Die 1,5% Regelung gilt ab dem Zeitpunkt der Verabschiedung des neuen Gesetzes - im Februar nächsten Jahres.
Die Frage mit den 1,5%, die auch bei einem Verlust zu zahlen sind, ist sinngemäß richtig. Tatsächlich wird diese Steuer für jeden Trade erhoben. In der Steuererklärung kann später zuviel gezahlte Steuer wieder zurückgefordert werden ("sehr hübsch" vom Finanzminister gemacht - der Staat holt sich sozusagen einen Steuerzahlerkredit - und den natürlich zinslos!
Aufgrund der 1,5% Regelung erwarte ich einen gigantischen Ausverkauf von Aktien bis bzw. im Februar nächsten Jahres (unmittelbar vor dem Stichtag). Denn jeder, der bis zu diesem Termin sich nicht von seinen Altaktien getrennt hat, wird versteuert werden. Daher ist damit zu rechnen, dass viele Langfrist-Investoren die Möglichkeit konsequent nutzen werden, Steuern zu sparen.
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