es wäre wohl mehr als töricht gewesen, wenn Bütow im Juli 2021 eigene Aktien erworben hätte, angesichts der weiteren Entwicklung im August ;)
abgesehen davon, hat es bislang immer nur Beschlüsse zum Erwerb eigener Aktien nach §71 Abs 1 Punkt 7 AktG, also zum HANDEL in Aktien gegeben, dem An- und Verkauf
heuer wird aber erstmalig auf der HV um Zustimmung zum Erwerb eigener Aktien nach Punkt 8 gebeten, in dem es heißt "Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen", sondern die Motivlage ist eine ganz andere, sei es Umverteilung an Mitarbeiter oder M&A Partner oder schlicht Cancelation
vielleicht haben wir ja bald bei L&S nicht mehr eine Diskussion um zu wenig "Skin in the game" seitens der leitenden Angestellten, sondern zuviel, so wie es mir bspw. bei der Diskussion um Aktienoptionsprogramme bei der flatexdegiro AG gespiegelt wird
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