es gibt keine weiteren Einspruchsmöglichkeiten bis zum 15.Februar!
die Meldung von heute: http://mobile.dgap.de/dgap/News/corporate/...t-update/?newsID=1506253
DGAP-Nachrichten: Steinhoff International Holdings N.V. / Schlagwort(e): Sonstiges 24.01.2022 / 11:05 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent allein verantwortlich.
STEINHOFF INTERNATIONAL HOLDINGS N.V. - Update zur Globalabrechnung
Steinhoff International Holdings N.V. ("SIHNV" oder die "Gesellschaft", zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, "Steinhoff" oder die "Steinhoff-Gruppe") und die frühere südafrikanische Holdinggesellschaft der Steinhoff-Gruppe, Steinhoff International Holdings Proprietary Limited ("SIHPL"), geben das folgende Update zu Steinhoffs Beilegung der anhängigen Rechtsstreitigkeiten ("Global Settlement").
SIHPL Sanktionsbeschluss
Der Antrag von SIHPL auf Genehmigung und Sanktionierung ihres Sektion 155 Vorschlags ("s155 Vorschlag") wurde heute, am 24. Januar 2022, vom Western Cape High Court angehört.
Am Ende der Anhörung gab das Gericht dem Antrag von SIHPL statt und erließ eine Anordnung zur Genehmigung und Sanktionierung des s155-Vorschlags.
Eine Kopie der Verfügung wird auf der Website von SIHNV (www.steinhoffinternational.com) und auf www.SteinhoffSettlement.com veröffentlicht.
Aktuelles zur Umsetzung des Vergleichs
Nach Erhalt der Verfügung wird das "Datum des Inkrafttretens des Vergleichs" (gemäß dem s155-Vorschlag und dem SIHNV-Zusammensetzungsplan) voraussichtlich am oder um den 15. Februar 2022 eintreten.
Die Umsetzung des Globalvergleichs erfordert zahlreiche Schritte und Zahlungen, die am und um den Tag des Inkrafttretens des Vergleichs vorgenommen werden müssen.
SIHNV und SIHPL haben Vorbereitungen für die Koordinierung der erforderlichen Schritte getroffen und werden die Gegenparteien, die Maßnahmen ergreifen müssen (z. B. um Gelder und/oder PPH-Aktien zu erhalten), separat kontaktieren.
Vor dem Datum des Inkrafttretens des Vergleichs sind derzeit von keiner Partei Maßnahmen erforderlich, es sei denn, diese werden von Steinhoff und/oder seinen Beratern ausdrücklich gefordert.
Wie in der Ankündigung von Steinhoff vom 15. Dezember 2021 bekannt gegeben, wird die formelle Rücknahme der verschiedenen Rechtsstreitigkeiten, die beigelegt wurden, einschließlich der Rücknahme des Liquidationsantrags gegen SIHNV, unmittelbar nach dem Datum des Inkrafttretens des Vergleichs erfolgen.
Das Datum des Inkrafttretens des Vergleichs ist die verbleibende Bedingung im Rahmen des SIHNV-Vergleichsplans.
Weitere Informationen
Weitere Aktualisierungen werden zu gegebener Zeit bereitgestellt.
Antragsteller können zusätzliche Informationen in Bezug auf den globalen Vergleich der Steinhoff-Gruppe auf der folgenden Website einsehen: www.SteinhoffSettlement.com.
Das Unternehmen ist primär an der Frankfurter Wertpapierbörse und sekundär an der JSE Limited notiert.
Stellenbosch, Südafrika
24. Januar 2022
Lesen:
https://www.steinhoffinternational.com/downloads/...der_24Jan2022.pdf
|