Spekusteuer: Frage an die Experten

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neuester Beitrag: 19.11.02 11:22
eröffnet am: 19.11.02 10:30 von: Jeff Anzahl Beiträge: 7
neuester Beitrag: 19.11.02 11:22 von: 007Bond Leser gesamt: 2909
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19.11.02 10:30

415 Postings, 8313 Tage JeffSpekusteuer: Frage an die Experten

Da ich meine 2001er Est-Erklärung zwar fast fertig aber noch nicht an das Finanzamt abgeschickt habe und am Mittwoch die neue Regelung verabschiedet werden soll frage ich mich nun wie es sich denn nun mit den vergangenen Jahren verhält...

Muss ich evtl. die 2001er Erklärung nach den neuen Regeln neu erstellen????
Wie weit können die zurückgehen? Für meine Begriffe sind zumindest Jahre für die
man einen Bescheid bekommen hat sozusagen abgesegnet und man kann dort mW nicht
mehr "zur Mitarbeit" verpflichtet werden...!??

Ich lese immer "für Geschäfte (Verkauf) die vor 02/2003 getätigt werden, soll die
1,5% Regelung auf den VK-Erlös gelten". Aber ab wann genau? Von 01/2002 bis 02/2003 ???
Müsste dann auch jemand der ein paar Trades mit Verlust abschliesst dann auch 1,5% zahlen obwohl er unterm Strich Verlust gemacht hat?

Besten Dank für jede Antwort!

Gruss

Jeff  

19.11.02 10:47

24273 Postings, 9084 Tage 007Bond@Jeff

Die 1,5% Regelung gilt ab dem Zeitpunkt der Verabschiedung des neuen Gesetzes - im Februar nächsten Jahres.

Die Frage mit den 1,5%, die auch bei einem Verlust zu zahlen sind, ist sinngemäß richtig. Tatsächlich wird diese Steuer für jeden Trade erhoben. In der Steuererklärung kann später zuviel gezahlte Steuer wieder zurückgefordert werden ("sehr hübsch" vom Finanzminister gemacht - der Staat holt sich sozusagen einen Steuerzahlerkredit - und den natürlich zinslos!

Aufgrund der 1,5% Regelung erwarte ich einen gigantischen Ausverkauf von Aktien bis bzw. im Februar nächsten Jahres (unmittelbar vor dem Stichtag). Denn jeder, der bis zu diesem Termin sich nicht von seinen Altaktien getrennt hat, wird versteuert werden. Daher ist damit zu rechnen, dass viele Langfrist-Investoren die Möglichkeit konsequent nutzen werden, Steuern zu sparen.  

19.11.02 10:57

415 Postings, 8313 Tage Jeff@007Bond

d.h. wenn ich dann im Februar 2003 die Steuererklärung für 2002 mache muss ich dort
für jeden Trade 1,5% Steuern abführen!? Und wenn ich die Erklärung im Januar machen
würde dann nicht?

Du schreibst "kann später zuviel gezahlte Steuer zurückgefordert werden.." ...
wann später?

Est-Erklärung ist jedesmal ein Krampf *würg*

Danke für Deine Hilfe!

Gruss

Jeff  

19.11.02 11:12

24273 Postings, 9084 Tage 007Bond@Jeff

Der Zeitpunkt für die Steuererklärung hat damit überhaupt nichts zu tun. Die Regeln gelten für Aktienkäufe bzw. -verkäufe. D.h. 1,5% nur für Trades (ob Uralt- oder Neubestände von Aktien) nach Verabschiedung des Gesetzes im Februar nächsten Jahres. Für Trades in 2002 gilt die derzeit gültige gesetzliche Regelung für Spekulationsgewinne - d.h. beispielsweise für Aktien, die länger als 1 Jahr gehalten wurden, eben keine Steuern.

"Später zuviel gezahlte Steuer" kann dann zurückgefordert werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass kein Gewinn oder gar ein Verlust entstanden ist. Später bedeutet: bei Abgabe der nächsten Steuererklärung.  

19.11.02 11:17

415 Postings, 8313 Tage JeffGlaube ich habs jetzt verstanden (hope so)

Entscheidend ist natürlich nicht die Est-Erkl. sondern Zeitpunkt des VK...

D.h. wenn ich nach dem Stichtag im Feb 2003 Aktien die ich vor dem Stichtag gekauft habe und somit noch im Depot habe, verkaufe, fallen 1,5% pauschal an.....

Und alles was BIS dahin verkauft wird fällt unter die jetzt geltenden Regelungen...

das heisst ja auch das keine Bescheide rückwirkend geändert werden können...wär ja auch ein immenser Aufwand, ausserdem kann man wie gesagt mE nicht mehr zur Mitarbeit verpflichtet werden. Ganz zu schweigen vom entstehenden Personalaufwand wenn dort
Korrekturen vorgenommen werden müssten...

Oder hat jemand andere Infos?
Sorry für meine "blöden" Fragen, ist ne schwierige Materie (für mich jedenfalls ;)

Gruss

Jeff  

19.11.02 11:20

415 Postings, 8313 Tage JeffGut dann kann ich ja in Ruhe die

2001er Est-Erkl. zuende führen...... ;)

Vielen Dank, 007Bond!

Gruss

Jeff  

19.11.02 11:22

24273 Postings, 9084 Tage 007BondEine kleine Ergänzung noch:

Nach Verabschiedung des neuen Gesetzes gilt nach wie vor das Halbeinkünfteverfahren. D.h., dass Aktien, die ab diesem Zeitpunkt gekauft werden mit 7,5% zu versteuern sind.  

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