Ne Frage an die Experten hier: In wie weit verstossen die Finanzhilfe der nationalen Staaten gegen die Wettbewerbsbestimmungen der EU? Könnte z.B. luxenburgische Bank Deutschland wegen der Rettung der HRE vor dem europäischen Gerichtshof wegen Wettbewerbsverzerrung klagen? Oder könnte es ein Sparer einer Bank die Pleite gegangen ist und der nicht voll entschädigt wurde? Ich erinnere darin, dass einige nationale Parlamente in der EU versucht haben ihre notleidende Industrien vor dem Untergang mit solchen Paketen zu retten und von der EU heftig dafür abgestraft wurden, bzw. ihnen es verboten wurde. Soweit ich mich erinnern kann, mussten auch die Deutschen einige Male tief in die Taschen greifen. Oder gilt: Quod licet lovi, non licet bovi.
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