Wo ihr schon beim Thema Gericht seid, aus einem anderen Board der aktuelle Stand zum Berufungsverfahren ( musste die MWG durchziehen) zu den Klagen gegen die Beschlüsse der HV vom 25.08.06! (Die Mühlen mahlen langsam, aber gründlich)
" von Kalchas 27.02.08 17:04:25 Sieht ganz gut aus, denke ich. Urteilsverkündigung am 26.3.08, 9 Uhr im selben Saal. Ich rechne allerdings noch mit einem schriftlichen Verfahren.
Der Anewalt der MWG hat noch eine weitere Frist für eine Antwort eingeräumt bekommen.
Das Gericht geht von einer Zustellung der Klagen an den Aufsichtsrat aus. Zustellung "demnächst" ist immer dann gewährleistet, wenn die Kläger die Verzögerung nicht zu verantworten haben. Wenn das Gericht die Akte verschludert kann das auch sehr spät erfolgen. Da ist der Anwalt der MWG anderer Ansicht, wobei nicht klar ist, wem das eigentlich angerechnet werden soll.
Das Gericht ist dann wie das Landgericht der Meinung, daß ein Verstoß gegen die Einladungsfrist vorliegt.
Außerdem wurden die Fragen nicht ausreichend beantwortet. Der vorsitzende Richter hat dann gefragt, warum man eigentlich die Aktionäre nach Gutsherrenart behandelt und nicht die Fragen beantwortet. Der Begriff Gutsherrenart ist in der Tat gefallen. Dann wurde vom Anwalt der MWG auf den ausführlichen Bericht und die Erläuterungen des Vorstands verwiesen, der alles ausgeführt haben soll, was er wußte. Also ich erinnere mich, daß er seinen ümmerlichen Bericht aus der Einladung abgelesen hat und das war's wohl. Planzahlen konnte man keine nennen, da es keine gab. Erstaunlich! Die Antwort war doch, daß man die nicht bekannt gibt. Aber auch damit soll die Frage laut Anwalt der MWG ausreichend beantwortet sein. So langsam wird es albern. Dann braucht man ja keine Hauptversammlung mehr durchzuführen. "
"So langsam wird es albern." Nicht nur albern sondern peinlich für den Anwalt der MWG. Da haben selbst die Reden unserer Politiker mehr Substanz als das was der der Anwalt der MWG zur Verteidigung seiner Mandantin vorbringen kann.
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