ein Chefarzt, der zu einem wichtigen OP-Termin rast und einen Menschen verletzt, strafrechtlich anders zu behandeln sein müsste als ein Jugendlicher, der bei einem Straßenrennen selbiges tut.
So einfach kann man es nicht machen, denn jeder Verkehrsteilnehmer ist in der Pflicht andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
Für Ausnahmefälle wie dem OP-Notfall gibt es Blaulichter, welche den anderen Verkehrsteilnehmern signalisieren, dass da Jemand außerhalb der Limits fahren darf, demzufolge wissen die anderen Verkehrsteilnehmer auch damit umzugehen.
Und selbst mit Blaulicht darf der Notarzt, Chefarzt oder Fahrer des Krankenwagens nicht einfach mit 100km/h durch die Innenstadt fahren, sondern muss auch hier auf die anderen Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen. Denn im Falle dass hierbei ein Unfall verursacht wird, kann auch ein Notarzt belangt werden, wenn er seiner Verantwortung nicht nachgekommen und überhöhte Risiken eingegangen ist.
Btw. spielt es zudem sowieso keine Rolle wie schnell ein Rettungswagen fahren darf, denn die mit Abstand größte Zeit verliert er, weil irgendwelche Deppen auf der Autobahn keine Rettungsgasse freilassen und unbedingt gaffen müssen.
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