AUSWEITUNG SEXUALSTRAFRECHTFummeln verbotenVon Dietmar Hipp, Karlsruhe Experten und Juristen sind entsetzt: Die Bundesregierung will diese Woche einen Gesetzesentwurf verabschieden, wonach bestimmte sexuelle Praktiken bei Minderjährigen verboten werden. Selbst "Bravo" muss bangen: Auch Aufklärungsartikel könnten künftig strafbar sein. Die 15-Jährige aus Pittsburgh im US-Bundesstaat Pennsylvania tat nichts anderes als andere Teenager in ihrem Alter auch: Sie machte Fotos von sich und sandte diese an Bekannte, die sie in Chat-Rooms im Internet kennengelernt hatte. Allerdings: Sie zeigte sich auf den Fotos nackt - in Posen und mit Gesten, in denen Internet-Ermittler der Polizei "sexuelle Handlungen" sahen. Die Polizei nahm das Mädchen fest und beschlagnahmte ihren Computer wegen "Sexuellem Missbrauch von Kindern", "Besitz von Kinderpornographie" und "Verbreitung von Kinderpornographie". So unglaublich dieser Fall klingt: Dass ein Mädchen, das Nacktfotos von sich selbst im Internet verschickt, wegen "Verbreitung von Kinderpornographie" verfolgt wird, dürfte bald auch hierzulande Wirklichkeit werden. Eine ähnlich weitgehende Vorschrift soll in wenigen Tagen auch ins deutsche Strafgesetzbuch kommen. Der Anstoß dazu kommt von der Europäischen Union, die - unter Berufung auf die Uno-Kinderrechtskonvention - in einem Rahmenbeschluss von ihren Mitgliedstaaten nun gesetzgeberisches Handeln auch auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts verlangt. Weiter unter http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,522396,00.html -----------
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