Ja das stimmt die Weiterleitung auf ein "leeres PDF" ist gestern nicht gewesen... vielleicht versucht man es auf die Schiene "oh da hat der Praktikant das PDF falsch hochgeladen" ;)
Ich glaube beim CGK wollte man guten Willen zeigen und einen auf dicke Aktiengesellschaft machen. Macht eine "eigenwillige" Entsprechenserklärung weil einfach das Fachwissen fehlt... Da hast du schon recht, so einfach "Copy & Paste" darf man laut Impressum nicht. Abweichen vom Kodex darf man, aber ohne Abgrenzung Ergänzungen machen ist sicher nicht erlaubt. Der bessere Weg wäre sicherlich eine Verlinkung auf den aktuellen CGK und dann eine Entsprechenserklärung mit den jeweiligen Punkten in denen man abweicht.
Frag doch mal beim Deutsches Aktieninstitut e.V. in Frankfurt nach, die können dir bestimmt genau sagen inwiefern das zulässig ist. Ob die diese eigenwillige Auslegung dulden wäre mal interessant zu wissen, oder?
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