Zwangsversteigerung vs. Börsenmarkt !

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neuester Beitrag: 24.02.14 15:53
eröffnet am: 05.03.07 11:03 von: popelfuchs Anzahl Beiträge: 31
neuester Beitrag: 24.02.14 15:53 von: Monetenpete. Leser gesamt: 9269
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05.03.07 11:03
6

742 Postings, 6623 Tage popelfuchsZwangsversteigerung vs. Börsenmarkt !

Da es zur Zeit eher unheimlich am Börsenmarkt aussieht,kann man bei Zwangsversteigerungen zur Zeit mit etwas Glück mehr Geld verdienen als an der Börse.
Hier ein kleines Beispiel !
Dieses Objekt wird heute zur Zwangsversteigerung angeboten und ich bin dabei.

http://www.zvg.com/programm/...ohenschönhausen&npos=2&cnt=29&id=83279

Natürlich spielen heute auch die Bank vom Kreditnehmer und Immobilienfirmen beim bieten mit.
Der Verkehrswert ist top ! und viel zu niedrig bewertet worden ! und man kann schnell mal 50.000 Euro in 4 Wochen verdienen ! wenn man das Objekt für nichtmal 70.000 Euro kauft ! Da diese Gegend sehr beliebt ist und die Grundstück und Häuser weggehen wie warme semmeln :o) ! auch Grundstücke und Häuser für 1,- Euro habe ich schon mal bei Amtsgerichten gekauft und mit viel Gewinn weiterverkauft ! Der heutige Immobilienmarkt eignet sich besser zum zocken als die jetzige Börsensituation ! Wer ein wenig Geld für Immobilien übrig hat und den Markt ein wenig studiert wird staunen wie groß der Bedarf an preiswerten Immobilien ist ! Warum Miete zahlen,wenn eine Eigentumswohnung für 9000,- Euro bekommt ! Wer Interesse hierzu hat,kann sich gerne melden ;o)
 
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5 Postings ausgeblendet.

05.03.07 13:37

69033 Postings, 7610 Tage BarCodeBeMi

Du kannst doch sicher lesen. Da sind genügend Infos in dem Link, aus denen man erkennen kann, wie problematisch die Sache ist. Einfach mal auf "Bild" klicken. Der Mitbesitz einer Hälfte einer Doppelhaushälfte, in der die Schuldner drin wohnen und auch noch Mitbesitzer (die pleite sind) bleiben - das ist unverkäuflich (deshalb wohl auch Zwangsversteigerung).

 

Gruß BarCode

 

05.03.07 13:44
2

10041 Postings, 8114 Tage BeMiPardon, BC,

weit verbreiteter Irrtum:
Der ehemalige Eigentümer einer Immobilie
hat nach einer ZV seiner Immobilie kein Wohnrecht mehr.

Grüsse
B.  

05.03.07 13:47

69033 Postings, 7610 Tage BarCodeIch gebs auf

Du solltest es einfach lesen. Sie bleiben zur Hälfte Mitbesitzer.

 

Gruß BarCode

 

05.03.07 14:01

10041 Postings, 8114 Tage BeMiHöchstens

Eigentümer.
Das war doch von vornherein klar,
dass nur Miteigentum (Wohnungseigentumsgesetz)
erworben werden kann für eine Hälfte (siehe Link).
Wo ist das Problem?
*g*

Grüsse
B.

 

05.03.07 14:10

10041 Postings, 8114 Tage BeMiAlso

Du ersteigerst ein halbes Haus, wirst
Miteigentümer (was für ein Nachbar? Kann
kritisch werden) und der ehemalige Eigentümer
und Selbstnutzer des halben Hauses muss ausziehen.
Noch Fragen?

Grüsse
B.  

05.03.07 14:11

69033 Postings, 7610 Tage BarCodeLetzter Versuch.

1. "1/2 Anteil an dem 365 / 730 Miteigentumsanteil an dem Grundstück" - lies nicht etwa: die Hälfte der 700/700, sondern die Hälfte der abgeteilten Hälfte (bezeichnet mit Nr.2 - die andere Haushälfte steht gar nicht zur Disposition und in der Wohnen die auch nicht. Und Nr. 2 ist in sich nicht nochmals geteilt.)

2. Darauf wird extra nochmals hingewiesen und zwar fett, damit es jeder lesen kann:
"Versteigerungsgegenstand ist ein 1/2 Anteil an dem Wohnungseigentum Nr. 2 (1/2 Anteil an der Doppelhaushälfte)."

Man erwirbt 1/4 der ganzen Anlage. Und dieses Viertel besteht aus einer Hälfte einer Doppelhaushälfte. Jetzt klar?


Gruß BarCode

 

05.03.07 14:18
1

10041 Postings, 8114 Tage BeMiDanke, BC, alles

klar.
Natürlich überlesen.

Daher der niedrige Verkehrswert.

Grüsse
B.  

05.03.07 14:20

10041 Postings, 8114 Tage BeMipopelfuchs

Hoffentlich hast Du den "Schrott"
nicht ersteigert.
Unverkäuflich!
(Wenn wir BC nicht hätten).

Grüsse
B.  

05.03.07 15:18

742 Postings, 6623 Tage popelfuchsGeile Zwangsversteigerung heute !

Ich war da und mußte nur noch lachen im Saal ! Ja Ihr habt natürlich recht ! Das Haus ist keine Doppelhaushälfe sondern ein ganzes Haus worin 2 Eigentümerfamilien drin wohnen ! Die eine Eigentümerfamilie im hinteren Hausteil hat Schulden,da Sie sich scheiden lassen haben ! Die vordere Eigentümerfamilie zahlt Ihre Kreditsumme fleißig ab ! Jetzt kommt der Witz des Tages ! Achtung !
Der heutige Zwangsversteigerungstermin war der 2.Termin !,daß heißt das normalerweise die 5/10 & 7/10 Grenze fallen ! Der Verkehrswert belief sich auf 95.000 Euro ! Jetzt kommst ! Das Mindestgebot wurde Festgesetzt auf 148.250,-  Euro ! und die Gesamtsumme inkl.aller Schulden welche die Investitionsbank Berlin haben möchte die im Grundbuch (Grunderwerbssteuer,Zinsen,Gerichtskosten,Rechtsanwaltskosten,Gut­achterkosten usw..) stehen sind fast 190.000,- Euro !
Die Kreditaufnahme von 1998 war 320.000 Euro zu 15 % Zinsen bei der IVBB !!! selbst wenn einer heute das Mindestgebot abgegeben hätte,heißt dies noch lange nicht das es sein Eigentum wird ! Der Gläubiger sprich die Bank gibt das ok ! Das war ein richtiges Lockvogelangebot ! aber dies wird für immer und ewig keiner ersteigern bzw. die Schulden übernehmen ! so jetzt wartet ab Mittwoch noch eine Zwangsversteigerung auf mich in Rostock ;o)    

05.03.07 15:35

13011 Postings, 7127 Tage Woodstore@ Popel

Mal einfach für's Verständnis zum Ablauf eines solchen
Verfahrens. Wenn Familie A einen Kreidt fürden Bau/Kauf
eines Hauses aufnimmt. Díesen dann nicht mehr bedienen
kann kommt es zur ZV.

Restschuld steht im Grundbuch!

Meine Fragen:

1.) Warum wird Mindestgebot auf 148.000 gesetzt wenn
der Verkehrswert nur 98.000,-? beträgt
2.) warum geht die Grundschuld auf den Käufer über, der
diese nicht verursacht hat. Die Schulden meiner Vorgänger
sind doch nciht auf mich übertragbar oder doch?
3.) Wenn die Auktion für dieses Haus nur 100.000,- ? einbringt
ist es doch das Problem der Bank (Risikoeinstufung) wenn der
Kreditnehmer nicht leistet und die Bank Versteigerungen einberuft!
Diese dann aber unter Restschuld versteigert wird!



Woodstore
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Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.  

05.03.07 16:12

742 Postings, 6623 Tage popelfuchs@woodstore

Das Mindestgebot hätte in der heutigen Zwangsversteigerung auf min. 49.000 Euro gesetzt werden müssen ! da bei zweit Terminen die 5/10 bzw. 7/10 Grenze fällt vom Verkehrswert ! Die Auktionarin vom Gericht meinte aber das der Gläubiger sprich die Bank die Mindestgebotsgrenze selbst festsetzen kann um letzendlich den entstandenen Schaden zu minimieren ! weil welche Bank macht schon gerne solche Verluste und verschleudert Immobilien billig ! und wenn einer heute das Mindestgebot angenommen hätte würde dies nur einen Teil der Kosten für die Bank decken und die Grundschuld die im Grundbuch steht muß mitübernommen so die Aussage der Auktionarin im Gerichtssaal ! so eine Auktion habe ich auch noch nicht erlebt ! normalerweise gehen viele Zwangsversteigerungen weit unter dem ortsüblichen Verkehrswerten an den neuen Käufer über ! Nur bei Zwangsversteigerungen von Banken lohnt es sich nicht mitzubieten,wie ich es heute mitbekommen habe ! Da man das erhoffte Immobilien-Schnäppchen meisten nie bekommt ! Die Bank hat immer das letzte Wort ! und erhofft sich ja aus der Schadensminimierung das letzendlich der Schuldner die Restsumme noch abträgt und nicht in die Privatinsolvenz geht,davor haben die Banken heutzutage am meisten Angst ! Aber zum Glück sind nicht jeden Tag Zwangsversteigerungen von Banken bei Amtsgerichten zu finden ! Wer wirklich preiswerte Immobilien sich ersteigern möchte,findet diese auch im Internet ! Ich schaue immer sehr viel bei Amtsgerichten (Mecklenburg,Sachsen,Sachsen-Anhalt,Brandenburg) in Ostdeutschland nach ob preiswerte Immobilien angeboten werden ! Man kann wirklich damit sehr gutes Geld verdienen ! Beliebt zur Zeit sind Eigentumswohnungen (Spanne zwischen 4500,- bis 35.000 Euro) und Einfamilienhäuser (ab 2500,- Euro),Mehrfamilienhäuser (ab 1,- Euro gibt es viele) ! und da wo viele Menschen jammern in Deutschland kann man richtig Geld machen ! Ich hatte letztens (Mai 2006) eine Eigentumswohnung (2-R-Wohnung mit 60 m2) für 6300,- Euro in der Nähe von Bautzen ersteigert und die Mieterin zahlt pünktlich Ihre Miete (380,- Euro) auf mein Konto ein ! nach dem 3 Jahr mache ich Plus mit der Wohnung und werde die dann an meine Tochter weitergeben ;o)  

05.03.07 16:17

13011 Postings, 7127 Tage WoodstoreEinleuchtend

Also sind Versteigerungen von Banken eher ungewöhnlich
oder die Mehrzahl?
Woran zu erkennen!


Woodstore

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Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.  

05.03.07 16:46

742 Postings, 6623 Tage popelfuchsfolgendes ist noch zu beachten !

Viele Amtsgericht-Termin sind im Internet hinterlegt ! wenn aber eine Telefonnummer vom Gläubiger (meistens Banken) mitangegeben wird ! sollte man dieses nochso tolle Angebot meiden (Lockvogelangebot) ! Ich habe schon einmal miterlebt wie die Krawatten-Typen von der Bank mitgeboten haben um den Preis zu treiben ! Ich biete (Bietzeit ist ja 30 min.) immer ca.5 Sekunden vor Schluß ;o) mit kleinen Schritten das irretiert die meisten im Saal. Am besten ist immer bei den jeweiligen Amtsgerichten anzurufen und sich notwendige Auskünfte über das Objekt einzuholen oder die Damen nach Feierabend zum Kaffee einzuladen um mehr Details zum Objekt herrauszuholen,welche eingentlich sonst mit Kosten verbunden sind ! Die schönsten Termine sind immer wenn man ganz alleine beim Amtsgericht im Saal sitzt ! Das macht Laune :o),und man das angesetzte Mindestgebot zum Schluß bekommt ! Wie gesagt Angebote von Banken am besten meiden,und auf Dörfern zum Amtsgericht fahren wo kaum einer oder selten im Saal sitzt und dann kann man die Immobilie seines Lebens ersteigern,wo andere noch jahrenlang den Banken die Taschen vollhauen mit der Kreditabzahlerei ! Vorsicht ist aber geboten bei Immobilien wo noch die Schuldern im Haus sitzen ! Diese müssen leider rausgeklagt werden und das ist auch mit Zusatz-Kosten verbunden ! und das kann wirklich bis zu 5 Jahren dauern eh man dann wirklich Eigentümer wird ! Das schöne an Zwangsversteigerungen ist,das man auch Objekte ersteigern kann die kaum einer haben will z.B. Wälder,Wiesen,Bunkeranlagen,kleine Flüsse,Verkehrsflächen usw...

und

Hiermal ein Link welchen Massen-Auktionen man meiden sollte :

http://www.immobilien-auktionen.de

wo sehr viele Bieter anwesend sind und man aber die Gauner-Immobilien der TLG-Gruppe (Thema Birgitt Breuel = Expo-Messe ist bestimmt jedem ein Begriff)  ersteigert.Da laufen nur die Ahnungslosen hin und lassen sich veräppeln,schaut euch mal die Auktionserlöse an zum eigentlich Verkehrswert ! dort wird der Preis gepusht was das Zeug hält !  


 

05.03.07 16:51

371 Postings, 7937 Tage esperantodu hättest schon

- vorher - bei der hälfte vom verkehrswert zuschlagen sollen und hättest ein feines schnäppchen gemacht, spätestens wenn die bank ihre finger mit im spiel hat wird es teuer.
aber es ist wirklich schon ein bisschen seltsam, das das haus noch nicht einmal bei der hälfte vom verkehrswert unter die leute gebracht wurde.......da ist doch was falsch gelaufen!?

woodstore, die bank ist quasi die letzte instanz - nachdem der zuschlag nicht erteilt worden ist(erst versteigerung und dann darf die bank wieder ran, so ist der rechtsweg - ist zwar unsinnig, aber.............), haben die narrenfreiheit und bestimmen den wert eigenständig.

ich hab auch schonmal zweimal auf verdacht mitgemacht, aber bereue es nicht, den zuschlag erhalten zu haben.
ein haus, fertighaus von neckermann, ist für die hälfte vom m.m. nach viel zu hohem verkehrswert von einem privatmann ersteigert worden. der hat das haus ein paar mal in unserer regionalen zeitung inseriert, ohne reaktion. fakt ist nun: es wohnt noch immer die alkoholikerin im haus, miete kommt vom sozialamt und die gängigen schönheitsreparaturen musste er übernehmen.

bei dem andern haus ist es mir zu teuer geworden......nunja, jetzt beiß ich mir dafür in den a...., das ich es nicht gemacht habe - aber cest la vie  

05.03.07 17:08
4

10041 Postings, 8114 Tage BeMiAuszug nach Zwangsversteigerung

Da besteht anscheinend etwas Rechtsunsicherheit:

"Mit dem Zuschlag bei der Zwangsversteigerung gehen die Lasten und die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Ersteher über. Andererseits gebühren dem Ersteher die Nutzungen und der Ersteher hat mit dem Zuschlag einen vollstreckbaren Titel auf Räumung und Herausgabe gegen den Besitzer der Wohnung ZVG        93.§
Daraufhin tritt der Gerichtsvollzieher in Kraft, wenn die jetzigen Eigentümer sich weigern den Besitz zu übergeben. Der muss diese dann aus dem Besitz setzen und den neuen Eigentümer in den Besitz einweisen. Unter Umständen gewaltsam, weiterhin hat der GV die Räumlichkeiten von Gegenständen (z.B. Möbel) freizumachen. Die Kosten des Abtransports und der eventuellen Lagerung trägt der ehemalige Besitzer. Die alten Besitzer können einen Antrag auf vorübergehenden Räumungsschutz gewähren, dadurch ist die Vollstreckbarkeit eingeschränkt. Die bewilligte Frist kann auf Antrag verlängert werden, darf jedoch nicht länger als 1 Jahr betragen. Sie können für die Zeit eine Entschädigung verlangen, welche der ortsüblichen Miete entspricht.
Sollte durch die Vollstreckung der Räumung den ehemaligen eine Obdachlosigkeit drohen steht der Zwangsräumung trotzdem nichts entgegen.  
von Evamaria - 05.03.2004 10:07:27
Status: Junior (84 Beiträge)  

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>Auszug nach Zwangsversteigerung

Genau so ist es. Sie sollten aber wenn Sie das Objekt schnell beziehen möchten und nun schon erkennen, daß es Ärger gibt bei dem zuständigen GV einmal ganz vorsichtig vorfühlen wie lang er für die Bearbeitung braucht da die momentan immens viel zu tun haben und Sie den Mann nicht zwingen können
schneller zu arbeiten.
So einen Fall hatte ich einmal. Ersteigert und dann habe ich aus Mitleid die ehemaligen Besitzer noch drin wohnen lassen in deren
Übergangszeit - damit sie sich etwas neues suchen können - und dann zahlten die aber nicht und beim GV hat die Sache dann auch noch endlos gedauert....................in so einem Fall oder wenn Sie Goodwill zeigen möchten lassen Sie sich
unbedingt Vorkasse geben - sonst gleich GV.  
von holland-art - 08.03.2004 13:31:16
Status: Senior (101 Beiträge)"

aus:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=16033  
 

21.03.07 10:09
1

1532 Postings, 7097 Tage hoettizu den machenschaften der banken:

beim ersten zv-termin können die gläubiger bei nichterreichen der 5/10 den zuschlag verweigern und einen neuen termin anberaumen. dieses recht trifft insbesondere die nachranggläubiger, die sonst evtl. nix vom kuchen abbekommen würden.

beim zweiten termin gilt dieses widerspruchsrecht nicht! das sogenannte geringste gebot, was mindestens geboten werden muss setzt sich zusammen aus den zv-kosten selbst und den eventuellen vorrangigen rechten, die mit übernommen werden müssen!

nachrangige rechte werden nach der zv grundsätzlich NICHT mitübernommen. wenn also der erstrangige gläubiger betreibt, bekommt man die hütte schuldenfrei!

hab auch derzeit was im auge:

http://www.zvg.nrw.de/

dort amtgericht paderborn: 014 K 067/2005


meinungen hierzu und weitere erfahrungen würden mich sehr interessieren

 

21.03.07 10:32
1

742 Postings, 6623 Tage popelfuchsHotti ruf mal den Gläubiger an

und erfrage was für eine Grundschuld auf das Grundstück eingetragen wurde oder fahre zum Grundbuchamt und hole Dir einen Auszug darüber wer alles als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde ! und bei einem Dreifamilienhaus aus dem Jahr 1951 müßte man sich das Mauerwerk von Innen und Außen ansehen (evtl.versteckte Feuchtigkeitsschäden).Der Verkehrswert wurde im Dez.2005 ermittelt also ist das Gutachten alt und nicht zeitgemäß ! da es sich ja jetzt schon um einen 2.Termin handelt entfallen die 5/10 und 7/10 Grenze ! also müßte das Mindestgebot bei 87.000 Euro beginnen,jetzt ist natürlich noch eine Frage offen wie hoch die Alt-Schulden gegenüber dem Gläubiger noch sind !  

21.03.07 10:38

1532 Postings, 7097 Tage hoettidanke popelfuchs

hab bereits bei der DBV-Winterthur angerufen. die sind erstrangiger gläubiger und betreiben die zv. dahinter sind noch 2 banken eingetragen, die auch noch geld wollen, aber die würden ja leer ausgehen und aus dem grundbuch verschwinden oder?

das objekt selbst habe ich bereits mit tricks besichtigt, ist OK.

die DBV wäre laut telefonat mit 87 TEUR einverstanden, beim ersten termin haben die anderen geblockt.

aber warum ist das mindestgebot 87 TEUR? wenn die grenzen weg sind müsste doch alles nach unten gehen oder sehe ich das falsch?

danke für eine kurze erläuterung!  

21.03.07 11:10

742 Postings, 6623 Tage popelfuchsHallo Hotti

das Problem bei den Mindestgeboten ist das diese von den Gläubigern festgesetzt werden können und nicht durchs Amtsgericht ! Aber wenn jetzt natürlich noch 2 andere Banken mit im Grundbuch eingetragen sind wollen diese auch bedient werden ! sprich Ihr Geld wollen Sie auch wiederhaben ! Die DBV ist der erste in der Gläubigerreihe und versucht natürlich Ihren Anteil an der Zwangsversteigerung  so gut wie möglich rauszuholen ! Jetzt müßte man noch herrausfinden was die anderen 2 Banken für eine Rolle spielen ! ob es sich bei dem Dreifamilienhaus um 3 Eigentumswohnungen handelt die im Besitz einer Familie ist ! Das Grundbuchamt kann Dir bestimmt mehr Auskunft darüber geben oder rufe beim Amtsgericht Paderborn an und erfrage genaue Details zum Objekt ! Beachte das Du nach einem erfolgreichen Ersteigerungs-Gebot immer noch auf das OK der Gläubiger warten muß auch wenn es der 2.Termin ist ! Wenn Banken der Gebotsbetrag nicht zusagt,machen Sie das Spiel weiter und setzen eine 3.Termin ! Achte auch auf die Zuschlagsgebühr vom Amtsgericht und die Grundbuchamtskosten sowie die zuzahlende Grunderwerbssteuer die jetzt schon 4.5 % beträgt seit Jan.2007 (vorher 3.5 %).Ich schätze mal das Du bei der Zwangsversteigerung nicht alleine im Saal sitzt sondern die 3 Gläubiger ebenfalls ! Mein Tip noch: Erfrage bei der netten Amtsgericht-Mitarbeiterin was Sie für ein Mindestgebot schon für sich festgesetzt hat !  

21.03.07 11:34

1532 Postings, 7097 Tage hoettidanke für die ausführungen

aber einiges ist mir noch unklar:

haben die nachrangigen gläubiger tatsächlich noch ein mitspracherecht bei der zuschlagserteilung? ich war davon ausgegangen, dass dies nur der erste hat und die anderen dann in die röhre schauen beim zweiten termin?

es ist übrigens nur ein eigentümer und auch nur ein haus (keine wohnungen).

GESt. ist bei uns hier noch 3,5% da Ländersache (oder sogar Kreis)  ;-))

die zuschlagsgebühr zahle ich doch nur bei tatsächlichem erwerb, nicht wenn die banken das höchstgebot ablehnen oder?

was kann die mitarbeiterin beim AG denn festsetzen? oder meinst du die wüsste was kommen muss?

gruß
 

21.03.07 13:17

1670 Postings, 6735 Tage aktienpudelIch habe noch eine Frage.

Wie ist es mit Zahlung? Wenn ich ein Objekt ersteigere, wann soll ich es zahlen: sofort, wie bei einer Auktion, oder sind in diesem Fall die Regel anders?  

21.03.07 13:23
1

1532 Postings, 7097 Tage hoetti@aktienpudel

zahlung erfolgt so 6-8 wochen nach zuschlag. allerdings werden ab dem zuschlagsdatum 4% zinsen fällig.

 

21.03.07 14:04

1670 Postings, 6735 Tage aktienpudelDanke, hotti

Aber der Versteigerer will doch auch eine Provision?  

21.03.07 14:32

1532 Postings, 7097 Tage hoetti@ap

die gerichtskosten sind im zuschlag bereits enthalten und werden anschließend vom gläubiger übernommen!

 

24.02.14 15:53

4 Postings, 3846 Tage MonetenpeterleTipps wegen Schäden

Hey,

der Beitrag ist zwar ein wenig älter aber vielleicht könnt ihr mir ja trotzdem helfen.
Ich habe in diesem Artikel die Information erhalten, dass bei rund 40% aller Immobilien, vor allem solcher die jahrelange rumstehen Mängel übersehen werden. Wie schützt ihr euch davor?
Schaut ihr einfach mal ins Fenster rein, fahrt mit einem Gutachter vorbei?

Wie kann ich mich neben dem Gutachten der den Verkehrswert ermittelt absichern?

LG
Monetenpeterle
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