentlichen Versammlung Schritte zu unternehmen, um unseren Status als berichtendes Unternehmen bei der SEC zu beenden. Infolgedessen gehen wir davon aus, dass unsere Aktionäre nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens keine Möglichkeit haben werden, über ihre Stammaktien der Klasse A zu verfügen. .. Selbst wenn die Aktionäre der Gesellschaft dem Abtretungsvorschlag zustimmen, ist es möglich, dass der Vorstand nach eigenem Ermessen die Abtretung nicht vollzieht. ? Auf der Grundlage der zum jetzigen Zeitpunkt verfügbaren Informationen kann das Unternehmen nicht vorhersagen, ob seinen Aktionären im Zusammenhang mit oder als Ergebnis der Abtretung oder der Liquidation der Vermögenswerte des Unternehmens Beträge zur Verfügung stehen werden. Es besteht die Möglichkeit, dass, wenn der Abtretungsempfänger in der Lage ist, alle Verpflichtungen der Gesellschaft zu erfüllen, ein gewisser Betrag des Liquidationserlöses an die Aktionäre ausgezahlt werden könnte. Es gibt jedoch zu viele Variablen und Unwägbarkeiten, als dass wir abschätzen könnten, ob tatsächlich Beträge gezahlt werden oder wie hoch diese Zahlungen sein werden. ? Wir gehen davon aus, dass wir die Financial Industry Regulatory Authority (?FINRA?) von der Abtretung benachrichtigen und beantragen werden, dass der Handel unserer Stammaktien der Klasse A am Nasdaq Capital Market so bald wie möglich nach der Abtretung eingestellt wird. Wir gehen derzeit auch davon aus, dass wir unsere Aktienübertragungsbücher nach der außerordentlichen Versammlung schließen und die Eintragung von Übertragungen und die Ausgabe von Aktienzertifikaten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens einstellen werden. Dementsprechend wird erwartet, dass der Handel mit unseren Stammaktien der Klasse A am Tag der Abtretung oder sehr bald danach eingestellt wird. ? Fortbestand der Gesellschaft nach Auflösung:
Für einen Zeitraum von drei Jahren nach dem Datum des Inkrafttretens (oder einen längeren Zeitraum, den das Delaware Court of Chancery anordnen kann) (der ?Überlebenszeitraum?) werden wir als juristische Person fortbestehen, um (zivil-, straf- oder verwaltungsrechtliche) Rechtsstreitigkeiten von oder gegen uns zu verfolgen und zu verteidigen, unsere Geschäfte abzuwickeln und zu schließen, unser Eigentum zu veräußern und zu übertragen, unsere Verbindlichkeiten in Übereinstimmung mit dem DGCL zu begleichen und unsere verbleibenden Vermögenswerte an unsere Aktionäre auszuschütten. Wir werden uns nicht mehr mit der Entwicklung unserer Produktkandidaten befassen, es sei denn, dies ist notwendig, um den Wert unserer Vermögenswerte zu erhalten und unsere geschäftlichen Angelegenheiten in Übereinstimmung mit unserem Auflösungsplan abzuwickeln. Wir gehen davon aus, dass eventuelle Ausschüttungen an unsere Aktionäre in bar erfolgen werden, und zwar jederzeit, in einer beliebigen Anzahl von Ausschüttungen, von Zeit zu Zeit, in Übereinstimmung mit dem DGCL und unserem Auflösungsplan.
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