Steuerstaat Deutschland will 100%

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neuester Beitrag: 02.03.10 09:33
eröffnet am: 21.06.06 09:46 von: Knappschaft. Anzahl Beiträge: 336
neuester Beitrag: 02.03.10 09:33 von: objekt tief Leser gesamt: 87930
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15.04.07 14:12

10765 Postings, 6834 Tage gate4shareWeniger Steuern- unbedingt

das sind die  meisten der gleichen Meinung, doch andererseits fordern ja die selben Leute ,auch immer viel vom Staat.

Der Staat sollte ich aus den meisten berechen eher raushalten und möglichst wenig ausgeben, und somit auch dem Bürger mehr lassen - Eigenverantwortung muss gefördert werden.

Doch eine Senkung, oder gar Abschaffung der Erbschaftssteuer ist völlig unsinnig. Gerade diese Steuer, kann vom Steuerpflichtigen am Einfachsten bezahlt werden, benachteilit keinen, und ist ein Anteil der Solidargemeinschaft an dem "Glücksfall" des Erwerbes unter etwas dafür tun zu müssen! - Damit nicht gleich Wiederspruch kommt- glaube bis 150,000 Euro muss selbst ein Kinde keine Erbschaftsteuer zahlen und darüber erst mal nur 7%- und das kannn man verlangen, von einem der ein paar hunderttausend Euro erbt


Auch Kapitalerträge sind steuerpflichtig, auch wenn die Erträge aus versteuertem Vermögen stammen. Und auch gibt es nach wie vor eine Substanzversteuerung von gewerblichen Vermögen.

Die Erbschaften müssten höher versteuert werden - und richtig wer 5 MIo, cash, oder Wertpapiere erbt, der kann auch noch mehr als 50% zahlen.    

15.04.07 14:17
1

129861 Postings, 7705 Tage kiiwii1000 Steine laufende Steuervorauszahlung...

was ist das denn ?

das ist ja noch nicht mal "kleinkrämerisch" zu nennen

...da mußte ja das dahinterstehende Einkommen mit der Lupe suchen...


Spricht daraus Verständnis für den Geist des Kapitalismus ?

*lol*


MfG
kiiwii

"Das hat so sein sollen, Freund und Kupferstecher; mitunter fällt Ostern und Pfingsten auf einen Tag"  

15.04.07 14:23
4

10041 Postings, 8222 Tage BeMiSachlich gesehen

geht es doch wohl nur um die Erbschaft sehr grosser
Vermögen.
Dank der bereits existierenden Freibeträge
will niemand an Lieschens Häuschen.
Die Vererbung sehr grosser Vermögen zementiert
die erschreckende Vermögensverteilung in Deutschland,
die Erben können von "arbeitslosem" Einkommen feudal
leben, während die leistungsorientierten durch
die ESt bestraft werden.
Die Erben verfügen aufgrund der Vermögensmasse
auch über erhebliche Macht (wer hat damals wohl Hi.
durch massive finanzielle Unterstützung in den
Sattel geholfen?).
Kurzum: Aus dem Sozialstaatsauftrag des GG
--> Höhere Erbschaftssteuer für grosse Vermögen,
im Gegenzug niedrigere ESt für den Mittelstand.
Oder?

 

15.04.07 14:24
2

10041 Postings, 8222 Tage BeMikiiwii,

nur für Nebentätigkeit,
darüber hinaus AN mit Quellenabzugsverfahren.
Ist doch klar?

Grüsse
B.  

15.04.07 14:28
3

10041 Postings, 8222 Tage BeMiK-D,

schau hier:

Freibeträge:

Den Steuerklassen sind verschiedene Freibeträge zugeordnet, das heißt, bei einem Vermögenserwerb bis zu diesen Beträgen werden keine Steuern fällig.

Steuerklasse I Ehegatten bis 307.000 EUR, Kinder bis 205.000 EUR, alle anderen bis 51.200 EUR
Steuerklasse IIbis 10.300 EUR
SteuerklasseIII bis 5.200 EUR

Erbschaftssteuer:

Werden die Freibeträge überschritten, so wird Schenkung- bzw. Erbschaftssteuer erhoben. Sie richtet sich nach der Höhe des Vermögens.

VermögenswertSteuerkl. ISteuerkl. IISteuerkl. III
bis 52.000 EUR7%12%17%
bis 256.000 EUR11%17%23%
bis 512.000 EUR15%22%29%
bis 5.113.000 EUR19%27%35%
über 25.565.000 EUR30%40%50%

Darüber hinaus wird für Versorgungsleistungen dem Ehegatten ein Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256.000 EUR, den Kindern je nach Alter in Höhe von 20.500 EUR bis 52.000 EUR gewährt.

Dieser Versorgungsfreibetrag wird jedoch um erbschaftsteuerfreie Leistungen, z.B. Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung, geschmälert.

http://www.abc-recht.de/ratgeber/erbschaft/muster/...haft_steuer1.php

 

15.04.07 14:30

129861 Postings, 7705 Tage kiiwiiBeMi,was du so alles aus dem GG herauslesen kannst

....erstaunlich...

das steht da nirgends drin...



btw: auch für Nebentätigkeit nur mickrig



MfG
kiiwii

"Das hat so sein sollen, Freund und Kupferstecher; mitunter fällt Ostern und Pfingsten auf einen Tag"  

15.04.07 14:34

129861 Postings, 7705 Tage kiiwiinoch eins, BeMi: deine Tabelle belegt, daß nicht

nur große Vermögen besteuert werden, wenn nur Minibeträge von 52.000 E steuerfrei sind (selbst wenn man das verdoppelt, ist es noch lächerlich)


Und Dein Verweis auf A.H. und seine Financiers ist lächerlich, mit Verlaub.





MfG
kiiwii

"Das hat so sein sollen, Freund und Kupferstecher; mitunter fällt Ostern und Pfingsten auf einen Tag"  

15.04.07 14:35

129861 Postings, 7705 Tage kiiwii...da geh ich jetzt lieber zum Fußball...

MfG
kiiwii

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15.04.07 14:38
4

10041 Postings, 8222 Tage BeMikiiwii,

was steht da im GG nicht drin?
Artikel 20?
Aus historischer Erfahrung heraus leite
ich (und auch z.B. grosse Teile der CDU/CSU
und auch die herrschende Finanzwissenschaft)
eine gerechte Vermögensverteilung als
wi-politisches Ziel ab.
Höhere Erbschaftssteuer für grosse Vermögen...
und wir kommen diesem Ziel etwas näher.
Wenn die dekadenten 30.000 Adligen z.B. noch D
aufgeteilt hätten, wären wir absolut am Ende.
Dies wäre das dazu passende Schulbeispiel.

Grüsse
B.
 

15.04.07 14:54
1

5241 Postings, 8809 Tage Nobody IIDie Vermögen wurden

verdient und bereits versteuert. Eine weitere Versteuerung im Zuge einer Umverteilung für Leute, welche nicht das gleiche Glück gehabt haben, führt zu einer Flucht von Leistung. Und ohne diesen Leistungswillen gibt es bald eine Hartz IV-Erhöhung auf 1500 ? p.m. aber für ALLE.

Und in 20 Jahren schuften wir als 5.Welt-Land-Arbeiter in China.

Leistung muß sich lohnen. Neid und der Versuch die Pfründe der anderen zu verteilen, zeugt nur von eigener Hilflosigkeit. Komischerweise kommen die Parolen der Verteilung überwiegend von Leuten, welche nur halbherzig den Erfolg gesucht und nicht gefunden haben.

Und der Schrei nach Gerechtigkeit hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun, sondern ist reines Selbstmitleid an zur gleichen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein.



Gruß
Nobody II
 

15.04.07 15:03
3

12175 Postings, 8634 Tage Karlchen_IINobody - Mit Verlaub, aber das ist Blödsinn.

Die Flucht vor Leistung findet dann statt, wenn die laufenden Einkommen hoch besteuert werden - aber nicht an der Stelle, wenn die Erbschaften besteuert werden. Der spätere Erblasser soll die Früchte seiner Plackerei mit eher geringen Steuern genießen können - und auch reichlich vermögen anhäufen. Und weil er weniger Steuern zahlt, sollen seine Erben eben mehr zur Kasse gebeten werden.

Was meinste denn, was ökonomisch sinnvoller ist: Denjenigen mit hohen Steuern zu belegen, der rackert, oder denjenigen, der ohne Leistung im Erbschaftsfalle die Früchte der Plackerei einsammelt?  

15.04.07 16:16

10765 Postings, 6834 Tage gate4shareNobody , gerade aufgrund der von dir

geschilderten Notwendigkeiten, ist eine Reduzierung der Steuern auf Arbeits- und Unternehmeseinkommen, sowie der Abgaben darauf sinnvoll.

Eben weniger das Besteuern, für das jemand arbeitet, schufftet, dafür mehr das, was er aus "Glück" erhält!

Freibetrag für Kinder bei 205,000 Euro!

Bis 52Tsd, dann über den Freibetrag hinsua - zahlt der Steuerpflichtig 7%, dann steigt es an.

Das sind eindeutig zu niedrige Sätze:
                     
7 % aus    52 Tsd   3,64
11 % aus   256 Tsd  22,44  Kummuliert
15 % aus   512 Tsd  38,40  Kummuliert  64,48
19 % aus 5.113 Tsd

Das heisst auf ein Erbe, was ein einzelner ausgezahlt bekommt ( nicht gemeint ist das Gesamterbe, weil es ja meistens mehrere Erben gibt) was beipielsweise 717,000 Euro beträgt, doch schon ne ganze Menge - das ermöglicht wohl ein lebenslanges Einkommen im Bereich eines unterenen Durchscnittseinkommen zahlt nur 64,480 Euro - nicht mal 10%

Wer 1 Million erbt- Euro- somit fast 2 Mio DM zahlt 118,250 Euro.
bei 2 Millionen , dann 308,250
bei 5 Millionen, da ist wohl wirklich schon jemand als sehr reich einzuschätzen, der dieses Geld erbt, und nichts, dafür getan hat. Der Kann in Saus und Braus, ohne Arbeit leben. der zahlt dann gerade mal 878,250 - nicht mal 20%

Und wer, erbt denn schon mehr als 205,000 Euro? Die allermeisten eben nicht. Ein haus wird in der Regel immer noch zu etwa 60% nur angesetzt, und da ist dann ein normales Einfamilienhaus komplett steuerfrei. Und in der Regel erben ja auch oftmals mehrere Personen, eben 2 ,3 oder x Kinder.
Und selbst wenn es ein teurers schickes Haus ist, ist es so schlimm wenn bei einer Hauserbschaft, wo mann gratis drin wohnen kann, oder es für 850,000 verkaufen kann, mal eben 64,000 bezahlt?
Soll der aufnehmen und mit monatlich 700 Euro tilgen und die die Sache ist in 10 Jahren vom tisch, und er hat nur die Hälfte oder noch weniger, gezahlt, wie es sonst für so ein Objekt bezahlen müsste.

Und selbst wer Milliarden erb- zahlt nie mehr als 30% und wenn es betriebsvermögen ist, wird es gestunden, und wennn man das weiterführt, und das müsste doch jedem möglich sein, denn Erträge wird in aller Regel ein Betrieb abwerden, ist die Steuer nach 10 Jahren komplett erlassen.
Gerade bei diesen grösseren Erbschaften- ob nun ab 500, oder ab 1 oder 5 Millionen, da kann man noch kräftig zupacken, und dafür eben die Menschen entlastenm, die selbst wenn sie malochen "wie die Bekloppten", nie wsa ausgeben, im ganzen Leben, nicht mals das verdienen können, was der Erbe mal schnell so, aus "Glück" bekommt!  

15.04.07 17:51
2

12175 Postings, 8634 Tage Karlchen_IINobody - noch ein kleiner Nachtag.

Das Argument mit dem "bereits versteuert" zieht überhaupt nicht, da solche Praxis üblich ist.

Nur ein Beispiel:

Du leistest dir von deinem redlich verdientem und bereits versteuertem Einkommen ein neues Auto. Auf den Kaufpreis kommen dann sofort 18% MWSt (also doppelt versteuert). Dann kannst mit der Karre aber noch nicht fahren, denn die musste erst bei der Zualssungsstelle anmelden - kommen also Gebühren dazu. Nen Nummernschild brauchste auch - fallen wieder MWSt an (auf Einkünfte, die Du schon versteuert hast). Und wenn Du die Karre dann angemeldet hast, werden automatisch KFZ-Steuern fällig (vom bereits versteuerten Einkommen). Damit aber nicht genug, denn die Kiste fährt nicht ohne Sprit. Wenn Du tankst, zahlste reichlich Mineralölsteuern. Damit aber nicht genug, denn auf den Spritpreis kommen noch MWSt dazu - also wird dein bereits besteuertes Einkommen durch Mineralöl- und MWSteuer noch zweimal zusätzlich besteuert. Und wenn Du dann nach der der Zulassung deiner neuen Kiste und deren ersten Tankfüllung frohgemut zu Hause ankommst und mit ner Flasche Champus das freudige Ereignis begießen willst, sollteste wissen, dass Du gerade Sektsteuer und wiederum Mehrwertsteuer gezahlt hast.

Und dann redest Du davon, dass die Entstehung von Vermögen schon mal versteuert wurden? Weltfremd - oder?  

15.04.07 18:03

129861 Postings, 7705 Tage kiiwiioh oh Karlchen -- 19 % sind es doch, odda ?

trotzdem vergleichst du Äpfel mit Birnen - die MWST ist eine (indirekte) Verbrauchssteuer und hat mit den direkten, konfiskatorischen Steuern wie EKST oder Vermögenststeuer oder Erbschaftsteuer null und nix zu tun...


Es bleibt dabei, daß die Besteuerung von Vermögen, sei es als reine Vermögenssteuer oder als Erbaschaftsteuer eine Doppelbesteuerung von bereits einmal der Ertrags- bzw. Einkommensteuer unterliegenden Einkommen ist. Und das ist schlicht sittenwidrig.

Verbrauchhssteuern haben völlig andere Steuerzwecke und sind mit den direkten nicht zu vergleichen.

Aber du bist ja Sozialpädagoge, es sei dir deshalb nachgesehen.



MfG
kiiwii

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15.04.07 18:05

129861 Postings, 7705 Tage kiiwiiim übrigen hat nobody völlig recht


und karlchen, entscheide dich mal für Mikro oder Makro-Betrachtung; du schmeißt alles immer wieder durcheinander



MfG
kiiwii

"Das hat so sein sollen, Freund und Kupferstecher; mitunter fällt Ostern und Pfingsten auf einen Tag"  

15.04.07 18:11
1

10041 Postings, 8222 Tage BeMinaja

Mikro-Ebene: z.B. Anreizproblematik

Makro-Ebene: z.B. Vermögensverteilung

Summe der Mikro-Ebene = Makroebene

Oder?  

15.04.07 18:12

129861 Postings, 7705 Tage kiiwii...die großen Vermögen werden wegen der ständigen

Steuereingriffe und der verunsichernden Diskussionen ohnehin zunehmend ins Ausland verlagert... und das ist auch nachvollziehbar

Ein Staat, der so wenig sparen kann wie der unsere, darf keinen Zugriff auf diese Vermögen haben. Sie wurden im übrigen vielfach überhaupt nicht in diesem Land erwirtschaftet - warum also sollen sie hier versteuert werden.


Und komme man mir nicht mit der ewigen dummen Sozialduselei - es gibt nachweislich keinen Staat (vergleichbarer Größe) auf der Welt, der besser ausgebaute Sozialsysteme hat.

Und von "gerecht" will ich auch nix hören. Denn wesentlich ungerechter als leistungslose Vermögenserwerbe sind leistungslose Einkommenserwerbe... denkt mal drüber nach

(auch der werte Herr BeMi)





MfG
kiiwii

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15.04.07 18:14

10765 Postings, 6834 Tage gate4shareUnd noch Spekulkationsteuer bei dem Auto

Und stellt Euch vor das Auto von nobody ist eines diesr neuen , extrem begehrten Modelle.

Er hat es für 60 tsd gekauft, fährt damit schön rum und dann kommt einer und will es ihm für 80 tsd Euro abkaufen, weil er jetzt unbedingt so einen Wagen fahren will und nicht noch 2,5 Jahren warten will, so lang ist die Wartezeit. Solche Modelle gibt es immer wieder mal.

Wenn nobody dann verkauft, muss er den Gewinn, nach Freibetrag versteuern! Obwohl er doch eigentlich das Auto nur für sich wollte und alles aus versteuertem Geld bezahlt hat!    

15.04.07 18:18

10041 Postings, 8222 Tage BeMiDa hat kiiwii

Recht:

- Gefahr der Vermögensverlagerung ins Ausland.
(Leben wir schon lange mit --> Schweiz)

Dagegen:
Der Vergleich mit "leistungslosen Einkommenserwerbern" (???)
ist ideologisch und dumm.

Grüsse
B.  

15.04.07 18:19

10765 Postings, 6834 Tage gate4shareWer hat denn das Erbe versteuert?

Der Erblasse und nicht der Erbe!

Grundsätzlich ist versteuertes Vermögen, dann nicht deshalb steuerfrei, wenn es auf einen anderen übergeht.
Beispielsweise, wenn man mit dem geld dann was kauft. Dann erhält das Vermögen ein anderer, der dann auch wiederum komplett seinen Ertrag versteuern muss.

Und dieses muss der Erbe noch nicht mal! Man könnte sagen, es ist ein Geldzufluss ähnlich wie Einkommen und es sogar der Einkommensteuer unterziehen. Doch man geht man gewährt sehr grosszügige Sätze mit minimalen Steuern für hohe Vermögen, keinen Steuern für normale Vermögen und sehr moderatiren für höchste Vermögen!

Diese Erbschaftsteuer ist nicht deshalb ungerecht weil sie erhoben wird, sondern deshalb weil die Steuersätze für hohe und höchste Vermögen zu niedrig sind.    

15.04.07 18:25
1

129861 Postings, 7705 Tage kiiwiiklar - wer nix zu erben oder vererben hat, findet

die Erbschaftsteuer zu niedrig und deshalb sozial ungerecht

wer sich aber dafür krumm gemacht hat, sieht das naturgemäß anders


Ihr seid doch alles erfolgreiche Aktienanleger - oder ?

Aber schreibt hier wie Kirchenmäuse...

Was ist denn nun Fakt ?
Keine Kohle ?


MfG
kiiwii

"Das hat so sein sollen, Freund und Kupferstecher; mitunter fällt Ostern und Pfingsten auf einen Tag"  

15.04.07 18:27
1

10765 Postings, 6834 Tage gate4shareEliten gehen eher ins Ausland wenn die

Steuern und Abgaben, die Bürokratieaufweunden, die Unsicherheiten in gesetzlchen Regelungen etc. weiter so hoch bleiben oder noch steigen!

Das interessiert die Macher von heute, die mit dafür sorgen, dass Deutschland erfolgreich ist.

Diejenige welche sich drauf beschränken ihre Mücken, die sie früher mal erworben haben, vielleicht seit jahrhunderten haben und nichts damit tun, kein Produktivkapital haben, sondern nur für sich, die können auch hohe Erbschaftssteuern zahlen.

Und diese können es sogar in Deutschland umgehen, und das völig legal!
Sie bringen ihr vermögen in eine Firma ein, und der Erbe führt die Firma 10 Jahre weiter und alles ist frei - keinen cent Steuern!
Ein Steuersparmodell, vielleicht das erste richtige, was noch gleichzeitig der Wirtschaft Mittel zukommen lässt.

Es geht ja nicht darum, dass der Staat mehr Steuern haben soll, Kiiwii.
Das wollen weder Karlchen, noch Bemi und ich auch nicht.

Es geht darum dass vielleicht 20 Mrd von den Einkommenssteuern umverlagert werden, also Senkung der Einkommenssteuern hin zu den Erbschaftssteuern, also Erhöhung der Erbschaftsteuern um eben auch 20 oder 18 Mrd!  

15.04.07 18:29

129861 Postings, 7705 Tage kiiwii# 172 - mit dir red ich nicht, du weißt warum

du hast noch nicht mal die Ehre, deine Wettschulden zu bezahlen - oder hast auch kein Geld ?  aber über Erbschaftsteuer psalmodieren, du Flasche


MfG
kiiwii

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15.04.07 18:30

10765 Postings, 6834 Tage gate4shareHabe schon gelöhnt... so 8000 vor ein paar Jahren

und wenn ich jetzt sterben würde, und da ich weder Kinder habe noch verheiratet bin, kämen schon erhebliche Sätze zu stande, das weiss ich, bzw. habe ich eben bei den Steuertabellen mit Erschrecken festgestellt - so hoch hätte ich das für solche fälle wie mich eben nicht so gedacht!

Dann werde ich zumindest wohl testamentarisch...was spenden  - auch wenn es keine Wetteinlösung mehr wäre.......lol  

15.04.07 18:33

10041 Postings, 8222 Tage BeMiSchenkung, kiiwii, wo ist das

Problem?
Alle 10 Jahre verschenken.
Die Freibeträge der Erbschaftssteuer leben danach
wieder auf.
= geltendes Recht.
(aber ist Dir ja bekannt)

Keep cool, Genosse
*g*
Grüsse
B.  

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